Keine Krankheitstage für Kind als Selbständiger?

Hallo ihr Lieben,

hatte heute die Krankenkasse angerufen, damit ich mir die 10 Krankheitstage (Kind) von meinem Freund übertragen lassen kann. Er ist auf Montage, derzeit in Russland und kann daher nicht zuhause bleiben, wenn Louis krank wird. Da ich viele Kollegen kenne, deren Kinder dauernd krank sind, hab ich dann Angst, dass meine 10 Tage nicht ausreichen...

Die Krankenkasse sagte, dass er als Selbständiger keine Krankentage für das Kind hat und dementsprechend keine auf mich übertragen werden können #kratz

Kennt sich jemand damit aus? Ist das echt so? Auch wenn man als Selbständiger im Ausland ist und die Krankenzeiten des Kindes nicht betreuen kann? Das find ich gemein. Man arbeitet und wird in dem Sinne als Familie bestraft (mir wird ab dem 11. Krankheitstag der Lohn gekürzt).

Ungerechter Staat...echt.

Gruß Jessi und Louis

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Huhu,

wie ist Dein Mann denn versichert?

Mein Mann ist zwar angestellt, aber derzeit im mittleren Osten und dort auch "versichert". Da er also nicht gesetzlich versichert ist in Deutschland, sehen ihm auf keine Kranktage zu, die auf mich übertragen werden könnten...

Ich glaube angestellt und entsendet ist das kein Problem!

Liebe Grüße
Elfchen

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Mein Partner ist privat versichert

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Haben die sowas wie Krankheitstage überhaupt? Und wenn, dann kann ich mir gut vorstelle, dass sie sich nicht von einer privaten auf eine gesetzliche KK übertragen lassen...

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Hallo, also das hat nichts mit dem Staat zutun, da dein Mann ja selber gewaehlt hat privat versichert zu sein ( ich auch ) und da gibt es Nachteile...wie z.B auch kein Mutterschaftsgeld ect. Aber das steht alles in den Vertraegen die man abschliesst. Ich habe dafuer Zusatzversicherungen


lg toni

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Hallo!

Ich glaube - anders als meine Vorschreiberinnen - nicht, dass das etwas mit der Versicherung deines Mannes zu tun hat. Schließlich werden die Krankentage ja von der KK des Kindes und nicht von der des Mitgliedes gezahlt (Meist ist das Kind ja beim Vater familienversichert, die Versicherung zahlt aber dann auch die Krankentage des Kindes).
Nur als Selbstständiger hat man ja keinerlei gesetzliche Urlaubsansprüche, Krankentage bei Erkrankung eines Kindes sind aber erst einmal Tage, an denen man unbezahlt Urlaub nehmen darf. Dafür bekommt man dann sein Gehalt von der KK erstattet.
Wenn man aber selbstständig ist, hat man - je nach Branche - entweder nur unbezahlten oder eben nur bezahlten Urlaub. Letztlich kann man als Selbstständiger soviel Urlaub nehmen, wie man möchte, man ist für sich selbst verantwortlich. Und darum steht einem Selbstständigen eben auch kein Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes zu. Und wenn einem dieser Sonderurlaub nicht zusteht, gibt es eben auch keinen Lohnersatz von der Krankenkassen.
Und davon abgesehen hat ja der Selbstständige auch keinen Lohn sondern ein Einkommen.

Ist halt blöd, aber so ist es eben. Mir geht es genau so, allerdings bin ich nicht alleine selbstständig sondern in einer Sozietät. Und bei uns läuft das ziemlich locker, was den Urlaub angeht. Letztlich ist es aber so, dass ich im Urlaub keine Umsätze mache, und wenn ich keine Umsätze mache, erziele ich natürlich auch keinen Gewinn. Darum nimmt bei uns zunächst einmal mein Mann seine "Krankentage" (die er allerdings auch nicht wirklich bezahlt bekommt, da wir privat versichert sind), feiert da aber Überstunden ab.

Liebe Grüße!