Hallo Liebe Community,
Ich habe eine Frage, ob ihr vielleicht Ideen oder Lösungsansätze habt, wie man unsere folgende Problematik lösen kann.
“Kurz” die Fakten und ein bisschen Backgroundinfo:
Mein Mann und ich haben bald 2 Kinder.
Wir sind bis jetzt nicht verheiratet. Wohnen zusammen und haben uns eine Familie gewünscht.
2026 werde ich wieder arbeiten und berufsbedingt müssen wir dann zwingend Teilzeit machen um die Kinderbetreuung sicher zu stellen.
Entweder einer ganz viel TZ und der andere ganz wenig (was einen von uns Rententechnisch und ohne einen Topf in den alles Geld fließt extrem benachteiligt) oder (wie von uns vorgesehen) beide gleich viel TZ.
Diese Absprache haben wir bereits vor meiner 1. Schwangerschaft getroffen und wollen dann sowohl Arbeit als auch Kinder und Haushalt gleichmäßig auf uns beide aufteilen.
Unsere Gehälter sind nah beeinander, sodass wir, egal wie man die TZ aufteilt, keinen gesamtwirtschaftlichen Schaden haben.
Mein Mann hat noch ein weiteres Kind aus einer kurzen früheren Beziehung. Er hat nie mit dieser Frau zusammen gelebt, war nicht verheiratet und wollte mit ihr auch keine Kinder haben.
Als die Beziehung schon so gut wie beendet war, hat sie ohne sein Wissen nicht mehr verhütet und wurde schwanger. Im 1. Babyjahr folgte die endgültige Trennung.
(Wieso schreibe ich dieses Detail? Macht es eventuell einen Unterschied, ob man sich als Ex-Ehefrau jahrelang und in Absprache mit dem Mann hätte darauf verlassen können müssen, dass der Mann für die Familie aufkommt und sich die Frau nur oder größtenteils um die Kinder und den Haushalt kümmert? Oder muss ein Mann, der ein Kind zeugt -egal unter welchen Bedingungen und mit wem- uneingeschränkt auch die Frau die nächsten 20 Jahre maximal unterstützten? -> Da würde mich mal eure Meinungen interessieren.)
Wenn wir ab 2026 in Teilzeit gehen, haben wir ein Verlust bei unserem gemeinsamen Haushaltseinkommen von ca 40% gegenüber jetzt und vor der Schwangerschaft.
Faktisch bedeutet dass, ab 2026 wäre bei uns immer jemand da (Papa oder ich) und wir könnten das Bonuskind jederzeit betreuen. (Ich kenne das BK seit es 15Monate alt ist.)
Das haben wir bereits jetzt mehrfach angeboten- aber zur Zeit bin nur ich immer da und die andere Mama wünscht (kann ich verstehen) dass der Papa die Betreuung selbst übernimmt.
Er wäre bereits jetzt bereit dafür jetzt schon TZ zu arbeiten.
Für mich wäre das fein, wenn das BK hier häufiger ist, wenn mein Mann durch TZ für alle mehr Zeit hätte.
Mein Mann wünscht sich ohnehin das Wechselmodell.
Leider wohnen wir etwa 20km auseinander, sodass es für eine Partei viel Fahrerei bedeuten würde- je nachdem wo das Kind zur Schule geht. Und daher das Wechselmodell evtl nicht zu 100% praktikabel ist.
Aktuell sind wir bei ca 8-12 Übernachtungen bei uns.
Außerdem möchte die andere Mutter auf keinen Fall das Wechselmodell.
Das Kind hängt zudem sehr a seiner Mama zur Zeit.
Die Mutter des BK arbeitet Vollzeit; möchte aber lieber TZ machen. Sie erwartet, dass mein Mann ihr das großzügig ausgleicht bzw komplett finanziert. Damit sie sich intensiver um das Kind kümmern kann.
