Hallo ihr Lieben,
meine Frage steht ja schon oben, aber noch kurz etwas genauer:
Ich habe vor der Geburt unserer Tochter eine Teilzeitstelle gehabt.
Zusätzlich war ich auf 400 € Basis tätig.
Ich habe die Verdienstnachweise beider Tätigkeiten bei der Elterngeldstelle eingereicht.
Nun habe ich heute den Bescheid bekommen und die haben das Elterngeld lediglich nach meiner Teilzeitstelle berechnet - der Minijob wurde also nicht berücksichtigt.
Habe von einem Bekannten gehört, dass auch dieser Verdienst beim Elterngeld mit angerechnet wird. War der falsch informiert oder hat die Behörde es fälschlicherweise nicht mit eingerechnet?
Ich möchte da ungern anrufen und darauf hinweisen, wenn das Geld wirklich nicht dazugerechnet wird, auf der anderen Seite möchte ich natürlich auch nicht auf das höhere Elterngeld verzichten (wenn es mir denn zusteht).
Vielen Dank für eure Antworten
LG
Ann-Kathrin
Wird 400 € Job bei Elterngeldberechnung mit berücksichtigt?
Also mir wurde auch gesagt das die 400 euro nicht berücksichtigt werden.
AUßer du verdienst sie jetzt im Elzternjahr, DANN werden sie angerechnet.....oh man wie mich sowas ankotzt
sorry für die Fehler....IPhone machts möglich
Hallo
Ich hatte auch einen 400Euro Job und bekam dann den Mindestsatz an Elterngeld.
LG
Ich habe einen 28 Std Job gehabt und einen 400€ Job und es sind beide angerechnet worden! Ich habe 68% (?glaub ich) meines Nettolohnes aus diesen beiden Jobs bekommen. Ich müsste allerdings auch für beide Jobs meine Gehaltsabrechnungen für das Jahr vor der Geburt abgeben! Meld dich bei denen uns frag nach!!! Keine falsche Scheu, was dir zusteht sollst du auch bekommen!!
LG Lea
Ja, bei uns wurden auch beide Jobs angerechnet!!! Also melden und fragen, was da los is!!
Lg, Maria
bei uns wurden auch beide mit eiberechnet.
also fragen
Ich hatte vor der Geburt von Karl 3 Jobs, alle wurden Teil der Berechnung!
Geh in Widerspruch gegen Deinen Bescheid und lege am besten alle Gehaltsnachweise aus beiden Beschäftigungsverhältnissen in Kopie anbei.
Es ist auch nicht richtig, dass man bei einem 400,00Euro Job nur den Sockelbetrag bekommt. Man muss einen Antrag auf "ERRECHNETES" Elterngeld stellen, und nicht auf den Mindestbetrag.
LG, Uta
Hallo Ann-Kathrin,
ich hatte vor der Geburt meiner zweiten Tochter auch eine Teilzeittätigkeit und einen 400-Euro-Job und beide wurden bei der Berechnung des Elterngeldes miteinbezogen!
LG, Stephie