Hallo,
kennst sich von euch jemand mit dem elterngeld aus??
ich bin letztes jahr während dem anerkennungsjahr zur erzieherin schwanger geworden.
mein vertrag dort läuft noch bis dieses jahr ende juli. mein mutterschutz ist jetzt ende mai rum. dann müsste ich normal wieder arbeiten gehen. werde aber elternzeit nehmen und dann nächstes jahr das anerkennungsjahr wiederholen.
jetzt weiß ich nicht, wie das mit der berechnung vom elterngeld ist. da werden doch die letzten zwölf monate angerechnet oder?
also bis ende juli bin ich quasi noch angestellt und dann aber theoretisch arbeitslos, wobei ich trotzdem im restaurant (nebenjob) und im kindergarten ein paar stunden die woche arbeiten werde.
ich habe schon auf dem zuständigen jugendamt angerufen, um die zu fragen aber die frau war sehr unhöflich und hat mich nur noch mehr verwirrt.
bekomme ich dann an elterngeld nur den mindestsatz oder das, nachdem ich die letzten zwölf monate gearbeitet habe??
lg und vielen dank für die antworten
jennily und emily (6 wochen)
Elterngeld, wer kennt sich aus????
Huhu das Elterngeld wird nach den letzten 12 Monate brechnet vor dein Mutterschutz begonnen hat.
Das heißt wen du z.bin der SS Beschäftigungverbot hattest dürfen sie diese Monate auch nicht unbedingt rechnen sondern das was du davor verdient hast.
Dein Elterngeld wird ganz normal berechnet auch wen du ende Juli arbeitslos bist mußt du dich nicht Arbeitslos melden erst wen du dem Markt zur Verfüung stehst.
Das weiß ich weil es bei mir erst geheißen das mein Vertrag am 31.3ausläuft und daher habe ich mich schlau gemacht.
Aber habe nun schon den neuen Vertrag allerdings erst ab 21.12.2011 und dann als Nachtwache. Heißt ich wäre nun arbeitslos bin ich aber nicht weil ich in Elternzeit bin und das normale Elterngeld bekomme.
LG
ja ich hatte ein beschäftigungsverbot aber nur ein eingeschränktes. das heißt ich bin beim träger (verbandsgemeinde) im büro weiter arbeiten gegangen bis zum beginn des mutterschutzes. also durfte während der ss nicht im kindergarten arbeiten gehen, wegen einem zu niedrigen titer.
wird das dann trotzdem nicht angerechnet???
wenn du geld dafür bekommen hast, wird es sicher angerechnet... du wurdest sozusagen nur in eine andere "abteilung" versetzt...
Hallo
du bekommst nur 10 monate elterngeld... da du ja noch den mutterschaftsgeld bekommen,. sind dann 12 monate zusammen
Huhu,
zur Berechnung des Elterngeldes werden die letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes verwendet.
Wenn die Berechnung einen Betrag höher als den Mindestsatz ergibt, erhältst du das natürlich auch...
Aber wenn du weiter arbeiten gehst, wird das auch berücksichtigt.
Aus welchem Bundesland kommst du? Ruf doch mal beim zuständigen Amt für Versorgung an, also da, wo du den Antrag hinschicken wirst.
und schau mal hier: http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html
Hoffe, ich konnte dir helfen.
LG
Wenn du vor Mutterschutz 12 Monate schon gearbeitet hast, bekommst du 67% von deinem durschnittlichen Lohn als Elterngeld. Ausgezahlt wird er nach Ende der Mutterschutz für 10 Monate, da du die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld bekommst.