Hallo
Mein Sohn ist 8 Monate und vom Erzeuger des Kindes bin ich schon seit der Schwangerschaft getrennt. Er war nur ein One Night Stand.
Seit der Schwangerschaft lebe ich mit einem anderen Mann zusammen - er hat die ganze Schwangerschaft mit mir verbracht und fühlt sich auch jetzt wie der Papa des Kleinen an. Wir leben wie eine intakte Familie und der Erzeuger ist eher - auch wenn es nun böse klingt - ein Fremdkörper. Es hat aber sehr gute Gründe, weshalb ich so empfinde, also bitte kein Hate.
Nun meine Frage: kann ich aufgrund der Tatsache, dass mein Partner sich so liebevoll um den Kleinen kümmert und wir in einer intakten Familie leben, das Umgangsrecht auf ein Minimum reduzieren? Hinzu kommt, dass der Kindsvater einen Kampfhund hat und auch meinen Sohn mit dem Hund alleine „kuscheln“ lässt und ich deshalb meinen Sohn auch nicht mehr zu ihm geben möchte.
Gerne könnt ihr mir auch eine Privatnachricht senden.
Umgangsrecht Erzeuger obwohl Baby einen Vater hat
Zahlen fürs Kind soll er aber, oder übernimmt das auch der neue Papa?
Ich habe den Kindsvater von jeglichen Zahlungen freigestellt. Er hat noch nie einen Cent für das Kind bezahlt. Warum kommt immer direkt das finanzielle Argument??
Du hast ihn freigestellt? Interessant, wer zahlt dann den Unterhalt? Das Jugendamt? Denn ein Verzicht auf den Kindsunterhalt ist ja nicht möglich.
Der Erzeuger ist der rechtliche Vater (laut Geburtsurkunde)?
Nein, da ist kein Vater eingetragen
Wenn keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, hat der leibl. Vater keine rechtliche Handhabe und es muss kein Umgang stattfinden.
ABER - er kann die Vaterschaftseintragung vor Gericht einklagen.
Möchte der KV überhaupt Umgang?
Wenn ja und er tatsächlich dies auch vehement verfolgen würde (Vaterschaftsfeststellung einklagen etc.),
hast du wenig Chancen, es sei denn im späteren Verlauf ist eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung festzustellen.
Ich finde deine Einstellung aber wirklich schade fürs Kind, sorry, aber beim Vater des Kindes hattest du ja die Wahl und nur weil dir die Umstände jetzt nicht gefallen, solltest du dem Kind keine enge Vaterbeziehung zum leiblichen Vater vorenthalten.
Auch wenn das nicht das ist, was du hören willst. Aber das Umgangsrecht bleibt beim leiblichen Vater. Neuer Partner hin oder her!
Auch der Hund ist kein Grund oder Hindernis. 1. Ob er ihn alleine mit ihm lässt, kannst du nur beurteilen wenn du es mitbekommst und 2. Ein Hund mit absolvierten Wesenstest, wozu alle Listenhunde verpflichtet sind, macht ihn nicht gefährlicher als ein x beliebiger Hund.
Ich find es ja immer gut wenn Männer die Verantwortung übernehmen wollen und nicht türmen und sich Tod stellen.
Also warte:
Du hast keinen Vater angegeben, aber der leibliche Vater hat Umgang mit dem Kind?
Wie kommt das denn zustande?
Eventuell würde ich mich an deiner Stelle mit beiden Männern zusammensetzen und überlegen, ob es Sinn macht, dass dein jetziger Freund die Vaterschaft anerkennt oder das Kind adoptiert.
Das könnte dem leiblichen Vater insofern in die Karten spielen, als dass er dann wirklich keinerlei Unterhaltsverpflichtungen mehr hätte.
Vielleicht lässt er sich darauf ein. Seine Zustimmung braucht ihr natürlich.
Manchmal finde ich das tatsächlich den besseren Weg. Solange ihr zum Kind ehrlich seid, dass es noch den leiblichen Vater neben dem Familienpapa gibt und ihr euch irgendwie so arrangiert, dass die Treffen mit dem leiblichen Vater ab und zu stattfinden, fände ich das eine sehr faire Lösung für alle Beteiligten.
Ihr habt euer Familienleben, der leibliche Vater hat nicht die riesengroße finanzielle Verpflichtung für ein Kind, was aus einem ONS entstanden ist, kann dennoch das Kind beschenken und beim Erbe berücksichtigen und das Kind wächst mit der Wahrheit auf, hat Mama und Papa im Alltag, weiss aber auch, dass seine Wurzeln väterlicherseits andere sind und hat da auch nicht den Kontakt verloren.
Der Hund ist natürlich überhaupt kein Argument.
Und was ich geschrieben habe, macht nur Sinn, wenn der leibliche Vater zwar wenig, aber doch inkludiert wird.
Alles Liebe ❤️
Hierbei würde ich aber,ehrlich gesagt, auch etwas vorsichtig sein. Ihr werdet dem Kind ja irgendwann sagen, dass es einen leiblichen Vater hat, der ein anderer ist als der "richtige Vater".
Wen der "richtige Vater" das Kind adoptiert, verliert das Kind gegenüber dem leiblichen Vater auch die Erbansprüche. Und wenn der Junior 20 Jahre in einer finanziell durchschnittlichen Familie aufwächst, die wie die meisten rechnen muss, dann stirbt der leibliche Vater kinderlos und unverheiratet und ist zwischenzeitlich Millionär geworden... da vergisst der Junior ganz schnell, was ihm Mutter und Adoptivvater alles Gutes getan haben im Leben.
Und wenn die TE einen ONS mit Roman Abramovich gehabt hätte, hätte das Kind sogar Milliarden erben können. Das wird es ihr sicher übel nehmen.
