Hallo,
wollte nachfragen ob jemand ein ähnliches Problem hatte mit seiner Krankenkasse, oder sich da vielleicht auskennt.
Unsere Tochter ist also 6 Tage nach errechnetem Termin zu Welt gekommen. Jetzt zahlt die Krankenkasse (BKK Mobil Oil) nur exakt für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld.
Begründung: Ich habe die Schwangerschaft nicht bei der Krankenkasse angemeldet. Ich hätte entweder vom FA eine Bescheinigung abgeben oder mein Arbeitgeber hätte mich als Schwanger melden müssen. Woher soll man aber wissen dass man so eine Bescheinigung abgeben muss wenn es einem keiner sagt.
Habe mit meiner FA gesprochen, Sie ist der Meinung so etwas habe sie noch nie gehört dass sich eine KK so anstellt. Sie habe das öfter das diese Bescheinigung vergessen wurde abzugeben und dann nachgereicht wird und nie habe es da Probleme gegeben.
Habe bei der KK bereits widerspruch eingereicht der aber gestern abgewiesen wurde mit der Begründung:
Da ich die Bescheinigung erst nach der Geburt abgegeben habe darf das Mutterschaftsgeld nur unter Berücksichtigung des tatsächlichen Geburtstermines berechnet werden.
Wenn jemand auch so einen Fall hatte oder vielleicht eine von euch bei einer KK arbeitet und mir da weiterhelfen könnte wäre ich sehr froh.
Vielen Dank
Sabs
6 Tage zu spät entbunden, KK zahlt Mutterschaftsgeld nicht komplett
Kenn mich damit nicht wirklich aus,aber eigentlich ist es doch die Schuld von deiner FÄ
Normalerweise wird doch sowas etwa 7 Wochen vor ET von dem FA ausgefüllt....
Hätte sie eigentlich wissen müßen
Hat sie das nicht gemacht?????
Denke mal das dein KK da im Recht ist
Ich hatte bei meinem ersten Sohn 10 Tage NACH termin entbunden und hatte keinerlei Probleme deswegen!
Vieleicht weiß ja einer besser Bescheid!
lg sas
hallo traurig ,aber wahr mein FA hat mich gott sei dank daran erinnert sonst hätte ich es auch vergessen . Komisch das er das bei dir nicht gemacht hat ,aber ich muss auch sagen das ich bei der KK DAK angerufen hatte und die mir gesagt haben das ich eine bescheinigung einreichen muss ,trotzdem hätte ich es vergessen dank mein FA habe ich 520 euro bekommen und jetzt habe ich die geburtsurkunde eingereicht und bekomme noch 720 eueo dazu . Schade für dich ist ne menge geld .
Hallo Sabs!
Das deiner FA das nicht bekannt ist finde ich sehr merkwürdig und fragwürdig, denn von dort bekommt man schließlich auch die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Diese Bescheinigung kann frühestens 7 Wochen vor errechneten Geburtsterin ausgestellt werden und wird dann bei der KK abgegeben. Bei mir wars nen gelber Zettel. Sah bißchen aus wie ne Krankmeldung.
Ich würde mal über nen Wechsel des FA nachdenken.
Ob die Krankenkasse das mit der Zahlung so handhaben kann, weiß ich leider nicht.
Ich weiß nur, dass alle meine Bekannten und Freudinnen so eine Bescheinigung von ihrem Arzt bekommen.
Viel Erfolg und Grüße
Bee
Hast du denn die Bescheinigung bekommen und nur nicht abgegeben, oder wie muss man das verstehen? Blick in dem Punkt grad nicht so richtig durch, sorry!
Nach dem ersten Schreiben meiner KK bin ich zu meiner FÄ und hab gefragt was da für eine Bescheinigung fehlt. Dann hat sie sie mir ausgestellt und ich habs zur KK geschickt.
Tja,dann darfst du dich bei deiner FA bedanken.
Diese Bescheiigung bekommst du WOCHEN VOR ET ausgestellt.
Schade.
LG,Anja
Das ist korrekt, was die KK macht, wenn nicht vorher Mutterschutzgeld beantragt wird, nimmt man den tatsäclichen ET. War bei meiner Schwägerin auch so, was total ärgerlich ist, da sie dadurch den Status als pflichtversicherte früher verloren hat!
Achso, das Problem ist doch aber nur entstanden, waeil du dich nciht erkundigt hast, woher du Geld erhältst. Von nichts kommt ncihts, ohne Antrag keine Geld!
Da muss ich dir Recht geben!
Hab die Bescheinigung bei der KK abgegeben, noch bevor ich in Mutterschutz gegangen bin. Der AG brauchte ja auc Infos, um die Abrechnung fertig machen zu können.
Gut informiert zu sein ist doch tatsächlich die halbe Miete!
"Unsere Tochter ist also 6 Tage nach errechnetem Termin zu Welt gekommen. Jetzt zahlt die Krankenkasse (BKK Mobil Oil) nur exakt für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld."
Ich kenn mich damit noch nicht so gut aus, bin erst in der 33. Woche, aber ist das nicht sowieso korrekt von der KK?
Sie bezahlen doch immer nur insgesamt 14 Wochen, oder?
Willst du diese 6 Tag extra gezahlt bekommen?
Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht was du meinst.
LG Karolina
Wenn du vor dem Mutterschutz die Bescheinigung abgibst, dann erhältst du die 6 Wochen bis zum Entbindungstermin bezahlt, die Tage, die du über den Termin gehst und die 8 Wochen nach dem Entbindungstermin!
Deine Krankenkasse hat das völlig korrekt abgerechnet. Es ist - sorry - dein Fehler gewesen. Es ist deine Schuld, wenn du dich vorher nicht richtig informierst. Wenn du regelmäßig in urbia liest, dann hast du im SS-Forum auch das Thema des Scheins, welches der FA ausstellt und der dann bei der KK abgegeben werden muß. Deine KK weiß zwar von den Abrechnungen deines Arztes, dass du schwanger bist/warst, aber sie bekommt nicht den ET übermittelt. Ohne den ET kann sie dir auch kein Geld zahlen. Und so bekommst du "nur" für 14 Wochen Geld. Bei einer zu späten Übermittlung ist das so vorgesehen. Da wirst du absolut nichts machen können. Die KK stellt sich da nicht an, sondern verhält sich richtig.
Du kannst auch nicht vom Staat erwarten, dass du Elterngeld und/oder Kindergeld bekommst, ohne dass du es beantragst. Es gibt NIRGENDWO Gelder, die man nicht beantragen muß. Dass sollte aber jedem eigentlich klar sein.