Hat der Vater ein Mitspracherecht?

Hallo ihr Lieben,

Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber hätte da mal eine Fragen bezüglich des Namen.
Es ist so das mein Partner und ich ein Kind erwarten. Wir wissen noch nicht was es wird aber haben uns schon einmal Gedanken um den Namen gemacht. Jetzt ist es so das in Sachen Namen unsere geschmäcker weit auseinander gehen. Ich mag Lieber Namen die leicht und deutsch auszusprechen sind, er dagegen mag englische Namen. (Was mir überhaupt nicht passt und ich weiß für mich das ich meinem Kind niemals einen Namen wie Justin Jason kimberley usw. Geben werde). Da wir aber 2 dickköpfe sind und jeder auf seiner Meinung bestehen bleibt meinte mein Partner das er nicht für einen Namen unterschreiben wird den er selber nicht möchte. Dann kommt noch dazu das mein Freund unbedingt möchte das unser Kind seinen Nachnamen trägt. Das passt mir auch nicht erstens habe ich schon eine Tochter (sie trägt meinen nachnamen) und ich möchte nicht das meine Kinder 2 unterschiedliche nachnamen tragen. Und zweitens war er bereits verheiratet ( hat auch 2 kinder) seine ex Frau hat seinen Nachnamen nach der Scheidung behalten und ich möchte nicht das mein Kind mit ihr in Verbindung gebracht wird.

Jetzt zu meiner Frage kann ich wenn es hart auf hart kommt und wir zu keiner Einigung kommen den Namen einfach ohne seine Unterschrift bestimmen?

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Hm, wie es rechtlich in Deutschland damit aussieht, kann ich dir leider nicht sagen, aber ich möchte dich bestärken - ich finde, du hast sowohl beim Vor- als auch beim Nachnamen eindeutig die besseren Argumente!
Hoffentlich sieht dein Freund das noch ein. 😕

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Hallo! Wenn ihr nicht verheiratet seid und ihr bisher noch kein gemeinsames Sorgerecht bestimmt habt, dann hat dein Partner rein offiziell kein Mitspracherecht was den Namen angeht. Wenn ihr vorher das nicht anders festlegt bekommt dein Kind automatisch deinen Nachnamen und du das alleinige Sorgerecht. Natürlich kann er das gemeinsame Sorgerecht einklagen, bis das entschieden ist wird der Name aber schon längst feststehen.
Natürlich wäre es für das Kind und eure Beziehung besser, wenn ihr euch zumindest beim Vornamen einigt...

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Es gibt ja auch schöne englische Namen... hör dir deine Vorschläge wenigstens an.
Nachname würde ich auch erstmal zusehen, dass das Kind deinen bekommt.
Seine Ex sollte keine Rolle spielen... er könnte ja sich seinen Jugennamen wieder annehmen?! Wollt ihr mal heiraten?

Irgendwie hört es sich bei euch grade ziemlich kalt an... und klar, theoretisch finde ich, hat der Vater natürlich das Recht mitzubestimmen.
Es ist doch auch sein Kind!!!

Wenn ihr beide null kompromissbereit seid, hättet ihr evtl keine Eltern werden sollen. Aber hätte, wäre, könnte ist natürlich nicht mehr relevant....

Einigt euch.

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Ähm. Ich würde meinem Kind ohne entsp. Hintergrund auch keinen englischen Namen geben.
Sie beharrt ja nicht auf einen Namen, sondern möchte einen Namen finden, der hier nicht unter Kevinismus fällt. Ich finde ihr Anliegen berechtigt.

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Genau das meine ich (kevinismus😂) habe das passende Wort dafür nicht gefunden. Alle Namen die er vorschlägt, schön findet und drauf bestehen bleibt fallen für mich genau unter die Kategorie.

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Danke für eure Antworten. Dann muss ich wohl verhindern das er die vaterschaftsanerkennung und das sorgerecht vor der Geburt anerkennt 😬🙈. Und das mit dem einigen ist so eine Sache wäre das so leicht würde ich hier nicht fragen und wir wären verheiratet 😂😂 ich sagte ja wir sind dickköpfe in bestimmten sachen. Wir gehen in unserer Beziehung oft Kompromisse ein aber in der Sache will jeder seinen dickschädel durchsetzten. Wir wollten eigentlich schon letzten Sommer heiraten aber haben es nicht getan, weil ich nicht seinen Namen annehmen möchte. Dann meinte ja dann hast Pech solltest du dich irgendwann entschieden haben meinen namen anzunehmen können wir nochmal drüber sprechen ansonsten bleiben wir unverheiratet. Ich weiß nicht ob ich in der Sache einfach gestört bin aber ich heirate lieber nicht bevor ich die zweite Frau...... werde. Ich will nicht immer die zweite sein. ( kann das jemand verstehen). Dann kommt noch dazu das mein Vater gestorben ist als ich 6 Jahre alt war und ich würde seinen Nachnamen gerne weiter führen. Meine Mutter hat neu geheiratet heißt deshalb nicht mehr so. Meine Schwester ist verheiratet und hat den Namen ihres Mannes angenommen und mein Bruder als einziger stammhalter hat den Namen seiner Frau angenommen. So bin ich und meine Kinder die einzigen den Namen noch weiter geben.