Neben dem Unterhalt, den er seit Geburt vollumfänglich zahlt, bezahlt er auch 70% des privaten Kindergartens. (900€)
Die Vorstellungen der anderen Mutter gehen auch Richtung besondere Schule und sie erwartet diesen Betrag auch weiterhin ausschließlich für die Ganztagseinrichtung und für ihre Entlastung und damit Unabhängigkeit von uns. Sprich, dass sie unabhängig von unserer Betreuung ist.
Eine seiner Lösungsansätze war, das Kind geht in einen normalen Kindergarten und später eine normale Schule und der Betrag kann dafür für TZ der anderen Mutter genutzt werden. Dies wurde abgelehnt.
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, wie das funktionieren soll mit dem Unterhalt und den 900€ wenn wir ab 2026 Teilzeit machen und unser Haushaltseinkommen stark reduziert ist… aber das nur so nebenbei.
Die andere Mutter erwartet, dass der Vater weiter Vollzeit arbeitet. Sie meint, der Unterhalt darf nicht geschmälert werden und er sei verpflichtet, VZ zu arbeiten.
Kennt sich da jemand aus, wie hier die Rechtslage ist? Immerhin sind da noch zwei andere Kinder. Und seine TZ käme betreuungstechnisch allen Kindern zu Gute.
Im Endeffekt geht es uns auch nicht um die 100€ mehr Unterhalt. Die könnte man schon auch weiterhin auf das fiktive Vollzeit Gehalt bezahlen. Es geht vielmehr darum; ob mein Mann verpflichtet ist, der anderen Mutter die gewünschte TZ auszugleichen.
Soweit unsere Lage. Ich bin gespannt auf eure Ideen.
Es soll weder eine Verurteilung von irgend jemanden werden , noch mein Wunsch nach Bestätigung. Verurteilungen bringen uns nicht weiter.
Ich fände es schön, wenn wir einfach eine konstruktive Lösung anbieten können, wenn das Thema wieder auf den Tisch kommt:)
Lösungen und Ideen für PW-Problematik gesucht (Betreuung/Teilzeit/Unterhalt)
Wow! Dein Mann ist ganz schön großzügig. 900€ für den Kindergarten?
Dann ist das Kind 8-12 Nächte bei euch und sie möchte kein Wechselmodell? Auch wenn ich jetzt evtl. zerrissen werde: Kann es sein, dass sie es deswegen nicht will, weil sie dann keinen oder viel weniger Unterhalt bekommen würde.
Grundsätzlich darf die Kindsmutter jederzeit Teilzeit arbeiten, hat aber kein Recht darauf, dass der Vater ihr dann mehr zahlt.
Wie das mit deinem Mann und Teilzeit ist, bin ich mir nicht sicher. Da braucht ihr einen Anwalt, der sich sehr gut darin auskennt (nicht zum Jugendamt gehen, die machen da so viele Fehler). Wenn er einen Unterhaltstitel hat, so darf der erst einmal nicht so geändert werden.
Vielleicht ist diese Frage aber auch gar nicht von Belang, denn ich sehe es so: Wenn er Unterhalt bezahlt UND diese 900 Euro, so zahlt er weit mehr als das, was er müsste. ICh würde mir von einem fähigem Anwalt den Unterhalt berechnen lassen und dies dann auch zahlen. Im Unterhalt sind alle Kosten wie Mietanteil, Kindergarten, Klamotten, etc. erhalten. Mehr würde ich auf keinen Fall zahlen. Meiner Meinung nach hat dein Mann sich da ganz schön verar…. lassen mit den 900 Euro. Er hätte dem schon viel früher die Schranken verweisen können. Haben eure gemeinsamen Kinder so einen privaten Platz? Man sagt ja immer, dass alle Kinder gleich behandelt werden sollten.
