Kennt sich jemand mit Namensrecht aus?

Hallo!

Ich habe mal aus reinem Interesse eine Frage.
In Deutschland ist es ja sehr schwierig, einen Namen nachträglich zu ändern, einen Zweitnamen hinzuzufügen usw.
Wenn man zusätzlich zur deutschen die Staatsbürgerschaft eines Landes hat, wo das einfacher möglich ist (zB. England oder Norwegen) und dort den Namen ändern lässt - wird diese Änderung auch in Deutschland anerkannt?
Mal völlig davon abgesehen, ob das sinnvoll oder nötig ist 🙃

Danke!

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Ich kenne es nur von Ländern wie Serbien, Kosovo, aber ja,das sollte dann problemlos anerkannt werden.

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Nein, das könnte schwierig werden. In Großbritannien zum Beispiel kann man den Namen im ersten Lebensjahr problemlos ändern und auch danach ist es noch möglich. Man bekommt bei der Namensänderung dann eine neue Geburtsurkunde, aus der ersichtlich ist, dass es eine Änderung gab, sprich, es steht noch der Name drauf, der bei der Geburt vergeben wurde (da die Urkunde ja den Status bei Geburt wiedergibt) und unten dann zusätzlich noch der neue Name. Dadurch wird dann ersichtlich, welcher Name eigentlich vergeben wurde und der gilt dann in Deutschland.

Nach dem ersten Jahr kann man in Großbritannien den Namen via deed poll ändern lassen - und das ist in Deutschland nicht anerkannt. Sprich, der offizielle Name wäre dann in zwei Ländern unterschiedlich.

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Danke für deine Antwort!
„Dadurch wird dann ersichtlich, welcher Name eigentlich vergeben wurde und der gilt dann in Deutschland.“

Das heißt auch bei einer Namensänderung (innerhalb vom ersten Lebensjahr) in GB gilt in D der Originalname auf der Geburtsurkunde? 🤔 Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde wahrscheinlich erst recht, gell

Weißt du zufällig ob man rausfinden kann, in welchen Fällen/bei welchen Ländern es anerkannt wird? Oder ist das eher case by case beim Standesamt?

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Ganz genau, der Originalname zählt in Deutschland.

Ob es Länder gibt, aus denen Deutschland Namensänderungen anerkennt, weiß ich nicht. Ich schätze, wenn man an eine Geburtsurkunde kommt, auf der nur der neue Name steht und aus der man nicht entnehmen kann, dass der Name mal anders war, geht es, da das dann ja nicht mehr nachvollziehbar ist.