Hallo Ihr lieben,
irgendwie komme ich beim Thema Mutterschutz und Elternzeit immer noch durcheinander.
Am 19.01.2009 habe ich meine Zwillinge entbunden. Da sie 7 Wochen zu früh kamen, werden auf die eigentlichen 12 Wochen nach der Entbindung (wegen Zwillinge) die 6 Wochen, die ich vorher nicht nehmen konnte, angerechnet. Somit bin ich bis einschließlich 25.05.2009 im Mutterschutz. Meine Elternzeit beginnt am 26.05.2009 und beträgt ja 12 Monate.
Nun höre ich immer, dass der Mutterschutz vorher von den 12 Wochen Elternzeit abgezogen wird. Ist das wirklich so? Ich blicke da nicht mehr durch.
Freue mich auf eure Antworten und wünsche noch einen schönen Samstag.
Liebe Grüße
Sanni
Wird Mutterschutz auf Elternzeit angerechnet?
Hallo Sanni,
geht es dir ums Elterngeld oder um die Elternzeit?
Wenn es um das Geld geht:
Ja, das ist richtig. Bei Geburten vor ET geht den Eltern quasi Geld verloren, wird das Kind uebertragen, bekommen die Eltern sozusagen mehr Geld...
Wenn es um die Zeit geht:
Kann ich dir nicht genau sagen. Ich glaube aber, dass die Elternzeit mit Geburt beginnt.
LG
Barbara
Hallo,
die Antwort lautet Jein :)
Ist in der Tat mal wieder total verwirrend, aber vielleicht mal anderst rum:
Die Elternzeit geht max. bis zum 3. Geburtstag des Kíndes, daraus folgt, das der Mutterschutz bereits mitzählt.
Liebe Grüße
Babymaus
... mist, habe ich mir fast gedacht.
Aber müsste ich dann nicht eigentlich bis zum 18. eines Monats in Elternzeit sein? Ich habe 7 Monate beantragt. Da die beiden am 19.01. kamen, müsste das doch dann der 18.12. sein, oder? Ist aber der 25.12., oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
Ich bin so frei und antworte nochmal:
Es ist der 18.08., wenn du 7 Monate beantragt hast. Hast du 12 Monate beantragt, muesstest du am 19.01.2010 wieder arbeiten gehen.
LG
Barbara