Was deine Frage in Klammern angeht (und gleich werde ich vielleicht wieder zerrissen): Ich denke, es ist ein Unterschied, ob man jahrelang zusammengelebt hat mit Kind oder sich schnell nach Geburt, vor Geburt oder so getrennt hat. Das Kind kennt es nicht anders und ich denke, man kann nicht erwarten, dass der Mann sich dann vollends nach der Mutter mit dem ersten Kind richtet. Wenn man aber 15 JAhre oder so zusammen war, würde ich tatsächlich mehr Kompromisse eingehen. So eine Änderung der Situation empfinde ich viel schwieriger.
Dennoch, egal wie es ist, das Kind hat ein Recht auf Unterhalt (das KInd - nicht die Mutter) und ich finde es moralisch auch richtig, es regelmäßig zu sehen. Einen Affentanz muss man aber nicht veranstalten
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Unser eines Kind geht in einen normalen Kindergarten. (Das andere ist noch nicht auf der Welt.)
Der private Kindergarten für das BK wurde gewählt, dass dessen Mutter bereits vor dem 3. Lebensjahr wieder erst in TZ und jetzt VZ arbeiten kann. Die Öffnungszeiten waren hier der entscheidende Faktor. Sie verdient selbst gut. Die 900€ sind fair. Sie hätte ja auch bis zum 3. Lebensjahr zuhause bleiben können und der Kindergarten auf den gesamten Zeitraum gesehen deckt etwa die Kosten, die mein Mann sonst gehabt hätte.
Also win-win quasi. Sie konnte ihre Karriere wie gewünscht weiter verfolgen und hat dafür auch über das 3. Lebensjahr hinaus Unterstützung bei den Kita-Kosten. Und mein Mann musste nicht direkt jeden Monat Riesen Beträge zahlen.
Bloß ist das ja auch keine Dauerlösung für uns und unsere Familie, dass mein Mann da immer überall großzügig alle Wünsche einer anderen Frau begleicht.
Wir wollen ihr aber vor allem dem Kind auch nichts Böses. Was dem BK zusteht soll es haben!!!
Hier bei uns in der Familie behandeln wir ohnehin alle gleich. Sowohl bei Geschenken als auch bei großen Anschaffungen wie Fahrrad, Kindersitz etc..
Meistens verstehen wir uns alle ganz gut. Sie hat nur manchmal etwas abgehobene Vorstellungen und meint anteilig über Geld und Zeit meines Partners zu verfügen. Das kann schon mal zu Auseinandersetzungen führen.
Bisher sind wir aber ohne Anwalt, Jugendamt und Titel ausgekommen!
Und es soll ja auch eine gute Lösung für ALLE Kinder gleichermaßen geben!
Da bin ich bei dir, dass man ja den BK nichts Böses möchte.
Ich verstehe dennoch nicht ganz die Konstellation: An den Kindergartenkosten hätte sich doch der Vater sowieso nicht beteiligen müssen, sondern das sollte alles mit dem Unterhalt abgedeckt sein.
So sieht es halt wie ein großes Kuddel-Muddel aus und irgendwie ist nicht klar, was jetzt eigentlich sein muss usw.
Daher auch der Vorschlag, den Unterhalt per Anwalt ausrechnen zu lassen. Das muss ja nichts Böses sein, aber das ist einfach am neutralsten, um herauszufinden, was dem Kind jetzt eigentlich zusteht.
Ich würde lieber jetzt für klare Verhältnisse sorgen, denn später wird das ja immer mehr werden.
Das wird am Anfang sicherlich für Unfrieden sorgen, aber das legt sich später und außerdem trägt es ja zur Planungssicherheit bei, wenn jeder weiß „okay, das ist das was ich jeden Monat zahle“ oder halt „okay, das ist das, was ich jeden Monat bekomme“. Immer wieder extra Zugeständnisse machen, wird auf Dauer schwierig werden. Kinder werden teurer und irgendwann „muss“ man dann dem anderen indirekt was „wegnehmen“, weil es finanziell nicht geht. Und das kann man jetzt am Anfang einfach vermeiden
Natürlich hat man die (finanzielle) Verantwortung für sein Kind unabhängig von der Beziehungsdauer der Eltern.
