Hallo,
ich habe mal eine Frage und zwar ich weiß nicht ob das ganz hier rein passt...
wenn beide eltern teile nicht zusammen leben und auch nicht verheiratet sind und der vater keine deutsche staatsangehörig hat (italiener)...die mutter bekommt doch das sorgerecht für das !! kann das kind auch die staatsangehörigkeit vom vater annehmen oder hat er dann auch gleichzeitig das sorgerecht?
liebe grüße
Sorgerecht und staatsangehörigkeit
Hallo Miriam,
Du bekommst nicht automatisch das alleinige Sorgerecht. Dafür musst Du ins Jugendamt.
Das mit der Staatsangehörigkeit weiß ich leider nicht.
LG
Hallo,
auch wenn die Eltern nicht zusammenleben kann man sich das Sorgerecht "teilen", dem musst Du als Mutter aber zustimmen denn normalerweise bekommt bei nicht verheirateten Paaren immer erstmal die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Wenn das Kind in Deutschland geboren wird und ein Elternteil deutsch ist, kann es meiner Meinung nach auch nur die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, egal welche Staatsangehörigkeit der andere Elternteil hat - und Staatsangehörigkeit und Sorgerecht haben gar nichts miteinander zu tun.
LG jennysternchen
Hallo Jenny,
ich musste im Jugendamt vorstellig werden, um das alleinige Sorgerecht zu bekommen, obwohl ich nicht verheiratet bin.
LG
Hallo,
wir mussten zum Jugendamt um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen.
Steht auch im BGB ab § 1626 "Wenn Sie als volljährige Mutter nicht verheiratet sind, haben Sie mit der Geburt Ihres Kindes grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge, soweit Sie nicht mit dem Vater die gemeinsame Sorge erklärt haben."
Anders ist es nur, wenn man als Mutter noch minderjährig ist.
LG jennysternchen
Ich bin Österreicherin, mein Partner Deutscher.
Unser Sohn kam in Deutschland zur Welt - und das ist der alleinige Grund, weshalb er jetzt Deutscher ist.
Das gemeinsame Sorgerecht könnt ihr beim Jugendamt beantragen - tut ihr das nicht, so hast automatisch du das alleinige Sorgerecht.
LG Claudi
Mit einem einmaligen Gang zum österreichischen Meldeamt hätte euer Sohn 2 Staatsbürgerschaften.
huhu...
also mein Freund ist Österreicher, ich bin Deutsche. Und wir leben hier in Österreich, Jonas wurde also hier geboren. Trotzdem ist er Deutscher und kann das auch erst ändern wenn wir heiraten, so wurde mir bei der BH gesagt. Wieso ist das so? Ausserdem konnte er nicht auf Wunsch den Namen vom Vater annehmen sondern hatte meinen.
Komisch.
Huhu,
bin in genau derselben Situation wie du....
Mein Freund - und Vater meines Kindes - ist Italiener.
Wr sind nicht verheiratet, leben nicht zusammen...
Wenn der Kindsvater die Vaterschaft anerkennt, kann das Kind zwei Staatsangehörigkeiten haben.
Das Sorgerecht liegt grundsätzlich bei der Mutter - ausser: du hast ein geteiltes Sorgerecht beim Jugendamt beantragt.
Gruss
Murmel
Hi
wir haben die selbe Situation bis auf das mein Freund Spanier ist. Wir sind nicht verheiratet leben aber zusammen!
Der Vater muss die Vaterschaft anerkennen, hat aber nicht automatisch das Sorgerecht das muss extra geteilt werden. Trotzdem kann dein Kind beide Saatsangehörigkeiten bekommem! Bis zum 18. Geburtstag des Kindes hat es dann einen doppelte Staatsbürgerschaft dann muß es sich für eine entscheiden.
LG
Hallo,
wie das mit dem Sorgerecht ist weiß ich nicht, aber bei uns ist das so, das men Mann die deutsche und die italienische Staatsbürgerschaft hat und ich die deutsche.
Nach meinem Wissensstand ist es so, dass das Kind die Staatsangehörigkeiten der Eltern bekommt. Das heißt in unserem Fall hat italienisch und deutsch und da Italien zur Eu gehört und er beide seitder Geburt hat, muss er sich auch nicht mit 18 Jahren endscheiden, er behält beide.
Jennifer