Möchte das Standesamt einen zweiten Vornamen bei geschlechtsneutralem ersten Voramen?

Eine Freundin wies mich heute darauf hin, dass es uns bei der Wahl unseres ersten Vornamens (Rio) passieren kann, dass wir einen zweiten vergeben müssen, der das Geschlecht eindeutig bestimmt, falls Rio als geschlechtsneutral angesehen wird.
Ist dem denn tatsächlich so? Und woher weiß ich ob Rio geschlechtsneutral ist, oder nicht? Für mich ist er ja ganz klar männlich.

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Ob Rio geschlechtsneutral ist, kann ich Dir leider auch nicht beantworten.
Dass man einen Zweitnamen vergeben muss, der eindeutig das Geschlecht bestimmt, wenn man dies am Erstname nicht auf Anhieb erkennen kann, das kann ich bestätigen.
War bei meiner Schwester vor 20 Jahren schon so. Sie hat einen Vornamen, der relativ selten ist. Das Standesamt stimmte dem Namen nur zu, weil meine Eltern einen eindeutig weiblichen Zweitnamen dazu wählten.

Liebe Grüße

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Ich bilde mir ein, dass vor nicht allzu langer Zeit jemand hier im Forum gemeint hat, dass das mit dem eindeutigen Zweitnamen abgeschafft wurde. 🤔
Ich weiß zwar nicht, ob das stimmt, aber zum Zeitgeist würde so eine Änderung ja passen (Genderthemen wie drittes Geschlecht, trans/inter etc. werden politisch ja schon seit längerem verstärkt diskutiert).

Davon abgesehen wäre ich persönlich bei Rio auch fix von einem männlichen Namen ausgegangen.

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Das kann natürlich sein 🙂 Bei meiner Schwester ist das auch schon 20 Jahre her 😅😅 Seither kann es sich bestimmt geändert haben 🙂
Würde bedeuten, wenn ich mein Kind heute beispielsweise Kim nenne, was ja sowohl weiblich als auch männlich sein kann, bräuchte ich keinen Zweitnamen? 🙂

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Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 entschieden, dass ein geschlechtsneutraler Vorname auch ohne einen eindeutig einem Geschlecht zuzuordnenden Zweitnamen vergeben werden darf. Standesämter dürfen die Eintragung nur dann verweigern, wenn sie das Kindeswohl als beeinträchtigt ansehen.

Es mag sein, dass das nicht direkt bei allen Standesämtern so angekommen ist, zumal es in deren Dienstanweisungen wohl zumindest zum Teil noch anders stand, aber man braucht definitiv keinen Zweitnamen.

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Vielen Dank für eure Antworten.
Ich bin gespannt, wie unser Standesamt in ein paar Tagen auf den Namen reagieren wird. Schon mal nicht schlecht etwas gesetzliches in der Hand dazu zu haben.

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Nein, das wurde 2008 gekippt, nachdem Eltern geklagt haben: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/12/rk20081205_1bvr057607.html

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Also unser Sohn heißt tyler und kurz vor der Entbindung wurde ich auch drauf aufmerksam gemacht das es ein unisex name ist... Wir haben dann doch noch einen zweitnamen gesucht um erst garnicht in so ein Theater zu kommen! Hab mal gehört das es überall anders ist.....

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Nein ich glaube das hat man abgeschafft