Elterngeld beim 2. Kind?

Hallo,
ich blick da irgendwie nicht durch...
Ich bin jetzt noch in Elternzeit bis 13.12 (da wird mein kleiner 1 Jahr), wenn ich sagen wir mal im Dezember Schwanger werde bekomme ich ja kein Geld ausser das Kindergeld, richtig? Das heißt ich würde erst wieder Elterngeld bekommen wenn das 2. Kind da ist, oder?

Und stimmt das wenn ich innerhalb 18 Monaten wieder Schwanger werde, das ich das gleiche Elterngeld bekomme wie beim 1. Kind?

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hi,

du bekommst ab dem 1ten Gebutstag ein Elterngeld mehr, ja.

Und nein, nicht ganz: auch beim zweiten Kind gilt, dass die letzten 12 Monate deines Verdienstes zur Berechnungsgrundlage genommen werden ... -- nur Mutterschutzmonate fallen weg. Elterngeld wird als Einkommen berechnet, -- also musst Du schon im ersten Jahr wieder shwanger werden "um was davon zu haben". -

#winke Tanja

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Hi,
Elterngeld wird bei der Berechnung eines erneuten Elterngeldanspruchs nicht als Einkommen gerechnet. monate mit EG-Anspruch vom vorherigen Kind fallen aus der Berechnung heraus, dafür werden Monate von vor dem vorherigen Kind herangezogen.

Der Schluss, dass man im ersten Jahr wieder schwanger werden muss ist allerdings trotzdem richtig - wenn innerhalb von 14 Monaten das zweite Kind folgt gibts das alte EG noch mal plus GEschwisterbonus.

Viele Grüße
miau2

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Hi,
Innerhalb von 18 Monaten wieder schwanger werden = das gleiche EG noch mal stimmt nicht. Du bekommst das volle Elterngeld noch mal (bzw. zustätzlich noch den Geschwisterbonus), wenn du es schaffst, innerhalb von ca. 14 Monaten ein zweites Kind zu bekommen (was ja noch etwas anderes ist als schwanger werden in der Zeit ;-)) - der Zug ist bei Dir abgefahren, wenn ich das richtig überschlage im Kopf.

Du bekommst das Elterngeld berechnet anhand der 12 Monate vor beginn vom Mutterschutz. Wenn in diesen Monaten noch Monate mit Elterngeldanspruch liegen werden diese nicht zur Berechnung herangezogen, sondern dafür Monate von vor dem vorherigen Kind (also eben bei den meisten welche mit Arbeitseinkommen). Und die ca. 14 Monate ergeben sich dann so, dass du praktisch in den Monaten vor Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind nur Monate mit Elterngeldanspruch vom vorherigeng hast. Und die werden nicht berücksichtigt - und dann bist du beim gleichen EG wie beim ersten Kind, nur mit Geschwisterbonus oben drauf.

Je nachdem wie viel später das zweite Kind kommt sind es halt entsprechend weniger Monate die aus der Berechnung herausfallen und nicht berücksichtigt werden.

Du bekommst übrigens ab Dezember nicht mehr oder weniger GEld wenn du im Dezember schwanger wirst oder nicht. Was würdest du denn machen, wenn du nicht schwanger wirst? Arbeiten gehen - oder ohne Geld zu hause bleiben. Nichts anders ist es doch schwanger.

Elterngeld gibts natürlich erst wieder wenn das zweite Kind da ist. du schreibst ja nicht wo du wohnst, ggfs. gibt es bei Dir noch Landeserziehungsgeld (gibt es in m.W. nach 4 Bundesländern und ist abhängig vom Familieneinkommen).

Viele grüße
miau2

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Vielen Dank für die ausführliche Info!
Ich will auch noch gar nicht Schwanger werden, sondern gehe wirklich ab Dezember erstmal wieder arbeiten!
Das war einfach nur eine frage, weil wir neulichs so eine diskusion im bekanntenkreis hatten! Hatte mich das jetzt interessiert!

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http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
hier kannst du es berechnen #winke