Elternzeit vom Vater nachträglich beantragen?

Guten Morgen ihr Lieben!

Erst einmal ein wünsch ich euch allein frohes neues Jahr und hoffe ihr seid alle gut reingerutscht!!! #fest

Jetzt habe ich mal eine Frage: Unsere Tochter Hannah ist am 08.09.2009 zur Welt gekommen. Habe das Elterngeld auf ein Jahr beantragt und mein Freund hatte keine zwei Monate Elternzeit beantragt. Jetzt wäre es schön, wenn er doch mal zwei Monate zuhause wäre (irgendwann im Sommer).

Jetzt meine Frage: Kann man dies auch nachträglich beantragen, oder ist der Zug jetzt abgefahren. Hab ja im Elterngeldantrag nichts dergleichen angegeben.

Vielleicht hatte das ja schon mal jemand und kann mir weiterhelfen! Vielen Dank!

Viele Grüße und alles Gute im neuen Jahr #klee
Jana

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Guten Morgen Jana!

Also er kann 7 Wochen vor Antritt den Antrag beim Arbeitgeber vorlegen. Sobald er das okay hat, kann er dann auch Elterngeld beantragen.
Wir wollen das dann auch so machen, die Papas haben ja eh schon so wenig Zeit mit den Mäusen.

Ach ja: Frohes neues Jahr!

LG, Steffi

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guten morgen und auch ein tolles neues jahr,

wir wollen es auch so machen, wenn ich wieder anfange zuz arbeiten nimmt mein mann elternzeit..... bzw. beantragen wir das elterngeld

#herzlich einhorna

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Lt. meiner Sachbearbeiterin, braucht Dein Mann einfach nur den gleichen Antrag wie Du ausfüllen. Sein Arbeitgeber sollte schon damit einverstanden sein, denn sonst könnte es passieren, dass er nach den zwei Monaten keine Arbeitsstelle mehr hat.

Die Vätermonate stehen dem Vater zu, da kann der Arbeitgeber sich quer stellen und versuchen mit dem Hintern fliegen zu fangen, er hat da keine freie Hand.

Mein Freund hat die Vätermonate 2 Monate nach Sarahs Geburt eingereicht. Alles paletti.

LG

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Danke euch allen für eure Antworten!

Aber jetzt hab ich noch ein paar Fragen:

1. Es ist ja egal, wann der Vater die zwei Monte nimmt, oder müssen diese nach meinen 12 Monaten Elternzeit sein?

2. Wie läuft das dann mit dem Geld? Das Elterngeld gibt es ja dann 14 anstatt 12 Monate. Werden dann die weiteren 2 Monate mit 67 % vom Nettolohn des Vaters berechnet? Wann wird das Geld dann ausgezahlt? Wenn es in den Monaten, in denen der vater daheim ist ausgezahlt wird, dann bekommen wir doch theoretisch zwei mal Elterngeld (also meins und seins). Ist das richtig???

Vielen Dank!

Liebe Grüße
Jana

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Wann er sein Monate nimmt, ist egal. Ja, er bekommt dann 67% seines durchschnittlichen Einkommens in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes (nicht vor der Elternzeit!) und das evtl. auch zeitgleich mit dir.

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Elterngeld und Elternzeit sind vollkommen unabhängig voneinander im Antrag.

Wenn er im Elterngeldantrag nichts angegeben hat, ist das kein Problem bis dein Kind 17 Monate alt ist (da ja bis 3 Monate rückwirkend gezahlt wird), kannst du das noch nachholen oder sogar ändern.

Elternzeit kann man nciht rückwirkend beantragen, die meldet man eh nur an ;)

Das muss man aber 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG tun, es sei denn ein wichtiger Grund hat dies verhindert.