Allerdings finde ich die Ansprüche der anderen Mutter völlig überzogen. Also Privatschule, TZ Ausgleich,.....
Natürlich sinkt der Unterhaltsanspruch wenn weitere Kinder geboren werden bzw wird das eben auf alle Kinder verteilt
“ Natürlich hat man die (finanzielle) Verantwortung für sein Kind unabhängig von der Beziehungsdauer der Eltern.”
Dem stimme ich zu. Es ging mir mehr um die Anspruchshaltung der Frau (nicht was den Kindern zusteht). In unserem Fall, was zB Ausgleichszahlungen für Teilzeit angeht.
Wenn eine verheiratete Frau sich jahrelang um Haus und Kinder kümmert, dafür ihre Karriere hinten an stellt und nichts mehr oder weniger verdient, das mit dem Mann so abgesprochen ist, dass er das Ganze finanziert und die Ehe/Beziehung wird dann doch irgendwann geschieden. Da sehe ich schon einen gewissen Anspruch der Frau, dass der Mann sich auch über die Trennung hinaus auch der Frau längerfristig verpflichtet hat. Und fände es tatsächlich legitim, wenn die Frau solche Ansprüche stellt.
In unserem Fall sieht es für mich aber komplett anders aus.
Mich hätten da einfach ein paar Meinungen interessiert. Kann ja sein, dass das andere anders sehen!
Aber natürlich ist der Mann so oder so für entstandene Kinder verantwortlich!
Wenn ihr euch mal trennen solltet, habt du( sofern Kind über 3) auch keinerlei Ansprüche.
Wir möchten BK ungerne aus der gewohnten kigaUmgebung reißen und die Kosten dafür sind aktuell auch zu stemmen.
Unser gemeinsames Kind benötigt einfach keinen priv. Kindergarten. Also geht es auf einen normalen. Da rechnen wir nicht auf.
Es geht uns auch eher um eine langfristige möglichst faire und so gut es geht konfliktfreie Lösung für die anderen herannahenden Probleme und Problemchen zu finden und rechtlich zu wissen wo wir stehen und welche Verpflichtungen wir tatsächlich haben.
VIELEN DANK AN DIESER STELLE FUER DEN GUTEN INPUT!
Dann noch kurz zu einigen Rückfragen:
Wir (also vielmehr mein Mann) bezahlt Unterhalt PLUS anteilig seines Gehalts den Kindergarten.
Und auch in TZ ist mein Mann über dem Mindestunterhalt. Mir war nicht klar, dass es bei dem Zwang Vollzeit zu arbeiten lediglich um den Mindesunterhalt geht, dachte er ist verpflichtet das aktuelle Niveau zu halten. (Das ist es auch, wovon die andere Mutter ausgeht!!)
Eine Antwort dazu war folgende:
“Soweit ich weiß, ist der KV nur verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten, wenn er sonst nicht den Mindestunterhalt zahlen kann. Nennt sich gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Zahlt er Mindestunterhalt mit Teilzeit, dann kann ihn meines Wissens niemand zu Vollzeit verdonnern nur, damit er noch mehr Unterhalt zahlen kann.”
Wäre interessant zu wissen, ob es tatsächlich so ist.
Ich gehe aber mal nicht davon aus, dass wir bei Beibehaltung des Residenzmodells, den Unterhalt groß kürzen würden. Aber man wüsste wenigstens, wo Man(n) rechtlich steht.
Und wie bereits geschrieben hätte mein Mann gerne das Wechselmodell, was aber von der anderen Mutter strikt abgelehnt wird.
Ich bin sowohl als auch fein. Ich unterstütze meinen Mann bei seinem Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind im Form des Wechselmodells. Aber wenn es mehr bei der Mutter ist und wir dafür zahlen ist es für mich auch ok. Es bleibt ja dann doch immer etwas mehr Arbeit auch an mir hängen. Auch wenn ich das gerne mache:)
Am Ende muss ja die beste Lösung fürs Kind her…
Boah das du so viel Verständnis für die Ex hast. Hut ab! Die nimmt deinen Mann nach Strich und Faden aus. Ich gehe ganz stark davon aus, dass sie das Wechselmodell ablehnt, weil dann kein Unterhalt mehr fließt.
