Hallo,
ich bin Beamtin und daher zur Hälfte privat versichert. Die andere Hälfte übernimmt (meistens *grr*) die Beihilfe.
Gestern habe ich nun meinen Beihilfebescheid aus Oktober erhalten (wir haben ja auch erst März.....). Unser Kinderarzt hat meinem Sohn eine elektrische Milchpumpe verordnet, da es bei uns am Anfang mit dem Stillen nicht so gut geklappt hat. Begründung für die Verordnung war Stillschwierigkeiten. Wir haben dann ohne vorher bei der Beihilfe nachzufragen (die Verordnung von Milchpumpen ist ja eigentlich nichts außergewöhnliches) die Pumpe ausgeliehen- also alles super. Nachdem ich dann die Rechnung über die Leihgebühren hatteü, hab ich brav die Beihilfe und den Leistungsantrag für die KV fertig gemacht. Die Übernahme der Kosten für die Pumpe hab ich für meinen Sohn beantragt- sie wurde ja auf seinen Namen verordnet. So eine Woche später dann Leistungsmitteilung der KV bekommen mit dem Hinweis, dass die Pumpe der Mutter zuzurechnen ist, nicht dem Kind. Aber kein Problem, die KV ist flexibel und hat das einfach gemacht, ohne neue Verordnung. Ich hab mir damals gar nix groß bei gedacht - hätte ich vielleicht besser....
Gestern nun den Beihilfebescheid bekommen- Kosten für die Milchpumpe können leider nicht übernommen werden, da das Problem bei mir lag und nicht beim Kind- Verordnung lief aber auf Kind- Pech gehabt
Hätte die däm..... Tu..... nicht einfach mal anrufen und mir sagen können, dass die Verordnung falsch ist? Mein Frauenarzt hätte mir ja auch ne Verordnung geschrieben, aber da wir nunmal zuerst beim KiA waren, haben wir von diesem die Verordnung bekommen. Boah- ich bin so sauer. Ich ruf die Gute später mal an und frag sie, was das schon wieder soll. Die ist echt nur d***. Ach was hat man es als gesetzlich Versicherter doch so gut.....
Ich werd gleich erst mal nen Widerspruch schreiben, nicht, dass der doofe Bescheid auch noch rechtskräftig wird und dann mal schauen.
Hatte von jemand von euch schonmal den Fall? Wie ist es ausgegangen?
LG
Paint
Milchpumpe ausleihen- Verordnung für Kind oder Mutter
Hallo,
ich hatte auch eine elektrische Milchpumpe auf Rezept, allerdings von meiner FÄ, hatte ich damals bei meiner Tochter auch.
Als ich dann in der Apotheke das Rezept abgab, sagte man mir, dass es jetzt ne neue Verordnung gäbe, dass das Rezept jetzt über die Kinder laufen soll, ich solle dann das Rezept umschreiben lassen, bzw. das nächste Mal dann abgeben.
Als mein Mann dann aber die Pumpe zurückgegeben hat, fragten sie dann, wo das neue Rezept sei (auf den Kleinen ausgestellt) und ich hatte mir aber keins geholt, weil der Apozheker ja sagte, wir machen das jetzt mit ihrem Rezept und beim nächstzen Mal, dann über ihren Sohn.
Aber als die dann bei der Krankenkasse anriefen, sagte diese, dass das Rezept über die Mutter laufen muß. Also wissen die anscheinend selber nicht so ganz, was sie nun wollen.
Drücke dir die Daumen, dass du die Kosten doch noch übernommen bekommst.
LG Tami
Hallo, ich arbeite selber in einer Kinderarztpraxis und stelle die Rezepte direkt auf die Kinder aus. Ich hab selber von Sept.-Nov. abgepumpt und erst ein rezept von meiner Gyn auf meinem Namen erhalten und das nächste dann von meinem Kinderarzt auf den Namen des Kindes (Hatte Zwillinge). Also bei den gesetzlich versicherten ist das egal, ob Kind oder Mutter, aber bei den privaten hab ich gemerkt, sie machen in letzter Zeit "Zicken". Sie lehnen alles ab und die Eltern müssen für vieles zuzahlen .
Bei den gesetzlich Versicherten weiß ich immer, was ich aufschreiben kann und da gibts keine Probleme.
Die Privaten müssen wegen jedem bisschen fragen zwecks KOstenübernahme und dann zahlen sie manche Impfungen auch nicht bei Kindern .
Gehe sofort in Widerspruch und bitte um Kostenübernahme, vielleicht kann Dein Kinderarzt nen netten Brief schreiben (machen wir auch wenn Impfungen abgelehnt werden-ich finde das krass -sorry für den Ausdruck )
GLG Anjockel+Twins
PS: Ich bin auch froh gesetzlich versichert sein, diese "Kostenübernahme-Hin-und Her- nervt
Hallo
geh zu deinem frauenarzt und lass dir die pumpe aufschreiben... ich habe auch eine zum pumpen hier gehabt... die haben stillprobleme drauf geschrieben.. und meine kasse hat die kosten übernommen
LG
Hallo,
egal bei welcher Krankenkasse kann selbstverständlich jedes Rezept nur für den Patienten abgerechnet werden, auf den es ausgestellt ist.
Die Diagnose "Stillschwierigkeiten" ist leider absoluter Unsinn.
Entweder die Verordnung wird fürs Kind ausgestellt z.B. Saugschwäche oder auf die Mutter Mastitis etc.
Bei gesetzlich versicherten ist die Verordnung auf das Kind sinnvoller, da dann die Eigenbeteiligung und die Rezeptgebühr entfällt.
Dass die Beihilfestelle und die Privaten Krankenversicherungen gerdae im Bereich Hilfs- und Heilmittel sehr "sparsam" sind ist wohl allgemein bekannt - aber dafür spart Ihr als Beihilfefähe Beamte schliesslich auch reichlich an Beiträgen. Ihr könntet auch auf die Beihilfe verzichten und Euch freiwillig gesetzlich versichern...... Dagegen sind die Leihgebühren einer Milchpumpe gering!
LG, Andrea
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich denke, ich werd auf jeden Fall WS einlegen und die Sachbearbeiterin anrufen und fragen, wie sie es denn gerne hätte- Rezept für mich oder ne "bessere" Begründung für Rezept auf meinen Sohn.
Ich finds halt echt witzig, dass es bei der KV kein Problem zu sein scheint, mir die Kosten ohne neue Verordnung zuzurechnen, obwohl es für die KV damit teurer ist (ich hab50 % versichert, mein Sohn nur 20 %) und die Beihilfestelle, bei denen es sich ja immerhin um Kollegen handelt, schafft es noch nicht mal, mir vor Erlass des Bescheides zu sagen, dass es da ein Problem gibt. Aber gut, ich muss den WS ja nicht bearbeiten.....
LG
Paint