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Dass du nicht die 2. Frau xy sein willst verstehe ich nicht, der Name wird ja so einzigartig nicht sein. Das Argument mit deinem Vater kann ich aber total verstehen und würde den Namen auch nicht abgeben wollen (hab ich auch nicht).

Jetzt hat er dich nicht geheiratet, da hat er Pech und du entscheidest allein über den Namen....

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Vorname hin und her...
Wer heiratet kann auch seinem Nachnamen behalten- finde ich persönlich zwar doof- 2 verschiedene Nachnamen, trotz Heirat, geht aber ;).

Und die 2. Frau XY würde ich übrigens auch nicht sein wollen! Kann dich da verstehen. Und dass du deinen Nachnamen (aus genannten Gründen) behalten möchtest, kann ich noch mehr verstehen.

Lösung zum Vornamen: evtl.seinen Vorschlag als 2ten Namen? Dass ich 2 Vornamen habe, weiß nur meine KK 😜

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Bei nichtverheirateten Eltern ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Geburt nur die Mutter sorgeberechtigt. Deswegen erhält das Kind den Namen der Mutter. Die nicht miteinander verheirateten Eltern können aber das gemeinsame Sorgerecht erhalten, indem sie eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben. Haben sie das getan, können sie binnen eines Monats nach der Geburt den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Familiennamen des Kindes bestimmen, § 1617 Absatz 1 Satz 1 BGB.
Wichtig ist, dass diese Sorgerechtserklärung bereits vor der Geburt abgegeben wird. Wird sie erst nach der Geburt des Kindes abgegeben, so erhält das Kind zunächst den Namen der Mutter. In diesem Fall ist eine spätere Änderung des Familiennamen des Kindes auf den Familiennamen des Vaters unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Das Kind kann den Namen des Vaters erhalten, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Ist das Kind mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind zustimmen (§ 1617a Abs. 2 BGB). An dem alleinigen Sorgerecht der Mutter ändert das nichts.
Geben die nicht miteinander verheirateten Eltern nach der Geburt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab, so können sie innerhalb von drei Monaten bestimmen, dass das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten soll (§ 1617b BGB). Ist das Kind mindestens 5 Jahre alt, dann muss das Kind zustimmen.

Heiraten die Eltern einander und wählen sie einen gemeinsamen Familiennamen, so wird dieser Name automatisch der Familienname des Kindes. Ein Kind, das 5 Jahre oder älter ist, muss der Namensänderung aber zustimmen (§ 1617c Absatz 1 BGB). Behalten beide Eltern nach der Heirat ihren bisherigen Familiennamen, so können sie innerhalb von drei Monaten bestimmen, dass das Kind den Namen des Vaters erhalten soll.

Quelle Finanztip:

Du bestimmt den Nachnamen des Kindes und somit auch den Vornamen. Ihr seid nicht verheiratet. Gibt es bereits eine Sorgerechtserklärung? Falls nicht, dann macht keine und dann bestimmst Du den Namen.

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Moin,

Ihr seid nicht verheiratet? Wenn vor der Geburt kein gemeinsames Sorgerecht verbrieft ist, müsstest dann doch Du das alleinige Sorgerecht haben, richtig? Und dann dürftest Du auch über sowohl Vor- als auch Nachnamen entscheiden dürfen. Das ist nur meine Vermutung, erscheint mir aber logisch.

LG, andiamo

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Hallo,
ja könntest Du.
Da Ihr nicht verheiratet seid, hast Du das alleinige Sorgerecht und kannst allein über Vor- und Nachname bestimmen.

Ehrlicherweise finde ich Eure „Bockigkeit“ bei dem Thema aber wenig zielführend oder erwachsen. Solange es nur um Euch geht, könnt Ihr Eure kleinen Machtspielchen ja betreiben, aber nun geht es um eine Dritte Person, also reißt Euch mal zusammen.

