Sohn fährt mit Großeltern ins Ausland - Vollmacht oder was noch mitgeben???

Hallöle,

meine Eltern fahren mit unserem Sohn in den Urlaub. Per Wohnmobil gehts nach Frankreich.

Ausweis usw hat er.

Aber muss ich da nicht noch irgend was wie eine Vollmacht mitgeben. Meine Eltern können ja gar nicht beweisen, dass sie die Großeltern sind.

Kennt sich jemand besser aus?

Danke schon mal und liene Grüße
Borstel

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Hallo!

Laut der Internetseite des auswärtigen Amtes gilt für Frankreich folgendes:

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

Kannst Du hier nachlesen: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/FrankreichSicherheit.html

Viele Grüße

Tweety-1

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Danke dir!

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Hallo,

also mein großer fliegt seit er 4 Jahre alt ist mit meinen EX Schwiegereltern in den Urlaub - also Flugreisen / Ausland.

Ich gebe Ihnen für diese Zeit eine Vollmacht mit das er mitrreisen darf, und wenn etwas passiert sie in dieser Zeit auch für Ihn entscheiden dürfen.

Ich schreibe in die Vollmacht Ihren Namen und Ausweisnummer und meinen Namen meine Ausweisnummer und eine Kopie von meinem Ausweis.

Bisher hat alles super geklappt, zum Glück ist auch Gesundheitlich noch nichts gewesen.

:)

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Wir hatten letztes Jahr meine Cousine mit in Urlaub.

Ich schau mal nach, wo ich sie habe und tipp sie Dir ab. Ich hab sie mir nämlich aufgejoben, falls bei uns mal was ähnliches wäre

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So, auf Anhieb auch gefunden. Die Vollmacht lautet so, die wir mithatten;

Wir, die Sorgeberechtigen, Maria Mustermann, geb. am 01.01.1960 und Mario Mustermann, geb. am 31.12.1958, des Kindes Marie Mustermann, geb. am 13.02.1999 wohnhaft 67676 Musterhausen, Musterstrasse 13, erteilen Frau Stefanie Mustermann, geb. am 20.10.1965, wohnhaft 67676 Musterhausen, Musterhausenerstrasse 34 für die Zeit vom 13.01.2013 bis 30.01.2013 (Winterurlaub Frankreich) eine Vollmacht über die Ausübung der elterlichen Sorte bezüglich der Bereiche Personensorge, Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge für das Kind Maria Mustermann

Musterhausen, 12.01.2013

Maria Mustermann Mario Mustermann

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oh, das wär lieb.

Ich denk, sie benötigen nur für den Notfall eine Art Entscheidungserlaubnis oder sowas.

LG
Borstel

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