Nachträgliche Namensänderung

Hallo ihr Lieben!

Ich habe eine Frage...
Hat jemand von euch schon mal nachträglich den Zweitnamen eures Babys ändern lassen? Oder kann hierzu berichten? War dies einfach möglich?
Das Kosten auf mich zukommen würden, ist klar.
Es belastet mich wirklich sehr.
Wir kommen aus Bayern.

Danke für ernstgemeinte Ratschläge/Erfahrungen

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Hallo.

Inwiefern möchtest du den Zweitnamen ändern? Nen komplett anderen Namen wählen? Den Namen weglassen?
Meines Wissens nach ist das nicht möglich.

Das habe ich auf die Schnelle gegoogelt:

"Die Gesetzesänderung macht es auch nicht möglich, einen der Vornamen komplett zu streichen oder einen weiteren hinzuzufügen. Dazu muss ein wichtiger Grund vorliegen und Sie müssen diesen in einem schriftlichen Antrag ausführlich darlegen - das wäre dann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung, für die Sie sich an eine andere Behörde wenden müssen. Das kann das Einwohnermeldeamt, die Standesamtaufsicht oder das Landratsamt sein, das ist für jeden Wohnort verschieden festgelegt. Wer zuständig ist, am besten bei der eigenen Gemeinde erfragen.

Das vorweg: Als "wichtiger Grund" gilt nicht, dass der Name Ihnen schlicht nicht gefällt und Sie gerne einen anderen hätten."

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ändern im sinne von einen anderen namen wollen geht nicht, außer es ist ein härtefall. die reihenfolge von vornamen kann man problemlos ändern.

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Ich weiß von einer Bekannten, dass sie nachträglich ihrer Tochter einen Zweitnamen hinzufügen wollte, in den sie sich erst nach der Geburt richtig verliebte und den sie vorher gar nicht kannte. Das war nicht möglich.

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Ich kenne eine, die hat kürzlich einen Antrag zur Namensänderung gestellt - Rufname komplett gestrichen und durch einen völlig anderen Namen ersetzt.
Das hat bei ihr innerhalb eines halben Jahres problemlos funktioniert.
Ihr Fall war kein Härtefall. Sie hat beim Amt einfach ein wenig auf die Tränendrüse gedrückt, behauptet, sie würde immer beim anderen Namen genannt (was nicht stimmt) und das wurde ohne weitere Überprüfungen genehmigt.

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Hallo,

das Namensänderungsgesetz verlangt für die "öffentlich-rechtliche-Namensänderung" einen wichtigen Grund, damit der Name geändert werden kann.

Auch wenn es nicht so sein soll, habe ich schon mehrfach gehört, dass der Begriff "wichtiger Grund" von Kreis zu Kreis anders ausgelegt wird.

Da niemand von uns sagen kann, wie streng Eure Kreisverwaltung ist, würde ich dort mal nachfragen (die Telefonnummer erfährst Du bestimmt von Eurem Wohnortstandesamt).

Viel Erfolg.

VG lachris

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Herzlichen Dank an euch alle!

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Hallo,

ich würde mich sehr über ein Update von dir freuen, wenn du mehr erfahren hast.

Wir wohnen auch in Bayern und ich würde gerne den dritten Vornamen meines Sohnes streichen lassen.