Wie lange Zweitnamen ergänzen?

Hallöchen ihr lieben
Ich frage mal wieder was für einen Bekannten.
Er und seine Frau haben ihr erstes Kind bekommem.
Die beiden haben, wie die meisten Paare, unterschiedliche Vorstellungen vom Namen.
Der Rufname sitzt zwar, aber sie wollen unbedingt einen Zweitnamen. Problem - sie können sich absolut nicht einigen.
Wie lange haben die beiden also Zeit den Zweitnamen beim Standesamt nachtragen zu lassen, wenn die Geburtsurkunde schon beantragt ist?
Ich wusste leider keine Antwort auf die Frage, da bei uns die Zweitnamen direkt mit feststanden.
Dann dacjte ich, dass hier so viele nette Ladies unterwegs sind, die bestimmt auch Ahnung vom Namensrecht haben.

Ich hoffe, ihr könnt mir, bzw unserem Bekannten helfen. Vielen Dank schonmal.

Liebste Grüße
Eure Lavendella

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Ich kann das nicht mit Sicherheit sagen, aber ich gehe mal davon aus: Eingetragen ist eingetragen und wenn sie das Kind schon als Tusnelda angemeldet haben, dann heißt es jetzt so, und für einen Zweitnamen müssen sie eine offizielle Namensänderung vornehmen.

Der Name muss innerhalb von 4 Wochen eingetragen werden.

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Warum rufen sie nicht beim Standesamt an?

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Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Wir haben uns beim Einkaufen getroffen und kamen so ins Gespräch. Da wir das schon viermal hinter uns haben, dachte er wohl, ich wüsste es🤔😅
Eben wegen dieser Regelung mit der vierwöchigen Frist, dachte ich, könnte es gehen. Allerdings haben die die Geburtsurkunde schon beantragt. Darum bin ich mir so unsicher, ob die vier Wochen dann trotzdem gelten. In der Zeit wären sie ja auf jeden Fall noch.

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wenn der name eingetragen ist, kann nichts geändert werden. wenn es noch nicht abgegeben ist, hat man 4 wochen zeit :-)

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Ich versteh das nicht. Warum MUSS denn ein Zweitname her? Weil man das halt so macht oder wie? Wenn einem eh nix einfällt oder es familiären Bezug gibt, dann lass ich es doch einfach. So ein Krampf.... 🙊

Aber wenn sie die Geburtsurkunde schon beantragt haben, ist ihnen die Entscheidung eh abgenommen worden. Kann mir nicht vorstellen, dass man da schnell mal was ändern kann.

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So weit ich weiß, geht es so:
Man hat einen Monat lang Zeit, den bzw. die Vornamen einzureichen.
Wird kein Vorname (also gar keiner) eingereicht, dann erhält man vom Standesamt vorerst keine Geburtsurkunde, sondern eine Geburtsbescheinigung.
Liegt bereits eine Geburtsurkunde vor (dauert nach Antragsstellung ca. ne Woche), dann kann nur noch eine Namensänderung mit dem entsprechendem Aufwand beim Standesamt beantragt werden.
Wenn deine Bekannten ganz fix sind, am besten beim Standesamt anrufen oder vorbeigehen, erwischen sie vielleicht noch den laufenden Vorgang und können den ZN eventuell noch nachträglich einreichen#klee
Sollte es noch möglich sein, ZN einzutragen, dann würde ich an deren Stelle einfach beide zur Debatte stehenden ZN nehmen; dann hat das Kind halt einfach drei Vornamen..

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Ich glaube, dass die Nummer schon durch ist.
Der Kleine ist vor fünf Tagen geboren und die beiden waren sich bisher noch nicht einig.
Danke, für die Mühe.
Müssen die beiden nur noch gucken, ob es ihnen den Aufwand wert ist eine Änderung zu beantragen sofern sie sich mal irgendwann entscheiden.

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Hi,

sobald der Standesabeamte die elektronische Signatur eingegeben hat, ist Ende.

Daher sofort das Standesamt anrufen / anmailen und hoffen, dass es noch nicht zu spät ist.

Viel Glück.

VG lachris

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Der Kleine ist vor fünf Tagen geboren und es wurde direkt beantragt.
Unsere Geburtsurkunde kam zb eine Woche nach der Beantragung schon an. Die scheinen trotz Corona schnell zu sein damit...