Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen!!
Also bei Punkt 9 wird ja nachgefragt ob ich zu dem Mutterschaftsgeld noch vom Arbeitgeber Zuschuss erhalten habe für nach die Geburt. Ja, diesen Zuschuss erhalte ich. Jetzt steht dann dabei das die die Gehaltabrechnung dann haben wollen, aber diese bekomme ich ja erst Ende Januar und Ende Februar. Aber solange kann ich den Antrag ja nicht liegen lassen, bis ich diese Abrechnungeh erhalte!! Wie habt ihr das denn gehandhabt?? Von der Krankenkasse habe ja ein Schreiben erhalten für das Elterngeld, wo der Betrag zusammengefasst ist.
Vielleicht könnt ihr mir ja.weiterhelfen ansonsten muss ich dort mal anrufen!!
LG
Sabrina
frage zum Elterngeldantrag punkt 9!!!
Hallo Sabrina,
du kannst den Antrag schon abschicken und den Rest nachreichen.
Geld gibts es erst, wenn der Antrag komplett ist. Es wird dir aber alles nachgezahlt.
Grüße Niki
Ich hab mir vom Steuerbüro eine Verdienstbescheinigung über die letzten 12 Monate ausstellen lassen.
http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/download.html
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/elterngeld/201106_verdienstbescheinigung.pdf
Also mein Töchterchen ist letztes Jahr Ende September geboren. Das Mutterschaftsgeld hatte ja im August angefangen. Also musste ich die Einkommensnachweise von August 2010 bis August 2011 einreichen...
Also ich habe da angerufen weil ich auch Fragen zum Elterngeldantrag hatte und dort sagte mir der Mittarbeiter der ich die Abrechnungen der letzten 12 Monate von vor dem Mutterschutz einreichen muss...
LG Taralyn mit Emilian fast 4 wochen
ich würde einfach alles was du hast weg schicken. wenn denen was fehlt, melden sie sich.
du bekommst eh erst elterngeld wenn du kein geld mehr von arbeitgeber und krankenkasse bekommst. also nach dem mutterschutz.