Elterngeld beim 2. Kind

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie das Elterngeld beim 2. Kind berechnet wird, wenn es noch während der Elternzeit des 1. Kindes geboren wird?!

Vielen Dank!

LG,
babywunsch0208 mit Elias (10 Wochen + 2 Tage)

1

Hallöchen!

Bekommst du dein 2.Kind? Wenn ja, herzlichen Glückwunsch... Soviel ich weiss steht dir der Mindestbetrag von 300 Euro zu... Zusätzlich gibts 75 Euro extra, weil du ein Kind unter 3 Jahren hast...

LG Sille

2

http://www.elterngeld.net/elterngeld-geschwisterbonus.html

meist bekommt man ja beim zweiten Kind nur den Sockelbetrag - wenn man nicht ziwschen den Kindern wieder arbeiten war, aber ich glaube, wenn ganz wenig Zeit dazwischen liegt, bleibt das Elterngeld bei der alten Höhe - auch für das 2. Kind, bin mir aber nciht 100% sicher und finde jetzt auch nix dazu
LG k.s

3

Hi!

Du bekommst das Elterngeld, was du jetzt auch beziehst. Die Elterngeldzeit vom ersten Kind wird nicht zur BErechnung hinzugezogen, daher zählen wieder die 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes. Dazu kommen dann nochmal 10%, mindestens 75 Euro, Zuschlag fürs erste Kind unter 3 Jahren. Sprich, du bekommst 77% deines Gehaltes, das du in den 12 Monaten vor der Geburt deines ersten Kindes verdient hast bis dein erstes Kind 3 Jahre alt wird. Danach gibt es nur 67%.

Habe dies von meinem Elterngeldsachbearbeiter so bestätigt bekommen.

LG! Lara und Jonna(16 Monate)

4

Hallo

Wenn du ein zweites KInd innerhalb von 30 Monaten nach der Geburt deines ersten Kindes bekommst, bekommst du 77% von deinem Gehalt, was du die letzten 12 Monate verdient hast. Die Zeit der Elterngeldes wird dabei NICHT berücksichtigt.
Das bedeutet, wenn du vor deiner ersten Elternzeit 12 Monate gearbeitet hast, dann nehmen sie die Summen zur Berechnung. Hab mich da mal schlau gemacht, weil wir auch gesagt haben, dass am August wieder geübt wird für ein zweites Kind.

Liebe Grüße bienemirja (Lara Sophie 7 Monate und 3 Tage alt)#blume

5

Huhu!

Weißt Du auch wie das ist, wenn man vorher kein Elterngeld bezogen hat, weil es das noch nicht gab?

Mein Sohn war 2,5 Jahre alt, als meine Tochter zur Welt kam, er ist 2006 geboren - da gab es noch das alte Erziehungsgeld.

Lg Nicole

6

Hi!

Dann müsstest du den Mindestbetrag von 300 EUR bekommen.

Nur das Elterngeld wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt, das Erziehungsgeld schon.

LG
hailie

7

Hallo,

soweit ich weiss, stimmen die Antworten meiner Vorschreiber nicht. Ich habe Dir mal einen Arikel zu dem Thema rausgesucht. Und sollte sich das Gesetz nicht mittlerweise geändert haben, dann muesste es so sein, wie in dem Artikel geschrieben.


" Wonach richtet sich die Höhe des Elterngelds?
(1) 18. März 2007, 17:22 Uhr
"Ich habe gelesen, dass sich das Elterngeld nach dem letzten Gehalt berechnet, wenn die Frau im Anschluss an die Elternzeit direkt ihr zweites Kind bekommt. Bekommt sie während der Elternzeit für das zweite Kind weiterhin 67 Prozent des Nettogehalts vor Geburt des ersten Kindes? Und was ist wenn zwischen dem Ende der ersten Elternzeit und der Geburt des zweiten Kindes einige Monate liegen, in denen die Frau nicht gearbeitet hat?" (Michel Großmann, Offenbach)
Antwort: Elternzeit und Elterngeld dürfen hier nicht verwechselt werden. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit für drei Jahre, Elterngeld ersetzt das wegfallende Erwerbseinkommen für zwölf bis 14 Monate. Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen.

Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen. "


Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

LG cashew_

8

Hallo Cashew,

das ist doch genau das, was die anderen und ich auch sagten. :-)

Die Monate VOR dem ersten Kind werden zur Berechnung hinzugezogen, außer die Mutter hat nach der Elterngeldzeit nochmal gearbeitet. Dann werden diese Monate genommen und gegebenenfalls auch noch einige vor der Elterngeldzeit. Die Eltergeldzeit wird nicht zur Berechnung hinzugezogen. Etwas anderes sagt der Artikel auch nicht.

LG Lara

9

DANKE euch allen für Eure Antworten...

Dann kann Baby Nr. 2 ja in naher Zukunft folgen ;-)

LG,
babywunsch0208 mit Elias (10 Wochen + 3 Tage)

10

Weiß jemand, ob das auch gilt, wenn der Abstand zwischen den Kindern 26 Monate beträgt, d.h. Zwischen 1. und 2. Kind hätte man 12 Monate arbeiten können bevor Mutterschutz beginnt. Wenn man in dieser Zeit nichts oder nur einen geringen Betrag verdient, wird dann auch die Zeit vor der Geburt des 1. Kindes herangezogen?

Lg