Macht klare Kante. Die Kita würde ich jetzt laufen lassen und dann eine normale Schule oder sie zahlt selbst. Unterhalt würde ich mit einem Vollzeitgehalt dann für drei Kinder berechnen lassen und dann geht er in Teilzeit. Über den Unterhalt hinaus gibt es nur Zugabe des Sonderbedarfs. Das ist ziemlich wenig. Ich meine sogar, dass eine Betreuung von der KM alleine gezahlt werden müsste in dem Fall. Zumindest für die Grundschule.
Sie will Teilzeit arbeiten? Darf sie, aber dafür zahlt dein Mann nicht mehr! Ich glaube mit dieser Frau geht es nur "ohne Konflikte", wenn sie alles an Geld zu geschmissen bekommt, was sie will. Das würde ich überhaupt nicht einsehen und durchaus ein paar Konflikte akzeptieren.
Ihr werdet zwei Kinder haben, die irgendwann das Gefühl bekommen werden konnten, dass sie benachteiligt werden. Und das würden sie ja, weil bestimmte Dinge für sie dann nicht möglich sind, wenn die andere Ex alles was sie will...ich versuche es nett zu sagen...in den Allerwertesten gesteckt bekommt.
Am Besten klärt man das finanzielle ohne individuelle Sonderwünsche einfach per Jugendamt. Beistand, Unterhaltsansprüche berechnen lassen und fertig. Die vermitteln und beraten auch welche Form der Betreuung individuell am Besten ist fürs Kind. Da kann man sich dann unter Berücksichtigung aller Umstände ansehen, was für das Kind die beste Lösung ist. Einfach Teilzeit geht nämlich als Unterhaltsverpflichteter nicht einfach so, da kann man sich auch vom Anwalt beraten lassen. Ich schildere lediglich wie es ist, nicht meine Meinung.
Unerheblich ist es, ob er das Kind wollte oder wie das gelaufen ist. Heutzutage weiß man, was auf einen zukommt, wenn man ein Kind zeugt. Wenn man das nicht möchte verhütet man immer doppelt (Pille/Kondom). Das ist als Erwachsener durchaus drinnen und es muss bei der Pille ja nur zu einmal vergessen oder Erbrechen kommen, damit die Wirkung nachlässt. Wenn man das Risiko eingeht, muss man damit rechnen, dass ein Kind gezeugt wird. Dieses kann nichts dafür. Egal wie unfair man das Verhalten des Anderen persönlich empfindet. Er fand sie jedenfalls noch gut genug um Sex mit ihr zu haben.
Lasst die Partner so was selber klären über die öffentlichen Stellen. Denkt bitte hauptsächlich ans Kind, welche Lösung für Dieses das Beste ist.
Danke für deinen Beitrag;
Aber es geht ja nicht nur um 1 Kind, sondern um 3. Für alle drei sollte die bestmögliche Lösung gefunden werden! (Wenn mein Mann alleine mit der BK-Mutter zum Jugendamt geht, befürchte ich ehrlich, dass dann primär zwischen den dreien eine Lösung gefunden wird und nicht für alle. Denke ein Anwalt kann da mehr auf alle eingehen. Aber das ist nur mein Bauchgefühl ohne dass ich da einen Erfahrungswert habe.)
BK soll nicht hinten über fallen. Das ist auch meine eigene Meinung. Nur möchte ich meine eigenen Kinder auch nicht benachteiligt sehen, nur weil für BK immer eine Extrawurst gebraten wird oder dessen Mutter sonst etwas einfordert. Mein Mann und ich wollen alle 3 Kinder gleich behandeln!
