Hallo,
gibt es Vor- und Nachteile bei einem gemeinsamen Sorgerecht bei unverheirateten Eltern?
Hat das gemeinsame Sorgerecht Auswirkung auf die Höhe der staatlichen Bezüge, wie z. B. Elterngeld?
Gruß
Anja (33. SSW)
Gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Eltern Vor- und Nachteile
hey!
Soweit ich weiß, haben beide Elternteile Sorgerecht, egal ob verheiratet oder nicht.
Auswirkungen gibts sicher bei der Frage, wohnen die Eltern getrennt oder zusammen.
LG ennovi
Na das ist ja mal totaler Unsinn!
Beantragt man beim Jugendamt nicht EXTRA das gemeinsame Sorgerecht hat bei unverheirateten Eltern (egal ob sie zusammen wohnen oder nicht) nur die Mutter das ALLEINIGE Sorgerecht.
Mit den Auswirkungen verhält es sich so, wie in der 2. Antwort beschrieben.
Wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht und um 14 Monate Elterngeld zu bekommen, nimmt mein Freund seine beiden Vätermonate.
Bist du alleinerziehend und wohnst nicht mit deinem Freund zusammen kannst du ALLEINE auch 14 Monate bekommen, ansonsten nur 12.
Ich wollte z.B. bei meiner Bank für meine Tochter ein Sparbuch einrichten, da brauchte ich auch die Unterschrift meines Freundes.
Beim gemeinsamen Sorgerecht kannst du aber durchaus in Notsituationen (z.B. OPs) alleine entscheiden.
Wenn man sich mal trennt bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, du kannst dann in Entscheidungen des alltäglichen Lebens alleine entscheiden. Bei wichtigen Sachen aber nur gemeinsam.
LG'Anja
hallo... gehts noch?
Das Sorgerecht wurde irgendwann mal zu gunsten der Väter geändert. Keine Ahnung wann und wie genau.
Wir haben kein gemeinsames Sorgerecht beantragt. Laut JA hat man das automatisch.
Ich hatte letztes Jahr Reiseausweise für die Kinder machen wollen. Das ging nur mit Zustimmung des Vaters. Oder einer Bescheinigung von JA, dass ich das alleinige Sorgerecht habe... Warum also soll ich was nachweisen, was ich ja nach Deiner Aussage eh hätte?
Hallo,
wenn du alleiniges Sorgerecht hast, und dein Mann sich aus verschiedensten Gründen, nicht um das Kind kümmern kann, bist du alleinerziehend, und bekommst 14 Monate Elterngeld. Ansonsten muss ja dein Mann 2 Monate daheim bleiben.
Wenn Entscheidungen bezüglich des Babies getroffen werden müssen, muss auch immer das andere sorgeberechtigte Elternteil gefragt werden. zB Op, oder Kontoeröffnung, Entscheidung über Wohnsitz des Kindes (gerade wenn man sich nicht mehr mag - getrennt hat nervig).
Für Frau ist das alleinige Sorgerecht sicher bequemer, weil sie ja meist die ist, die zu hause bleibt, und mit dem Kind zum Arzt geht oder Anträge ausfüllt. Für den Papa ist es gerade bei einer Trennung gut, wenn auch er das Sorgerecht hat. So kann er immer sein Kind sehen, und hat eben auch ein Recht auf Mitbestimmung.
LG Jenny
Kleine Richtigstellung:
1. Der Mann MUSS nicht Elternzeit nehmen. Elternzeit ist für beide Elternteile freiwillig.
2. Um einen Anspruch darauf zu haben, das Kind sehen zu dürfen, ist gemeinsames Sorgerecht keine Voraussetzung.
3. Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht sind nicht immer das gleiche. Das heißt gerade nach einer Trennung kann es durchaus sein, dass beide Elternteile gemeinsames Sorgerecht haben, das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt aber allein bei der Mutter.
Zum 1.: Wenn man aber die 14 Monate bezahlt haben möchte, dann muss doch der Mann Elternzeit nehmen? oder wie meinst du das?
Und zu 3. hat mir die Frau vom Jugendamt erklärt, dass der Vater dann mitentscheiden darf, wo das Kind wohnt. Also bei gemeins. Sorgerecht.
