Hallo,
ist hier vielleicht nicht das richtige Forum, aber: wielange hat man den nun Anspruch, dass die Hebamme kommt als normale Kassenpatientin? geht das nach Lebenswochen des Kindes? oder wie ist da die Richtlinie???
LG
-frosch-
Wie lange hat man Anspruch auf eine Hebamme nach der Entbindung?
Soweit ich weiß bis das Baby 8 Wochen ist.
hmmmm.... meinst du wirklich? meine Kleine wurde am 25,.02. geboren und ich war bislang immer noch nicht in Rückbildung. Meine Hebamme hatte keine Zeit / keinen Platz.... und jetzt...? auch war sie gerade mal 3mal bei uns und das soll es schon gewesen sein an Unterstüzung? Meno!
Huhu
bei mir war das so das die Hebi 16 Hausbesuche von der Gesetzlichen bezahlt bekommen hat ,wenn man darüber hinaus einen gesonderten Bedarf hätte hätte ich auch noch ein Attest beim KA holen können .
Anspruch auf eine Hebi hast du ein Jahr das heisst du kannst sie immer anrufen .
Aber ich fand die 16 Besuche schon vvviiieeelll .
Also ganz am Anfang war das mitv dem Wiegen toll und man hat auch immer ne rage aber das reicht in der Regel.
LG BS die jetzt noch Pekik bei ihrer Hebi macht
das beruhigt mich! weißt du, wenn man das erste Kind hat, gibt es schon tausend Fragen: Ernährung, was ist mit dem Gewicht, der Entwicklung... mache ich das alles richtig? da ist es schon toll, wenn man einen Profi zur Seite haben kann. Gut, die 16 Besuche am Anfang, sind natürlich wirklich etwas geballt, aber für mich waren meine 3 Besuche (nur auf Zuruf) etwas wenig.
Jetzt werde ich wohl wechseln.
Tausend Dank!
-frosch-
Hi, laut meiner hat man Anspruch, solange man stillt.
LG
Hm, und was ist mit den nicht stillenden Mamis?
ja, so weiß ich es auch. 8 Wochen auf jeden Fall und dann weiter solange man stillt. Meine war in den 8 Wochen 19 mal da - das war echt arg viel.