Der Unterhalt für das BK wird auch nicht in Frage gestellt. Es ging vielmehr darum, dass wir Teilzeit nehmen müssen und der Vater das Kind aus der früheren Beziehung dann auch gerne noch häufiger betreuen will. Die Mutter das aber ablehnt, weil sie zum einen keine Abstriche beim Unterhalt machen will im Tausch gegen bspw das Wechselmodell und zum anderen erwartet, dass mein Mann weiterhin VZ arbeitet um IHR dann ihre Teilzeit auszugleichen.
Jetzt wurde ja nun bereits mehrfach geschrieben, dass ihre TZ auch ihr Vergnügen ist. (So wie es ja für uns ebenso der Fall ist.)
Und die Frage bezüglich der Entstehung war lediglich auf die Ansprüche der Mütter bezogen!
Dass man sich um ein gezeugtes Kind zu kümmern hat ist selbstverständlich und stand oder steht gar nicht zur Debatte.
Rechtlich gesehen könnte es eben schwierig werden, dass er den Unterhalt an sein Teilzeitgehalt anpasst mit der Begründung, dass du sonst Rentenverluste hättest. Wenn das vor Gericht geht kann er trotzdem zur Zahlung vom vollen Kinderunterhalt verpflichtet werden, auch wenn er nicht Vollzeit arbeitet. Ich schildere hier nur die Sachlage. Das werden sowohl Anwalt als auch Gericht auch ziemlich ähnlich bewerten.
Und dabei ist es egal ob die Mutter Voll oder Teilzeit arbeitet. Es geht um den Kindesunterhalt und da ist der Verdienst der Mutter egal. Außer sie verdient das dreifache, was ich jetzt hier nicht glaube. Ich kenne Fälle, da wurde sogar zu Nebenjob zusätzlich verpflichtet, damit der Kindesunterhalt gezahlt wird.
Ob das jetzt moralisch in Ordnung ist, ist die andere Sache. Aber rein rechtlich dürfte es tatsächlich so sein. Daher auch der Rat das übers Jugendamt zu regeln oder in einer Beratung damit man Kompromisse findet. Ich möchte nur wirklich helfen und da hilft es nicht, wenn ich schreibe wie doof das alles ist.
Und beim Wechselmodell muss man genau so schauen, ob es klappen kann. Beim Sohn meines Partner hätte das problemlos geklappt, bei der Tochter gar nicht. Da wären wir alle nicht glücklich geworden, selbst wenn das weniger Unterhalt und mehr Geld gebracht hätte. Da muss man wirklich schauen, dass es auch dem Kind guttut. Für manche ist der ständige Wechsel echt was, was sie kaputt macht. Da bitte wirklich nur aufs Kind schauen.
Wenn ich es richtig verstehe, lebt das erste Kind bei der KM und er zahlt Unterhalt und zusätzlich "besonderen" Kindergarten und es soll eine private Schule sein. Das Kind scheint mehr Bezug zur Mama zu haben und hat aktuell den Lebensmittelpunkt bei der KM. KM ist gegen das Wechselmodell, was bei dieser Entfernung vermutlich auch spätestens ab dem Schulalter keine gute Idee ist. Das Kind sollte sich ja nachmittags auch selbständig mit Freunden verabreden können, es kommen evtl. Sachen wie Sport usw. dazu. Bei 20km wäre das Kind dann lange nicht in der Lage selbstständig zu diesen Dingen zu fahren.
Er würde das WM vermutlich nur über das Gericht durchbekommen. Wie die Entscheidung ausfällt, hängt dann vom Richter ab. Also unsicherer Ausgang und Kampf. Vermute ist das nicht schön, wenn bei euch aktuell noch weitere Kinder auf dem Weg sind.
