Hey ho,
hab mal ne frage an euch;)
Und zwar wohnen wir in einer recht kleinen 3Zimmer DG Wohnung im 2. Stock. Und es is echt unpraktisch hier und einfach total anstrengend die Treppen hoch und runter mit dem Kleinen.
Zudem haben wir ne bescheuerte Nachtspeicherheizung, was uns im Winter ja echt teuer kommt.....
Wisst ihr zufällig obs da irgendein Sonderkündigungsrecht gibt? Weil unser Mietvertrag läuft erst nächstes Jahr im Spätsommer aus.......
Danke schonmal....
lg
Kiwi
Sonderkündigungsrecht wegen Baby?
Aber du kannst doch schon vorher kündigen. Da gelten doch die normalen 3 Monats Kündigungsfrist.
LG
Nein,eigentlich nicht!
Warum solltest ihr Sonderrecht hab,nur weil ihr ein baby habt?
Ihr wußtet doch vorher was so ein Heizung kostet
Das einzige was ihr machen könnt ist mit eurem Vermiter sprechen ob er euch früher aus dem Vertrag läßt!
Aber ob der das macht
lg sas
Nein habt ihr nicht.
Entweder entlässt euch der Vermieter früher oder ihr müsst bis zum Spätsommer in der Wohnung bleiben.
Und die Sache mit der Nachtspeicherheizung und den Treppen wusstet ihr doch schon vorher?!
Sandra
das kind war ja nicht so früh eingeplant. Zudem wussten wir allerdings nicht dass es so schwer ist mit einer nachtspeicherheizung die wohnung aufzuheizen.....ist auch unser beider erste Wohnung.
mhm also ich finde heizen mit dem nachtspeicher garnicht so schwer und unsere wohnung wird auch gut warm... unsere kleine kam ja im november und sie musste im winter nicht erfrieren.... und wir nicht unmengen an geld zahlen.... lese doch mal im internet,wie man richtig heizt mit den öfen, vielleicht wird es dann einfacher...
Also ich kenne Kiwis´s Wohnung und es ist mit Baby so ziemlich das ungünstigste was einem passieren kann.
Man kann versuchen aus wichtigem Grund früher rauszukommen, wenn man noch einen Nachmieter stellt, dürfte es keine Probleme geben.
Wir machen dat schon Süsse
Hallo Kiwi !
Die alten Kündigungszeiten sind außer Kraft gesetzt - egal was im Vertrag steht!!!
Jeder Mieter hat eine 3-monatige Kündigungsfrist, egal wie alt der Vertrag ist.
Siehe auch hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka4.htm
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Alles Gute...
LG Jeany & Nico