Hallo zusammen...
Ihr habt ja eure Kinder schon, könnt mir also vielleicht am besten helfen...
Also, ich habe ja eine große Tochter, die allerdings erst NACH dem Termin kam, also sich der MuSchu vor der Geburt entsprechend verlängert hat. Die 8 Wochen MuSchu hatte ich hinterher genauso.
Aber wie ist es andersrum?
Ich habe dieses Mal eine Symphysenlockerung und mein Gyn und ich haben schon darüber gesprochen, die Geburt vorher einzuleiten. Wie verhält sich dass dann mit dem Mutterschutz?
Ich möchte meinen mal gelesen zu haben, dass der MuSchu bei "Frühchen" normal weiterläuft und am eigentlichen ET erst die 8 Wochen anfingen.
Aber wie ist das, wenn die Geburt quasi "geplant" ca. ein, zwei Wochen früher eingeleitet werden?
Ich habe am 22. Dez Entbindungstermin, hätte wenn alles termingenau ist bis 16. Februar Mutterschutz. Kommt das Baby später verschiebt sich das ja automatisch nach hinten. Aber bis wann habe ich Mutterschutz, wenn die Geburt BEWUSST meinetwegen am 10. Dezember eingeleitet wird und das Baby am 11. Dezember geboren wird?
Ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert.
euch
Mutterschutz NACH der Geburt - bei Geburt VOR Termin
Hallo.
Wenn dein Baby etwas früher kommt hast du 8 Wochen vom eigentlichen ET gerechnet Mutterschutz.
Kommt dein Baby also 5 Tage früher, hast du du 8Wochen und 5 Tage hinterher Mutterschutz. Insgesamt also 14Wochen.
LG, Monika
Hallo,
mein wurde bereits am 28. März statt wie ausgerechnet am 9. April 2009 geboren - der MuSchu blieb wie geplant (Ende 8. Juni 2009).
Maßgeblich ist demzufolge der ET, der auf der Bescheinigung für die KK/AG steht.
Hoffe, konnte Dir weiterhelfen.
LG und alles Gute,
incredible mit Julian (*28. März 2009)
Hi,
es stehen dir auf jeden Fall 14 Wochen Mutterschutz zu. In der Regel eben 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher. Kommt das Kind nach ET, verlaengert sich der Zeitraum vorher, die 8 Wochen danach bleiben unveraendert. Kommt das Kind vor ET, verkuerzt sich der Zeitraum vorher, entsprechend werden die Tage/Woche hinten drangehangen.
Uebrigens wirkt sich das auch auf das EG "negativ" aus, wenn das Kind vorher kommt, da ja dann mehr als 8 Wochen angerechnet werden. Glueck also fuer alle, die uebertragen...
LG
Barbara
Die Tage werden nicht automatisch angehängt.
Wenn das Kind keine echte Frühgeburt ist, dann fehlt dir diese Zeit.
Anders sieht es aus wenn Du eine Frühgeburtsbescheinigung vom Arzt bekommst, dass Dein Kind ein Frühchen ist und zb ein erhöhter Pflegeaufwand besteht.
Dann richtet man sich nach dem errechneten Termin und hängt dann an dieses Datum die 8 Wochen.
Ansonsten gilt immer der tatsächliche Geb.
Und zum Thema Symphysenlockerung.
Ich hatte das Problem ebenfalls.
Wie behandelt Dein Arzt das bei Dir?
Ich selber musste leider feststellen, dass viele Ärzte sich miserabel auf dem Gebiet auskennen.
Habe nur durch Eigenrecherche eine gescheite Behandlung gefunden.
War dadurch fast Schmerzfrei und hatte eine ganz normale Geburt.
Hi,
die Zeit fehlt nicht, zumindest nicht beim Mutterschutz.
Der einzige Nachteil betrifft das Elterngeld. Aber den Mutterschutz von mindestens 14 Wochen (der sich normalerweise ja auch 6 vor und 8 nach der Geburt zusammensetzt) hat man auf jeden Fall, auch wenn man vor ET die 6 Wochen nicht komplett nehmen konnte. Und das passiert auch praktisch "automatisch", wenn man die Daten beim AG und der Krankenkasse nach der Geburt einreicht.
Bescheinigungen über Früh- oder Mangelgeburt verlängern davon unabhängig den Mutterschutz um weitere 4 Wochen.
Beim Großen (Mangelgeburt bei 38+3) hatte ich nach der Geburt
8 Wochen
plus ca. 1,5 Wochen, die ich vor der Geburt nicht nehmen konnte und die deshalb hinten dran gehängt wurden
plus 4 Wochen extra wegen Mangelgeburt
Beim Kleinen (37+6, aber keine Mangelgeburt) hatte ich
8 Wochen
plus die gut 2 Wochen, die ich vor der Geburt nicht nehmen konnte
Fehlen tut die Zeit in keinem Fall - einziger Knackpunkt ist seit seiner Einführung das Elterngeld bzw. die Anrechnung des Mutterschutzgeldes.
Viele Grüße
Miau2