Vornamen mit 2 Grossbuchstaben

Hallo, ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.
Es geht sich um mein Sohn der in August Geboren ist, ich versuche ihn beim standesamt mit sein Zweitnamen anzumelden indem sich zwei Grossbuchstaben befinden sollen, wir aber aus irgendein Grund den mir keiner wirklich erklären kann akzeptiert. Da ich die Doppelbürgerschaft habe Deutsch/Amerikanisch müsste es doch eine Möglichkeit geben ihn so hier anzumelden oder nicht!?
Geschehen: Ich nach der Geburt meines Sohnes die Geburtsanzeigen mit dem Namen wie ich ihn gerne hätte, bei uns am Standesamt abgegeben.
Einige Tage später bekam ich einen anruf das Man den Namen so nicht schreiben könnte und ich mich für eine andere schreibweise entscheiden müsse,
Entweder kleingeschrieben oder auseinander.
Darauf sagte ich zu der guten Frau das ich gerne den Namen so wie in der Geburtsanzeige hätte, und es so auch den Namen in den Vereinigten Staaten gäbe, Sie sagte daß sie sich melden wird und sich Beratung hinzuzieht.
Einige Tage später dachte ich mir meldet sich keiner melde ich mich doch Mal, gesagt getan ich habe das Standesamt angerufen, und die Frau sagte mir das sie noch nichts hörte ,und das sie mehrere Fachleute bzw Professoren angeschrieben habe.
Einige Tage später kam immer noch nicht ich habe beim standesamt angerufen, und die Frau sagte mir das es die Namensführung nicht geben würde auch nicht in den Vereinigtenstaaten da es nur Künstler Namen wären auch so von den Professoren bestätigt. Ich sagte das es aber so nicht richtig ist. Sie sagte dann bräuchte ich eine Bescheinigung das es so ist wie ich es sage dann muss man schauen.
Gesagt getan ich habe Kontakt zu Amerikanischen Konsulat aufgenommen mit ein Schriftstück mit Stempel geben lassen das es so ist.
Dann habe ich das Schriftstück zum Standesamt geschickt, und es kann erstmal wieder nichts.
Dann habe ich angerufen und gefragt wie die Lage aussieht, Sie sagte es müsse wieder überprüft werden. Nach einigen Tagen bekomme ich dann die Antwort das es nach deutschen Recht nicht geht und der Fall war einfach für die erledigt.

Meine Frage jetzt kennt sich jemand mit der Thematik aus oder weiss jemand wo man sich bei solchen Angelegenheit wenden kann? das kann doch nicht sein mir kommt das vor, als wenn die nicht wirklich wissen was die machen !?
Habe auch schon mehrere Stellen in Deutschland angerufen aber leider ohne Erfolg .

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Hallo,

das ist internationales Privatrecht und ist im Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches nachzulesen. Schau mal unter Artikel 10 und Artikel 5 Absatz 1 letzter Satz EGBGB.

Ich versuche mal, das was da steht, zu übersetzen:

Wären alle Beteiligte, also Mutter, ggf. Vater und Kind ausschließlich amerikanische Staatsangehörige (und das Kind wäre auch nicht nach §4 Absatz 3 Staatsangehörigkeit deutsch geworden), dann wäre Dein Wunsch möglich.

Da Du aber auch Deutsche bist, und das Kind folglich auch deutsch ist, geht deutsches Namensrecht vor. Ihr seid also im deutschen Namensrecht.

Während man nach deutschem Recht bezüglich des Familiennamens eines der beteiligten Rechte wählen kann (also auch amerikanisches Recht, siehe Artikel 10 Absatz 3 EGBGB), ist dies bei Vornamen nicht möglich.

Hat ein Kind von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit, richtet sich der Vorname immer nach deutschem Namensrecht.

Im deutschem Recht sind zwei Großbuchstaben in einem Vornamen nicht bekannt, und dürften daher nicht zulässig sein.

Was aber legal ist, ist dass ihr in den USA den zweiten Vornamen so ändert, dass das Kind dort den Namen in der gewünschten Schreibweise erhält.

Allerdings heißt dann dein Kind in den USA ein wenig anders als in Deutschland. Eine in den USA erfolgte Änderung hätte keine Auswirkung auf die Schreibweise in der deutschen Geburtsurkunde.

Wenn man in einem Land anders heißt als in einem anderen (auch wenn die Abweichung nur gering ist), nennt sich das in Fachkreisen "hinkende Namensführung".

Da in Pässen die Buchstaben nach den ICAO Standarts sowieso alle groß geschrieben werden, würde man den Unterschied allerdings noch nicht mal sehen. (Nur in einer in den USA nachregistrierten Geburtsurkunde).

Selbstverständlich hast Du aber das Recht, vom Standesamt einen Ablehnungsbescheid zu verlangen. In dem Fall kannst Du beim Amtsgericht Klage gegen die Entscheidung einreichen.

Ob Du aber zum gewünschten Ergebnis kommst, kann man vorher nicht wissen.
Ob es zu dem Thema zwei Großbuchstaben im Vornamen schon mal einen Antrag bei Gericht gab, ist mir nicht bekannt.

Da ein Gerichtsverfahren ein paar Monate dauern kann, solltest Du, falls Du Dich für diese Variante entscheidest, darum bitten, dass das Kind vorerst ohne Vornamen beurkundet wird.