Er muss demnach also mindestens den Mindestunterhalt für das erste Kind leisten. Auch wenn er aufgrund eurer Situation in TZ geht. Denn er hat dem ersten Kind gegenüber eine Erwerbsobliegenheit. Denn TZ ist in so einem Fall "Privatvergnügen". Ich fände es aber gut und richtig. Anders sieht die Lage mit den Kosten des privaten Kindergartens und der Privatschule aus. Solange, die aus irgendwelchen Gründen bspw. Behinderungen nötig ist, reicht eine staatliche Schule. Die ist kostenlose und Betreuungskosten bspw. in der betreuten Grundschule, sind vom Unterhalt zu bezahlen. Ich denke am Kiga kann man momentan nicht viel ändern, weil der KV dieser Betreuung zugestimmt hat. Aber er muss nicht den meisten Teil der Betreuung zahlen. Das ist vermutlich nirgendwo festgehalten.
Sollte das allerdings dazu führen, dass KM dazu gezwungen ist den Kiga zu wechseln, muss einem allerdings klar sein, dass das auch eine Belastung für das Kind ist. Eingewöhnungen und somit Kita-Wechsel sind für ein Kind eine große stressige Herausforderung. Ist es also notwendig dies dem Kind anzutun?
Mein Mann und ich sind auch beide in TZ. Er zahlt trotzdem den Mindestunterhalt für die Tochter, die bei der KM lebt. Wenn du damit zurecht kommst, dass du quasi immer ein bisschen mehr ausgleichen musst, dann ist das finde ich in Ordnung. Dafür hast du eben nicht die volle Last der Care Arbeit, die Kinder hätten Mama und Papa gleichwertig und du hast später nicht so das Rentenprobleme, weil du lange sehr niedriges Gehalt hattest.
Hey!
Ich würde davon ausgehen, dass der Unterhalt, den dein Mann zahlen muss, weiterhin von Vollzeit ausgerechnet wird. Denn so könnte sich ja jeder vor dem Unterhalt drücken, wenn er ihn nicht zahlen kann, weil er nur noch Tz arbeitet.
Was aber auf jeden Fall Bonus ist, sind die 900 Euro. Lasst euch beraten, wie ihr nun am besten vorgeht. Könnt ihr einfach das Geld für den Kiga streichen?
Das Kind wird über 3 sein, also muss dein Mann ihr keine Teilzeit ermöglichen. Vermutlich ist das einzige, was er zahlen muss, den Unterhalt nach dem VZ-Gehalt.
Sie hat ganz schöne Vorstellungen. Dein Mann müsste ihr mal klar machen, dass er ihre Sonderwünsche nicht mehr zahlt, sondern sie dann schauen muss, wie sie es selbst bezahlt. Lasst euch beraten, wie es nun mit dem WM aussieht. Könntet ihr dafür sorgen, dass das Kind zur Schule und zurück kommt?
Dann wäre WM ja irgendwie machbar- aber wohl sehr schwer umsetzbar, wenn ihr selbst 2 Kinder habt.
Bei 12 Nächten habt ihr ja schon fast ein WM- lasst den Unterhalt mal prüfen.
Wovor habt ihr Angst? Die Frau ist doch auch abhängig von euch, weil sie das Geld braucht, das er netterweise zahlt UND sie ihr Kind so oft zu euch bringt.
Dein Mann müsste mal seinen Rücken gerade machen und sich positionieren. Entweder zahlt er seiner Ex den Luxus, oder nimmt sich Zeit und Geld für euch.
"Damit sie sich intensiver um das Kind kümmern kann." Braucht sie den Kindergarten dann nicht mehr? Und wie will sie sich intensiver ums Kind kümmern, wenn das ohnehin 12 Nächte bei euch ist? 😉
Liebe Grüße
Schoko
Der Kindergarten bleibt so bis zur Grundschule. Das wollen wir gar nicht kürzen. Dem BK geht’s dort gut. Ausserdem haben wir das zugesagt und daran halten wir uns natürlich!
Bezüglich des Unterhalts auf den VZ-Lohn sind wir auch nicht komplett engstirnig und mit dem spitzen Bleistift unterwegs. Aber die genaue Rechtslage und auch die genaue Berechnung durch einen Anwalt ist hier sicherlich langfristig sinnvoll.
