Arbeiten während Elternzeit

Huhu!

Ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das Elterngeld bekomme ich aber nur im ersten Jahr, also für 12 Monate.
Jetzt will ich, wenn mein Chef auch will, im zweiten Jahr stundenweise arbeiten.
Muss ich da auch die Regel "min. 15 und max. 30 Stunden" einhalten oder gilt das nur in der Zeit, in der ich Elterngeld beziehe?

LG
mine

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Gilt nur für die Zeit des Elterngeldbezugs!

LG Tenea

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Stimmt nicht - man darf auch während der Elternzeit nicht mehr als 30 Std. arbeiten!

pizza

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Hi,
eine Mindest-Regelung gibt es doch m.W. nur für eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit-Regelung. M.W. nach darf man problemlos z.B. einen Minijob mit 10 Stunden ausüben. Ohne Gewähr ;-).

Die Obergrenze von 30 Stunden gilt allerdings auch außerhalb des Elterngeldbezuges für die gesamte Elternzeit.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo!
Das geht auf jeden Fall. Ich bin eigentlich auch noch in Elternzeit, arbeite aber 25% seit das erste Jahr rum ist. Hintergrund der ganzen Aktion ist bei mir, daß meine Stelle eben für die Elternzeit nicht auf diese 25% reduziert wird und ich danach dann entscheiden kann, wieviel ich wieder arbeiten möchte. Ich habe deswegen die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann mir dann überlegen, ob ich wieder voll arbeiten will, oder die Stelle eben auf weniger ändern lassen möchte.

LG Nathalie mit Julius (*26.10.2008)

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Mindeststunden gibt es keine, die Höchstgrenze von 30 Stunden gilt während der gesamten Elternzeit unabhängig vom Elterngeld

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Vielen Dank!
Es ging mir auch nur um die Mindeststunden.

Schönen Tag noch...