Wenn ich dich richtig verstehe, handelt es sich beim leiblichen Vater nicht um einen liebevollen und zurechnungsfähigen Menschen.
Wenn wir davon ausgehen, hast du mehrere Möglichkeiten.
1. Der Vater ist lieb zu dem Kind, aber gefährdet es leider. Er ist aber eine schöne Bereicherung für das Kind. In dem Fall könntest du die Umgänge bei dir stattfinden lassen oder dabei bleiben.
2. Der Vater gefährdet das Kind und danach sieht es leider aus, da du ja weitere Vorkommnisse andeutest und die Sache mit dem Hund natürlich nicht geht. (Bei einem Wesenstest wäre das Verhalten des Hundes sofort aufgefallen. Ein Kind allein mit einem Hund, bzw sogar Kampfhund, ist eine Katastrophe. Eine unbedachte Bewegung des Kindes und das halbe Gesicht ist weg. Warum hier einige schreiben, man könnte nichts dagegen tun, dass ein Kampfhund alleine mit einem Baby „kuschelt“, ist mir ein Rätsel. Das ist Kindeswohlgefährdung per Definition.)
Ein einfacher Weg wäre, Distanz rein zu bringen. Er ist als Vater nicht eingetragen. Also sag ihm nichts und zieh ans andere Ende von Deutschland. Er kann natürlich dann die Vaterschaftsfeststellung einklagen etc. Aber das dauert. Und bisher hat er keinerlei Mitspracherecht und er kann dein Kind erstmal nicht in Lebensgefahr bringen. Oder du schaust mal, ob er einer Adoption durch deinen Partner zustimmt. Vielleicht findet er es ja ganz ok, wenn er dafür nicht zahlen muss. Oder du gehst den langen riskanten Weg, reduzierst den Umgang und hoffst, dass er nicht klagt. Wenn er klagt, den Test verweigern. Einen anderen Vater angeben. Und wenn irgendwann alles durch ist, musst du Umgang zulassen. Also sammle schon mal Beweise. Mach Fotos vom Hundekuscheln. Zeig strafbare Handlungen an. Dokumentiere Gewalt oder Sucht, so gut du kannst. Sprich mit Beratungsstellen. Dann kann es evtl auf begleiteten Umgang rauslaufen. Sobald ein unbegleiteter Umgang stattfindet, muss nämlich tatsächlich erst etwas passieren, bevor der unterbunden wird. Man muss Beweise haben.
Was manche Mütter immer denken, dass sie mehr Rechte haben als die Väter.
Das Kind hat nur zu 50% deine Gene. Du vergisst die anderen 50% gehören dem Vater.
Dein Kind wird es dir nicht danken später, wenn du den Kontakt verwehrt hast nur wegen einem Hund, der nicht mal anwesend sein muss, wenn das Kind da ist.
Und da du noch lange nicht lang genug mit deinem Partner zusammen bist, solltest du ihn da auch aus allem heraus halten. Ihr seid viel zu kurz zusammen um da von happy Family 4 ever zu reden. Ihr kennt euch kaum
Mein Rat an dich. Regelt das alles zusammen dem Kind zuliebe
Das sauberste wäre hier sicher eine Adoption durch deinen Partner. Ich würde mich mit dem KV zusammensetzen und ihm das anbieten.
Eigentlich müsstest du zuerst den leiblichen Vater eintragen lassen. Es mag dir momentan verlockend erscheinen, dass nicht zu tun, aber es wird dir auf die Füsse fallen. Dann forderst du Unterhalt, der dem Kind ja zusteht. Das wird er nicht lustig finden, die allermeisten Männer finden es nicht super für ein Kind aus einem ONS Minimum 18Jahre zahlen zu müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass er dann der Adoption zustimmt.
Momentan zahlt er nichts und fordert nur Umgang, das ist ja für ihn sehr komfortabel.
Wenn er dem allen nicht zustimmt, kannst du allerdings nichts dagegen tun, er ist nunmal der leibliche Vater und hat ein Recht auf Umgang mit eurem Kind.
> Das sauberste wäre hier sicher eine Adoption durch deinen Partner.
Da müsste auch der Adoptivvater mitspielen.
Ein böses Risiko in einer Zeit, wo Beziehungen oft extrem früh und übereilt beendet werden.
Das käme wohl erst nach Jahren einer gemeinsamen Beziehung in Betracht, wenn gemeinsame Kinder und Erfahrungen dieser Patchwork-Konstellation ein tragfähiges Fundament geben.
Also dass erst gemeinsame Kinder einer Beziehung ein tragfähiges Fundament geben, dem widerspreche ich aber heftig!
In diesem Fall möchte die TE den Erzeuger aus ihrem Leben verbannen. Das kann man jetzt richtig finden oder nicht. Der KV hat die Vaterschaft bisher nicht anerkannt und zahlt auch keinen Unterhalt. Vielleicht würde er sogar gerne auf die Vaterschaft verzichten. Das wäre natürlich Voraussetzung für eine Adoption durch den Stiefvater. Dann wäre es doch eine Win-Win Situation für alle. Allemal besser, als ein manipuliertes Kind im völligen Loyalitätskonflikt, was gerichtlich zum Umgang gezwungen wird. Ich halte oft nichts von diesem Gezerre, das geht fast immer zu Lasten des Kindes. Ich finde es aber genauso wenig richtig, einen KV zum Zahlvater zu verdonnern und ihm sonst jegliche Rechte zu verweigern. Dann sollte man auch konsequent sein und durch eine Adoption mit allen Rechten und Pflichten offizialisieren, um dann als „Kernfamilie“ leben zu können. Und das scheint hier durch die TE gewünscht zu sein.