Elterngeld-Weihnachtsgeld??

Hallo,
ich bin etwas verwirrt. Mein Sohn ist im Mai auf die Welt gekommen. Das heißt ich bin seit April daheim und arbeite auch nicht mehr. Nun habe ich heute einen Brief vom Betrieb bekommen mit einer Abrechnung vom Weihnachtsgeld drin. Ich war völlig baff da ich dachte kein Weihnachtsgeld zu bekommen, da ich ja auch nicht mehr arbeite#kratz
Egal wie jetz kam mir der Gedanke, wie das nun mit dem Elterngeld ist. Muß ich das Weihnachtsgeld angeben da ich es ja in der Elterngeldzeit bekam und bekomme ich das vom Elterngeld abgezogen?????
Bin total ratlos. Weiß jemand bescheid? Könnte das Geld schon gut gebrauchen so ist es ja nicht#schein

Liebe Grüße
Michaela

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Weihnachtsgeld angeben??? Auf keinen Fall! Selbst wenn, es würde dir nicht abgezogen. Das Elterngeld wurde ja aus deinen letzten 12 Monatsgehältern berechnet, da war also auch schon mal bei der Berechnung dein Weihnachtsgeld vom Vorjahr dabei! Viel Spaß beim Geschenke kaufen!

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hi

da geht es nicht um die berechnung vom elterngeld im letzten jahr, sondern um einkünfte während der elternzeit!
das muss schon angegeben werden.

lg
sonja

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Weihnachtsgeld wird beim Elterngeld nicht berücksichtigt. Das heißt, es fällt nicht ins bereinigte Nettoeinkommen sondern zählt als Einmalzahlung.

Das Weihnachtsgeld musst Du nicht angeben.

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hi,

du musst alle einkünfte angeben, die du in dieser verdienst. auch weihnachtsgeld fürchte ich :-(

lg
sonja

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Das Weihnachtsgeld ist doch eine Zuwendung, die zum Geld gerechnet wird, das VOR Mai verdient wurde...
Nö, würde mich nicht verpflichtet fühlen, das anzugeben.
Das Elterngeld wurde aus dem Mittelwert der letzten 12 Einkünfte berechnet und da war ja auch 1x Weihnachtsgeld drin.
LG

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ich hab nur dran gedacht: wenn ich ne rechnung schreibe in der zeit, wo ich arbeite (freiberuflich) und bekomme das geld aber erst in meiner elternzeit, dann muß ich das sehr wohl angeben, auch wenn ich nicht in der elternzeit gearbeitet hab :-(

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Hallo,

wo wollt ihr das Weihnachtsgeld angeben?

Du bekommst anteilig Weihnachtsgeld. Also für die Zeit vor der Geburt einschl. Mutterschutz -> Geburtstermin + 8 Wochen.
Ich vermute, dass Du für die Elternzeit kein Weihnachtsgeld bekommst, sondern nur für die Zeit davor, anteilig.

Liebe Grüsse

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Hallo,

ich denke nicht das du das Weihnachtsgeld angeben musst. Die Zuwendung bekommst du für eine Tätigkeit vor Beginn der Elternzeit. Einkünfte während der Elternzeit musst du der Elterngeldstelle dann mitteilen, wenn sie aufgrund einer Tätigkeit während des Bezuges von Elterngeldes entstehen und dies ist ja nicht der Fall.
So verstehe ich jedenfalls die Rechtsprechung. Wenn du dir unsicher bist, frage einfach bei deiner zuständigen Elterngeldstelle nach, die wissen es sicher 100 % ( obwohl ich mir da garnicht so sicher wäre #schock ).

Viel Spass beim Geld ausgeben.

Gruß Silvi, die auch gerne Weihnachtsgeld bekommen würde#schein

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Hallo Michaela,

Weihnachtsgeld ist eine Einmalzahlung. Einmalzahlungen werden bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage fuers Elterngeld nicht beruecksichtigt. Also sind sie auch unerheblich, wenn man sie im Bezugszeitraum erhaelt. Du kannst es angeben, es wird aber keine Auswirkungen haben.

LG
Barbara (die deswegen das Ministerium angeschrieben hatte)

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Genau so ist es!

Allerdings muss sie sie schon angeben (weil alle Einkünfte angegeben werden müssen), denn da zählt nicht der zeitpunkt wann es erarbeitet wurde, sondern das ZUflussprinzip.
Gilt sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte. Geld was nicht in den Monaten vorm Mutterschutz da war, wird nicht berücksichtigt bei der Berechnungsgrundlage, Geld was in der Elternzeit eingeht muss angegeben werden.