Mit den Urkunden kann man dann wenigstens schon mal die Gelder beantragen und reicht dann die Urkunde mit Vornamen nach, sobald das geklärt ist.

Nur mit einem Vornamen beurkunden geht leider nicht, da dann in der Regel später keine Namen mehr zugefügt werden können.

Fazit:

Überlege Dir wie wichtig Dir der zweite Großbuchstabe ist und dann entscheide welchen Weg Du gehen möchtest.

Viel Glück
lachris

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Danke für die schnelle ausführliche verständliche Auskunft, aber wie ich sehe müsste es doch welche mit so einer Schreibweise in Deutschland geben. Ich werde es nochmal bei gfds versuchen und schauen was die dazu sagen. Aber Danke

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Hallo
Verstehe ich das richtig, dass es um den Zweitnamen des Kindes geht, also z.B. Kevin KarLOtto? Die zwei Grossbuchstaben stehen mitten im Zweitnamen?

Du hast ja schon einiges versucht. Wenn das Standesamt eure Schreibweise nicht anerkennt, dann ist das so. Da es sich jedoch "nur" um den (stummen?) Zweitnamen handelt, würde ich da halt einfach die Schreibweise ändern und das Kind Kevin Karl-Otto nennen - so würde es ja akzeptiert werden.
Die Aussprache ändert sich dabei ja nicht und es wäre sicherlich auch einfacher fürs Kind. Sorry, aber ich verstehe nicht wirklich, warum man sich derart querstellen kann - wie gesagt, die Aussprache wäre dieselbe.
By the way tust du deinem in Deutschland lebenden Kind mit solch einem ungewöhnlichen Vornamen keinen Gefallen!

Liebe Grüsse
#winke

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Danke für deine schnelle Antwort !
Ja für mich hat diese schreibweise Bedeutung sonst würde ich den ganzen aufwand ja nicht machen, und warum soll die Schreibweise Einfluss auf das Kind haben ? Ich weiss im deutschen Recht zum Kindes wohl aber wir Leben im 20igsten jahundert und es ist nur ein Buchstabe der Grossgeschrieben wird und auf die Betonung hindeutet und Familiäre Bedeutung hat.

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Hallo
Deshalb hab ich ja gefragt, wo sich diese zwei Grossbuchstaben befinden, ob die gleich hintereinander stehen (KarLOtto) oder eben nicht (MacKenzie) spielt ja schon eine Rolle.
Mit KarLOtto würdest du mit Sicherheit deinem Kind keinen Gefallen tun (den von einer anderen Userin erwähnten Thread bzgl. KarLOtt hab ich auch gelesen, hab ihn jetzt aber auch nicht wiedergefunden; das "Problem" war aber ein anderes). Das Kind müsste ja immer die doch sehr spezielle Schreibweise erklären. Bei MacKenzie stehen die beiden Grossbuchstaben nicht hintereinander; das wäre sicherlich auch in Deutschland ohne Erklärungen machbar; scheint allerdings nicht erlaubt zu sein!

Wie auch immer, wenn ihr in Deutschland lebt und nicht rein amerikanische Wurzeln habt, müsst ihr euch wohl an die Gesetze hier halten.

LG
#winke

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Geht es um einen Namen wie MacKenzie?
Ich würde bei der GfdS ein Namensgutachten anfordern: https://gfds.de/vornamen/gutachten-fuer-das-standesamt/#

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Danke Ja so sieht es aus !

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Eine andere Möglichkeit wird es wahrscheinlich gar nicht geben. Aber es muss ja was sehr Ausgefallenes sein, wenn die Recherchen der Dame samt ihren Kontakten nur ergeben, dass es ein Künstlername ist...

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Hier war doch vor kurzem ein Beitrag wo ein Kind eben solch einen Namen hatte🤔. Ich glaube die Person die den Kommentar verfasste, hatte den Namen so auf einer Klassenliste gelesen, vielleicht liest sie deinen Treat und antwortet nocht mal.

Ich glaube es ist immer von Standesamt zu Standesamt verschieden was anerkannt wird. Wenn ich mir anschaue mit was für Kindern ( vom Namen her) mein Sohn in Kiga, Schule und jetzt Berufsschule zu tuen hat, da wundere ich mich manchmal das die Namen so zugelassen sind ( natürlich nur wenn die Personen hier geboren sind). Ich würde mich Mal bei einem anderen Standesamt erkundigen, vielleicht sind die lockerer.

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Ja das wäre sehr hilfreich, wenn die Person das sehen würde und Kontakt zu mir aufnehmen würde.
Werde es morgen aber Mal beim gfds versuchen in der Hoffnung dort etwas näher an mein Ziel zu kommen.

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Ich hab gestern ein bisschen gesucht, konnte den Treat aber nicht finden😔. Ich glaube der Name dort war CarloT oder etwas in der Art. Ich fand das damals ungewöhnlich deshalb blieb das irgendwie hängen. Ich würde wirklich nochmal woanders nachfragen, es werden so viele, in meinen Augen ungewöhnliche Namen zugelassen, warum dann nicht einen mit 2 Grossbuchstaben, das verändert ja den Namen nicht 🤷.

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So kleines Update nach Rücksprache Universität Leipzig, und von den ich ein paar Unterlagen bekommen habe, ist der Name meines Sohnes mit 2 Grossbuchstaben durchgegangen danke für eure Hilfe .