Hallo,
bin total verunsichert, ein Arbeitskollege meines Mannes mußte jetzt 1500Euro nachzahlen bei der Steuerklärung, da das Elterngeld nachträglich versteuert wurde Er ist verheiratet.
Jetzt habe ich Angst, das uns das auch passiert
Ist das denn richtig??? Wir sind jedoch nicht verheiratet, ist das ein Unterschied???
Gebt mir bitte mal Rückmeldungen!!!
DANKE
Wird Elterngeld nachträglich versteuert???
Es wird in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens mit hineingerechnet und muss eventuell nachversteuert werden.
Leg jeden Monat was an die Seite , dann tut´s nicht so weh.
LG
Gabi
Auch bei unverheirateten???
Ruf doch mal beim Finanzamt an- die können dir da bestimmt auch Auskunft geben.
LG
Gabi
Ist leider so, wird aber von unserer "Familienursel" gerne verschwiegen.
Erst mal ist es steuerfrei - nämlich dann wenn Du es bekommst und dann wird es auf das Einkommen des "Verdieners" draufgerechnet und man muss evtl. ordentlich nachzahlen.
Gilt übrigens auch für Kurzarbeitergeld!!!
Also schön sparen, das dicke Ende kommt!
Hallo,
wenn ihr nicht verheiratet seid, gibt es auch keine Zusammenveranlagung. Hast du z.B. das ganze Jahr über außer Elterngeld keine Einnahmen und steuerpflichtigen Einkünfte, dann bleibst du ganz steuerfrei.
Dafür hat dein Freund ja dann im Gegenzug Stkl EINS und zahlt viel mehr Steuern als der verheiratete mit StKL DREI und nicht berufstätiger Ehefrau.
Ja, das passiert dir auch. Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ist allerdings selber steuerfrei. Als einfaches Rechenbeispiel:
Beispiel A:
dein EK aus Arbeit: 10.000
Elterngeld: 5.000
Beispiel B:
Elterngeld 5.000
kein eigenes Einkommen
In Beispiel A wird so gerechnet: 10.000+5.000 = 15.000 EK. Daraus wird der Steuersatz ermittelt - eben für 15.000€. Versteuert werden aber nur die 10.000 zu dem erhöhten Steuersatz.
In Beispiel B wird gar nichts gerechnet. Da du kein Einkommen hast, sondern in dem Jahr nur Elterngeld bezogen hast, musst du keine Steuern zahlen, da Elterngeld immer steuerfrei bleibt.
Das Einkommen deines Freundes zählt nicht, da ihr eben nicht verheiratet seid.
Hi,
das Elterngeld wird nicht versteuert.
Es unterliegt wie alle Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt. Heißt, es erhöht u. U. den persönlichen Steuersatz. Ob ihr nun verheiratet seit oder nicht ändert nichts am Prinzip, sondern nur daran, wessen Einkünfte mit einem u. U. höheren Steuersatz versteuert werden.
Das Elterngeld wird auf die steuerpflichtigen Einkünfte draufgeschlagen, dann wird daraus der Steuersatz berechnet, und dann werden mit diesem Steuersatz die steuerpflichtigen Einkünfte versteuert. Da das Elterngeld an sich nicht steuerpflichtig ist wird dieses natürlich nicht versteuert - aber der Rest halt u. U. mit einem höheren Steuersatz.
Bei Bezug von Lohnersatzleistungen über einer bestimmten Grenze (ich meine irgend etwas von gut 400 Euro im Jahr) bist du auch zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Vollkommen egal ist bei Unverheirateten das Einkommen vom Partner, also in Eurem Fall das von deinem Partner. Das wird wegen dem Elterngeld nicht höher versteuert.
Das ganze wird übrigens nicht wie behauptet "verschwiegen", sondern steht u.a. eindeutig auf jedem Elterngeldantrag bzw. im Infoblatt dazu...
Rechne es dir aus, du weißt doch, was du 2009 an steuerpflichtigen Einnahmen und an Elterngeld hast bzw. hattest - jedes vernünftige Steuerprogramm kann dir das ausrechnen, das bewahrt vor unangenehmen Überraschungen. Pauschalangaben und Panikmache, wie viel das werden wird sind halt immer ziemlich gefährlich...
Wenn du 2009 nur Elterngeld (und Mutterschutzgeld), aber keine steuerpflichtigen Einnahmen hattest kann es dir egal sein - denn 0 Euro steuerpflichtige Einnahmen können mit jedem x-beliebigen fiktiven Steuersatz multipliziert werden, es würde 0 bleiben. Da wäre es dann ein Vorteil, nicht verheiratet zu sein.
Viele Grüße
Miau2
Ja ich finde dies schon eine Frechheit.
Bin mal gespannt wie es bei uns ist.
Wir sind nicht verheiratet, ich habe nur 187,-- Elterngeld mit Geschwisterbonus und hatte das Mutterschaftsgeld von 13,-- am Tag von der Krankenkasse.
Ich hoffe wir müßen nichts bezahlen.
Ich hatte auch mal gehört das wenn man unter 400,-- im Monat ist das man nichts bezahlen muß.
Gruß
Hi,
das mit den unter 400 im Monat ist falsch.
Es gibt die Regelung, dass allein Lohnersatzleistungen, die insgesamt (also alle in dem Jahr gezahlten zusammen) unter einem bestimmten Betrag im Jahr liegt kein Grund für eine zwangsweise Steuererklärung sind. Diese Grenze liegt bei irgendetwas um die 400 Euro - im Jahr allerdings, nicht im Monat.
Und es kann natürlich andere Gründe geben, warum man eine Steuererklärung abgeben muss.
Wenn du nur den Mindestsatz mit Geschwisterbonuns bekommst - hattest du dann überhaupt steuerpflichtige Einkünfte davor? Ansonsten wäre der Ärger darüber bei Dir überflüssig, siehe meine Antwort an die TE, da ihr unverheiratet seit würde es ja auch auf Dich zutreffen.
Na ja, und das mit dem frech - es war schon immer so, dass Lohnersatzleistungen unter den Progressionsvorbehalt fallen. Hat nur irgendwie nie jemanden gestört, weil es immer nur für wenige solche in wirklich relevanter Höhe gab - erst jetzt, wo es plötzlich so viele Betroffene sind fällt es auf und ist eine "Frechheit"...der einzige wirkliche Streitpunkt ist für mich, ob die 300 Euro Mindestsatz überhaupt eine Lohnersatzleistung sind (da sie ja gerade dann bezahlt werden, wenn überhaupt kein Lohn ersetzt wird). Da bin ich mal gespannt, wie das vor dem obersten Finanzgericht (da läuft m.W. nach die entsprechende Klage) ausgeht. Ansonsten ist es halt einfach nichts neues, das Lohnersatzleistungen so zu einem erhöhten Steuersatz führen können - es fiel nur niemandem auf.
Viele Grüße
Miau2
Ich war zuvor noch in Elternzeit mit unserer ersten Tochter.
Und vor meiner ersten Tochter ganz normal beschaäftigt, drum hab ich auch das Mutterschaftsgeld bei meiner zweiten Tochter bekommen.
Ich habe keine Einkünpfte
LG