verlängerung elternzeit bei frühchen? dringende frage

hallo!

ich habe mal ne frage für ne freundin:

sie hat ihren sohn 5,5 wochen zu früh bekommen. jetzt ist der kleine bald 9 monate alt und sie hat elternzeit für ein jahr beantragt.
wie ist das denn jetzt da sie fast keinen mutterschutz hatte, halt nur die paar tage bis der kleine kam, kann man die zeit (5,5 wochen) hinten dran hängen oder muss sie genau ein jahr nach der entbindung wieder arbeiten.

habe da irgendwas im hinterstübchen bin mir aber nicht sicher ob das so richtig ist.

danke schon mal für eure antworten.

lg rexona

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Die Zeiten hätte sie direkt nach der Geburt in Anspruch nehmen müssen.
Im KH bekommt man eine Bestätigung zur Frühgeburt für die Krankenkasse.
Da ich meinen MuSchu gar nicht erst antreten konnte, hatte ich folgende Zeiten nach der Geburt:
- 6 Wochen (der MuSchu der einem eigentl. vor der Geburt zusteht)
- 8 Wochen (regulärer MuSchu nach einer Geburt)
- 4 Wochen (weiterer MuSchu wg. Frühgeburt)

Danach beginnt erst die Elternzeit.

Deine Freundin ist meiner Meinung nach viel zu spät dran.

LG, Lynley

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Hallo,

wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, gibt es bei Frühgeburten zusätzlichen Mutterschutz. Den Mutterschutz vor der Geburt, den man ja durch die Frühgeburt nicht hatte, wird einfach hinten dran gehängt. D.h. deine Freundin hat auf jeden Fall eine Mutterschutzzeit von 18 Wochen ab Beginn des Mutterschutzes.

Bei der Elternzeit stellt sich die Frage, was deine Freundin für einen Antrag gestellt hat, wie lange sie zu Hause bleibt.
Ich hatte z.B. direkt ein Datum angegeben bis wann ich zuhause bleibe. Die Elternzeit beginnt normalerweise erst nach der Mutterschutzzeit. Aber wie gesagt, es kommt auf die Abmachung mit ihrem Chef an.

Gruss didilinchen

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hi,

also ich kenn das auch so, dass der muschu, den man vor der geburt nicht nehmen konnte, hinten dran gehängt wird.
mein kleiner wurde 5 tage vor errechnetem termin geholt und die 5 tage habe ich dann auf die 8 wochen hinten drauf bekommen.
bei so extremen frühchen gibts noch nen zuschlag an zeit für den muschu, da weiss ich aber nicht wie viel das ist.

wenn sie elternzeit bei ihrem arbeitgeber beantragt hat, wird der ihr doch auch den termin benannt haben, wann sie wieder zur arbeit muss. ebenso ist es mit dem muschu, die geburt ist beim ag anzuzeigen, dieser errechnet dann den muschu (also das ende des muschu) und daraus ergibt sich auch beginn und ende der elternzeit.

ich hoffe, ich hab mich einigermassen verständlich ausgedrückt. falls nicht, frag einfach nochmal nach.

lg sannyi

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Der Mutterschutz nach der Geburt wird komplett auf die Elternzeit angerechnet, sprich sie wird den Mutterschutz zwar danach gehabt haben, aber Zeit bringt er ihr nicht, weil sie trotzdem bei einem Jahr Elternzeit wieder am 1. Geburtstag arbeiten muss!

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Hallo rexona,

Elternzeit kann sie ganz frei beantragen.

Es muss also nicht 1 Jahr sein, sondern kann auch ein Jahr 3 Monate und 2 Tage sein - aber das muss sie direkt zu Beginn bentragen.

Hat sie ein Jahr beantragt muss sie wieder arbeiten gehen.

Mit Frühchen hat das nichts zu tun. Der nicht genommene Mutterschutz wird an die Mutterschutzzeit nach der Geburt angehängt - die Elternzeit verändert sich dadurch nicht (hat nur finanzielle Vorteile).

LG, Andrea (die vor der Geburt gar keinen Mutterschutz hatte)

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Hallo nochmal,

deine Freundin kann aber jederzeit die Elternzeit verlängern. Muss sie beim AG beantragen. Sie kann bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen.

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hat deine freundin von ihrem arzt eine Frühgeburtsbescheinigungbekommen?

Wenn nicht zügig nochmal nachfragen ob sie eine bekommen kann.

meiner kam 4 wochen zu früh.
ich bekam die bescheinigung u der mutterschutz wurde hinten drangehängt. ist auch für die finanzielle brechnung wichtig.

meine elternzeit wurde nach dem errechnetente termin genehmigt nicht nach dem tatsächlichen geb.
das geht aber nur wenn man die bescheinigung vom arzt beim arbeitgeber u bei der KH vorlegt.