Berechnung Elternzeit 1. und 2. Kind?

Hallo,

Ich weiß gar nicht wo meine Frage richtig aufgehoben ist, aber ich probiere es mal hier.:-)

1. Ab wann beginnt eigentlich die Elternzeit? Ab Geburt oder ab Ende MuSchu?

2. Für meine Tochte habe ich eigentlich noch Elternzeit bis Juni 2010. Nun ist mein Sohn am 20.10.09 geboren und ich nehme für ihn auch wieder 2 Jahre Elternzeit. Verfällt die Elternzeit bzw. Anspruch meiner Tochter dann? Oder hat man für beide Kinder 3 Jahre - also insgesamt 6 Jahre Anspruch?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.:-)

Liebe Grüße
Kerstin mit #stern, Marie-Theres 18 Mon. + Jakob 5 Wochen

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1. Ab dem Ende des Mutterschutzes bzw. beim 2. Kidn erst nach Ablauf der 1. Elternzeit (warum willst du zwei Elternzeiten gleichzeitig nehmen?!?).

Die 6 MOnate kannst du auf später übertragen lassen, genau wie das 3. Jahr vom 1. Kind!

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Nein, nicht gleichzeitig nehmen. Ich weiß nur nicht welche Elternzeit zählt und was ich neu beantragen muss.

Verfällt die erste durch das 2. Kind oder kummulieren sich die Zeiten?

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Laut Gesetz bleibt die Elternzeit vom 1. Kind und du beantragst 7 Wochen vor Ende dann eben fürs 2. Kidn Elternzeit (musst dich dann aber wieder für 2 JAhre festlegen, wann du davon zu Hause bleibst).

NAch neuer Rechtssrepchung kannst du allerdings auch verlangen, dass die Elternzeit mit der Geburt des 2. Kindes beendet wird, du dann 2 Jahre nimmst und die verbliebene Zeit dann hinten dranhängen darfst!

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Hallo,
habe grad wegen ähnlicher Frage mit de LAndesamt telefoniert. Wenn du bei deiden Kindern 2 JAhre beantragt hast, dann stehen dir diese auch zu.
Habe bei Geburt des 2. Kindes noch 9 "Restmonate" vom ersten Kind, diese kann ich laut BEEG (Bundeselterngeld/Elternzeitgesetz §15 war das glaub ich) an die 2. Elternzeit hinten ranhängen.
sprich in deinem FAlle: 20.10.09-> 20-10.2011 plus deine verbliebenen Elternzeitmonate vom 1. Kind die du bei Geburt noch übrig hättest.

lg

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Tatsächlich? Dann kummuliert sich das und verfällt nicht?
Am besten rufe ich auch mal beim Landesamt an.

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Hatte im Bekanntenkreis auch widersprüchliche Meinungen, deswegen hab ich meinen Elterngeldberater gefragt an wen ich mich bei Elternzeitfragen wenden könnte ;-) dafür ist auch das LAndesamt zuständig!! Dir steht gesetzlich für JEDES Kind die beantragte Zeit zu, aber wie gesagt nur wenn es von dir beim ersten Kind auf 2 Jahre beantragt worden ist.
lg