Hartz4 beantragen oder Betreuungsunterhalt fordern?

Meine Frage steht ja eigentlich schon oben.
Also KV hat vom Jugendamt den Schrieb bekommen, dass er 247 Euro Unterhalt für Tobias zahlen muss. Er zahlt aber nur 200 Euro, weil er der Meinung ist dass das reichen muss #kratz

Eigentlich steht mir ja auch Unterhalt zu (kann er locker zahlen, er verdient sehr gut) aber irgendwie will ich ihn nicht auffordern zu zahlen da ich ihn nicht ausnehmen will #gruebel Andererseits muss ich ja auch schauen wie ich Miete zahl (sofern ich ne Wohnung habe)
Einige Leute haben jetzt gesagt ich soll lieber Hartz4 beantragen als Unterhalt zu fordern.
Nur habe ich eigentlich keine Lust von der Allgemeinheit zu leben #schmoll erst Recht nicht wenn es eigentlich nicht nötig wäre.
Kommt mir jetzt bitte nicht damit, ich soll wieder arbeiten gehen. Ich nehme mir das Recht heraus 1,5 Jahre bei meinem Sohn zuhause zu bleiben und danach arbeite ich wieder in meiner alten Firma ;-)

Also was soll ich machen? Vom KV Unterhalt fordern und ein noch schlechteres Verhältnis zwischen uns in Kauf nehmen oder Hartz4 beantragen? Aber die werden doch dann das Geld trotzdem von ihm fordern oder?

lg uggl

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Du musst von was leben und dein Kind auch.

Für dein Kind solltest du ein schlechtes Verhältnis zum Kindsvater in Kauf nehmen.

Such dir einen Anwalt (evtl. weiß das Jugendamt einen) der regelt das für dich und du hast keinen Ärger....

lg
Lucie

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Hi Uggl,

es ist gehupft wie gesprungen...das was du an Unterhalt bekommen würdest rechnen sie dir beim Hartz 4 an...und zwar den Satz den er zahlen müsste, nicht was er tatsächlich zahlt.

Musst du dir ausrechnen wie du besser fährst.

Ich habe auch 9 Monate Hartz4 bekommen, und es tat mir nicht leid. Ich habe lange genug Steuern in das bekloppte System gezahlt.

Nun habe ich mir einen Job in der Schweiz gesucht und bin froh D entflohen zu sein ;-)

Viel Glück und...Hol dir, was dir zusteht!!!

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Hey!

Wenn du Hartz4 beantragst, schauen sie, wer evt. für dich unterhaltspflichtig sein könnte und holen sich das Geld von ihm zurück.
Er muss bezahlen, ob ers dir direkt überweist oder mit dem umweg über das Amt.

Alles Gute!

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hol dir die kohle beim kindsvater und zwar in voller höhe beides.

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bekommst du kein elterngeld?
#kratz
aber ich würd auch wie schon meine vorschreiberinnen den vollen unterhalt holen-was soll das denn-zahlt 200 und ist der meinung das muss reichen?wo leben wir denn?ich würde das im jugendamt vortragen und mir im schlimmsten fall einen anwalt nehmen-...

nicole

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klar bekomm ich elterngeld. aber das reicht ja bei weitem nicht #schmoll

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achso...
also erst recht ein grund den vollen betrag zu holen!!!
glg,
nicole

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Wenn Du Hartz IV beantragst, gehen sie davon aus, dass Du den vollen Satz von Deinem Ex bekommst und der steht Dir auch zu!
Erkundige Dich erstmal beim Jugendamt und evl. kann Dir auch eine Familienberatungsstelle (pro familia usw.) helfen und Dir sagen, welche Möglichkeiten Du noch hättest (Wohngeld etc.).
Katrin