Ich möchte nochmal betonen, dass wir nicht vor haben, der Mutter (bzw vielmehr dem Kind) sämtliche Gelder wegzunehmen mit allen Mitteln.
Natürlich bekommt das Kind immer das was ihm zusteht. Aber wenn unser Haushaltseinkommen sich um ca 40% reduziert, dann ist natürlich weniger da an alle zu verteilen und hierbei ist völlig unerheblich wie die TZ zwischen meinem Mann und mir aufgeteilt wird, da wir unsere gemeinsamen Kinder anders nicht betreuen können und fast identisch viel verdienen…
Wenn es am Ende so ist, dass bei meinem Mann ein fiktives VZ Gehalt angenommen wird um den Kindesunterhalt zu berechnen; dann ist das so… aber wenn er (was ja nun mehrfach negiert wurde) auch der Mutter noch Zahlungen für gewünschte TZ erbringen müsste, und dafür weiterhin VZ arbeiten müsste, dann hätte das für mich erhebliche Nachteile. Aber es sieht für mich nach all den Antworten so aus, als sei die jeweilige TZ (also unsere als auch die der anderen Mutter) das jeweilige Privatvergnügen.
Aber es kam schon viel guter Input. Viele Informationen. Und letztendlich wird uns wohl nur eine Rechtsberatung wirklich verbindlich sagen können; wie man das ganze Konstrukt am fairsten und besten lösen kann.
Du hast ja schon mehrfach geschrieben (war sie die Ex, die noch eine Wohnung fürs Kind zur Volljährkeit fordert?) und man hatte immer den Eindruck, dass ihr sehr wohlwollend und großzügig seid.
Ich glaube, ich habe hier noch keine vergleichbaren Beiträge im PW gelesen. Deswegen glaube ich nicht, dass ihr ihr Geld wegnehmen wollt.
Aber die Ex fordert eine Menge: vollen Unterhalt (ist aber ihr Recht!), Umgänge nahe am WM, aber bloß kein offizielles WM! 70% ihres Wunschkindergartens (obwohl ihr ja wirklich einspringen könnt), ihr TZ aufstocken, private Schule.. und dann war da noch was mit einer Eigentumswohnung. Irgendwo hat sie ihren Realitätssinn verloren, fürchte ich.
Aber auf der anderen Seite müsst ihr auch gucken, wo ihr finanziell bleibt. Wer immer nur gibt und gibt und gibt, muss sonst an anderer Stelle sparen.
Wobei, jetzt finde ich die Beiträge mit der Wohnung gerade nicht. Vielleicht vertue ich mich da.
Solange der Vater es sich ohne grosse Abstriche leisten kann, finde ich es fair, wenn das Kind weiterhin in dem privaten Kindergarten gehen darf.
Wenn er jetzt sagt, er zahlt nicht mehr, obwohl er das Geld hat, kommt die Mutter sonst vermutlich mit dem Gutachten eines Kinderpsychologen um die Ecke, der bescheinigt, dass das Kind einen Wechsel nicht verkraften würde.
Ich würde aber als Vater frühzeitig klar stellen, dass das Kind auf eine öffentliche Schule gehen muss wie Millionen andere Kinder auch, weil ich für eine Privatschule keinen Cent rausrücken muss und auch nicht werde.
Ich denke, die meiste hier waren auf öffentlichen Schulen und schicken auch ihre Kinder dorthin, es lief und läuft unterschiedlich gut, aber Mobbing zb gibt es auf Privatschulen bestimmt auch. Und die Nebenkosten sind auch höher, weil der Schüleraustausch eben nach China geht statt nach England, die Klassenfahrt nach Florida statt nach Spanien und statt 10 Euro monatlich für die Koch-AG eben 100 für die Reit- oder Golfgruppe fällig sind. Dann immer ein "Nein" zu hören ist fürs Kind auch nicht lustig.
Und gehänselt wird man eben nicht wegen der Schuhe vom Discounter, sondern weil es "nur"welche von P*ma sind und nicht die von M*chael K*rs. Weh tut es trotzdem.