Hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage, weil ich nicht ganz durchblicke. Mein Ex und ich haben eine gemeinsame 15 jährige Tochter, wir waren nie verheiratet und sie hat meinen Mädchennamen.
Als ich geheiratet haben, habe ich den Namen meines Mannes angenommen, mein Ex sagte, dass er der Änderung des Nachnamens unserer Tochter zustimmen würde. Hat er dann aber nicht gemacht. Kontakt besteht zwischen Ex und meiner Tochter alle paar Monate via WhatsApp.
Wir teilen uns allerdings das Sorgerecht. Wie sieht es jetzt aus? Kann sie mit Eintritt des neues Gesetzes ohne seine Zustimmung unseren Familiennamen annehmen ? Bzw. Wird es ab Mai einfacher? Dies ist nämlich seit 7 Jahren ihr Wunsch. Vielleicht blickt ja hier einer mehr durch als ich. Danke 😊
Einbebennung neues Namensgesetz
Hi,
Wenn ich das jetzt richtig lese (bin im schnellauf durch Google durch), dann glaub ich, dass das geht. Allerdings hab ich jetzt nix dazu gefunden, dass der leibliche Vater nicht mehr zustimmen muss. Also kann es nach wie vor sein, dass der KV zustimmen muss.
Ruf beim Standesamt an und die können es dir genau sagen
So wie ich das im zukünftigen Gesetzestext sehe, ist nach wie vor die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt:
§ 1617e Abs. 2 BGB (neu): Die Einbenennung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn das Kind dessen Namen führt oder diesem Elternteil die elterliche Sorge gemeinsam mit dem einbenennenden Elternteil zusteht.
Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Einbenennung dem Wohl des Kindes dient. Wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, bedarf die Einbenennung auch seiner Einwilligung.
Genauso ist es. Da ihr euch das Sorgerecht teilt bedarf es der Zustimmung beider Erziehungsberechtigter.
Wie alt ist denn die Tochter. Ab 14 darf sie einen eigenen Antrag stellen, ggf. Entscheidet dann ein Gericht zum Wohle der Tochter.