Auch wenn er rechtlich gesehen nicht mitzureden hat, so seid Ihr trotzdem ein Paar und selbstverständlich hat er ein moralisches Mitspracherecht.
Also setzt Euch zusammen und klärt das gemeinsam!

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Da schließe ich mich an - ich bin ein bisschen geschockt über die Intensität der Debatte. Spätestens wenn ich an dem Punkt bin, wo ich ernsthaft darüber nachdenke, mein Kind am Willen meines Partners vorbei zu benennen und mir dafür rechtlichen Rückhalt suche, läuft doch was völlig schief. Ich würde an eurer Stelle eher darüber nachdenken, mir eine Beratung für dieses Problem zu suchen. Auch wenn deine Argumente an gewissen Punkten eher nachzuvollziehen sind, heißt das ja nicht, dass dein Partner sich dem beugen muss- für ihn sind seine Gründe genauso wichtig. Aber ihr bekommt ein gemeinsames Kind und müsst es auf die Reihe kriegen, auch solche großen Themen zu klären.

Also nicht falsch verstehen: Ich kann nachvollziehen, wie schwierig solche Entscheidungen sind, ich habe mich z.B. beim Thema Nachnamen auch extrem schwer getan. Aber es kann ja keine Basis sein, dass jeder dann einfach bockig ist und sagt "Tja, wir sind halt so, dann muss ich mit Tricks meinen Willen durchsetzen". Damit tut ihr euch dauerhaft keinen Fallen. Jetzt sitzt zu am längeren Hebel, bei anderen Themen vielleicht er. Wenn man ständig Angst haben muss, dass der andere einen Weg findet, sich durchzusetzen, ist das Gift für jede Beziehung. Wenn also wirklich keine Einigung oder ein Kompromiss möglich ist, würde ich mir professionelle Hilfe suchen. Als Investition für die Zukunft.

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Ich finde die Einstellung deines Freundes zum Thema Name nach der Hochzeit chauvinistisch, absolut nicht mehr zeitgemäß und angesichts der Vorgeschichte mit deinem Vater ehrlich gesagt auf eine fast schon kränkende Weise rücksichtslos.

Was den Vornamen betrifft, ist er da auch nicht zugänglich, wenn du ihm die Sache mit dem Kevinismus erklärst? Vielleicht ist ihm ja gar nicht bewusst, in welche Schublade Kinder namens Justin/Jason/Jayden/Tyler ganz schnell gesteckt werden? Und ob er wirklich will, dass sein Kind wie ein Charakter aus irgendeiner stumpfen Ami-Serie klingt...?

Als Kompromiss könntest du ihm ja wirklich vorschlagen, mal gemeinsam zu sehen, ob ihr vielleicht einen "seriöseren" englischen Namen findet, wenn ihm die so gut gefallen. Aber wenn er ganz auf stur schaltest, dann bleibe ich dabei, dass deine Argumente definitiv die besseren im Sinne des Kindes sind - und wenn du mit Diplomatie bei ihm nichts erreichst, muss er halt mit deiner Entscheidung leben.

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Selbstverständlich hat der Vater ein Mitspracherecht und zwar im gleichen Maße wie du. Es ist zu 50% auch sein Kind. Aus welchen Gründen, sollte der Vater denn in der Namenswahl weniger zu sagen haben als du? Ihr müsst euch natürlich einigen, da muss halt dann jeder irgendwo einen Kompromiss machen. Entweder sein Nachname, dafür darfst du den Vornamen aussuchen, oder andersrum. Oder ihr einigt euch anderweitig mit einem Namen, der euch beiden gefällt. Ich würde da gar nicht auf die Idee kommen, dass der Vater weniger zu sagen hat als die Mutter, das ist genau 50/50.

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Ich denke, das kommt auf die Umstände drauf an.
Er erpresst sie quasi, wenn Du meinen Namen nicht annimmst, heirate ich Dich nicht.
Da würde mir schon die Hutschnur platzen!

Jetzt will er wieder einen Namen durchsetzen und das Kind soll so heißen wie er, sonst unterschreibt er gar nichts?

Öch nö, da würde ich mir dann auch meine Gedanken machen.

Er scheint nicht die hellste Kerze zu sein, er kann sie nämlich mit keiner Unterschrift erpressen, aber das muss man ihm ja nicht sagen.

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Das mag vom moralischen Standpunkt gesehen so sein. Rein rechtlich hat er absolut kein Mitspracherecht wenn sie nicht verheiratet sind und er nicht das gemeinsame Sorgerecht hat