????
Nun ja, ich glaub dir das mal.
Gruß Jenny
Hallo Anja,
also wir haben noch vor der Geburt von Merle das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Ich fand es sehr wichtig, da wenn mir etwas während der Geburt oder auch irgendwann mal was passiert, dass die Kleine dann bei ihrem Papa bleibt. Denn ansonsten hätte er überhaupt kein Anspruch auf die Kleine und sie käm zu Pflegeeltern.
Haben vor längerer Zeit mal ein Bericht im Fernsehn gesehen wo dies der Fall war, die Mutter lag im Wachkoma und der Vater muss das Sorgerecht vor Gericht einklagen und darf sein Kind überhaupt nicht sehen.
Denke, wenn man sich entscheidet ein Kind zu bekommen - dann sollte man auch darüber nachdenken, dass der Vater auch das halbe Sorgerecht bekommt!!
Also, beim Elterngeld kann ich jetzt ganz normal 12 Monate zuhause bleiben. Das mit den 14 Monaten geht nur, wenn der Vater nicht mit dir und dem Kind zusammen lebt - ob Sorgerecht ja oder nein, dass ist in dem Fall egal!!
LG
Sabrina + Merle (16 Wochen)
Und schon wieder ein ganzer Schwung Halbwahrheiten!
Der Fall des Mannes mit der Frau im Wachkoma war daher prekär, dass er nach der Geburt des Kindes die Vaterschaft nicht anerkennen konnte, bzw. seine schwangere Freundin keine Gelegenheit hatte, ihn als Vater anzugeben. Daraus resultierte dann die Problematik, dass er keine Ansprüche als Vater geltend machen konnte.
Auch ohne ein gemeinsames Sorgerecht ist es durchaus denkbar, dass das Kind nach dem Tode der Mutter zum gesetzlichen Vater kommt.
Himmel Leute, informiert Euch oder gebt keine halbgaren Weisheiten raus!
Okay, dass nenne ich "offene Diskussionsrunde"!
Danke Euch allen!
Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag!
Bis dann!
Also wir haben das damals so geregelt, das ich das alleinige Sorgerecht habe, er hat aber die Vaterschaft anerkannt. Wir leben auch zusammen.
Wir haben das aus dem Grund gemacht, damit ich nicht bei allen bürokratischen Angelegenheiten seine Vollmacht brauche.
(Ausweis beantragen, OP und sonsteigen Sachen, da ich ja auch den Erziehungsurlaub hatte und somit alles alleine erledigen konnte).
Trotzt allem kann der Vater im Falle einer Trennung seine Ansprüche auf das Kind geltend machen. Das schließt nicht aus, das er im Falle einer Trennung sein Kind nicht sehen kann und auch im Falle wenn mir mal etwas passiert, hat er vollen Anspruch auf das Kind.
Es ist eben nur bequemer aus "bürokratischer Sicht"..
LG Ivonne
Nur leider ist es für Dein Kind überhaupt nicht bequem, wenn Dir etwas zustößt und es erst einmal zu Pflegeeltern muss, bis die Sorgerechtsgeschichte Deines Partners entschieden ist.
Und wie Du das schön richtig festgestellt hast, ist das nicht so schnell abgehandelt aus "bürokratischer Sicht".
Kinder zu haben ist nunmal nicht immer bequem!
Nicht böse sein, ist halt meine Meinung. Mich ärgern solche Aussagen immer!
LG
Mandy
Oh mann, wie oft denn noch? Sorgerecht hat nichts damit zu tun, zu wem das Kind kommt, wenn der Mutter was passiert. Auch ohne Sorgerecht hat ein gesetzlich anerkannter Vater die Möglichkeit, sein Kind zu sich zu nehmen. In den meisten Fällen (wenn der Vater seinen Verpflichtungen nachkommt, ein geregeltes Einkommen hat und sein Kind weder körperlich noch emotional misshandelt) wird ein Vormundschaftsgericht sogar genau so entscheiden. Selbst wenn der Vater NIE vorher das Sorgerecht hatte.
Verdammt, informieren!!!!