Hallo,
ich weiß nicht so recht wohin mit der Frage. Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus. Mal schauen, ob ich angezählt werde :-P
Es geht um folgendes: unsere Maus ist 9 Monate alt und wir sind gerade recht spontan umgezogen. Für einen Krippenplatz konnte ich sie demnach jetzt erst anmelden. Habe sie bei 3 Krippen angemeldet, aber bei allen sieht es eher schlecht aus, dass sie einen Platz bekommt. Klar, es ist ja schon sehr spät. Eine Tagesmutter kommt für uns überhaupt nicht in Frage (zu viel negatives gehört).
Meine vorherige Tätigkeit kann ich leider nicht weiter ausführen, da ich pro Strecke 1,5h pendeln müsste und daher morgens um halb 6 losfahren müsste. Mein Mann hat auch noch so ungünstige Schichten, dass wir ihn für die Kita-Hinbring-/Abholplanung komplett aussen vor lassen müssten.
Wie verhält es sich denn dann jetzt? Kann ich mich arbeitslos melden, wenn ich für die Kleine keinen Platz habe? Oder muss ich dann damit rechnen, dass mir das Arbeitsamt einen Platz am Ar*** der Heide zu teilt, damit ich vermittelbar bin? Oder müsste ich dann meine Elternzeit verlängern, um dies zu vermeiden?
Vielen Dank schon einmal für hilfreiche Antworten.
Nach der Elternzeit: Kein Kitaplatz. wie gehts weiter?! ALG? Elternzeit verlängern?
Hallo !
Warum seid ihr so strikt gegen eine Tagesmutter ? Ich kenne viele Eltern die ihre Kinder bei Tagesmüttern betreuen lassen und sie sind alle sehr zufrieden, allein schon deswegen weil Tagesmütter sher viel flexibeler sind, die meisten täglich frisch kochen und außerdem immer nur kleine Gruppen betreuen, fidn ich persönlich besser als wenn eine Kindergärtnerin für 10 oder noch mehr verantwortlich ist.
Mein Sohn geht ab Oktober auch zu einer Tagesmutter weil ich leider gezwungen bin wieder zu arbeiten-
Schau dir doch mal Tagesmütter bei dir in der Nähe an, eventuell änderst du deine Meinung ja noch. Arbeitslos melden wäre für mich keine Option gewesen.
Deine Elternzeit könntest du verlängern, aber dann würdest du meines Wissens kein Geld bekommen oder ?
LG
Hi!
Ich frag jetzt nicht ewig rum,warum keine Tagesmutter usw. Wird schon seine Gründe haben.
Ja,du kannst deine Elternzeit verlängern.
Da du noch einen Arbeitsplatz hast kannst du dich in dem Sinne nicht Arbeitslos/Arbeitssuchend melden,da du ja nicht zur Vermittlung stehst. Solltest du gekündigt werden aus welchen Gründen auch immer,würde dir ALG1 zustehen aber nur wenn du eine Betreuung hast. Kündigst du selbst bekommst du eine Speere von Arbeitsamt für Geld..wie sich das aber Verhält musst du dich erkundigen.
Demnach bleibt dir die Option: Prüfen ob es in euren Bundesland Landeserziehungsgeld gibt.
Gibt es in BW,Bayern,Sachsen und Thüringen.
Ansonsten kannst du dich beim Arbeitsamt melden zwecks ALG2. Ob du das bekommst steht in den Sternen da das Gehalt deines Mannes dazu einberechnet wird.
Ihr könntet auch Wohngeld oder Kinderzuschlag versuchen zu beantragen,dann geht allerdings kein ALG2.
Oder aber die letzten Monate Elterngeld splitten lassen,das du da drei Monate länger aufgefangen wirst.
Dein Mann kan keine Elternzeit dranhängen?
Hallo,
ich war erst letzte Woche beim Arbeitsamt um mich genau aus diesem Grund zu erkundigen.
Ich muss demnächst selber kündigen, weil meine alte Arbeitstsell ca. 300km weit entfernt ist.
Da dachte ich auch, das es eine Sperre gibt, weil ich ja selber kündige. Aber dem ist nicht so, weil es nicht zumutbar ist, soweit zur Arbeit zur fahren.
Du bist dich, bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden. Vorrausgesetzt, du haste deine Stelle schon gekündigt.
Ist das der Fall, musst Du dich wie obene beschrieben dort melden.
Die steht Arbeitslosengeld 1 zu, wenn Du einen Betreuungsplatz nachweisen kannst. Dazu zählt nicht nur, ein Krippenplatz, sondern auch wenn ein Familienangehöriger auf das Kind aufpassen könnte. Denen geht es nur darum, das Du jederzeit vermittelt werden kannst.
Kannst Du keinen Betreuungsplatz nachweisen, hast Du kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Dann könntest Du Arbeitslosengeld 2/ Hartz 4 beantragen. Was aber nach dem Gehalt deines Mannes, bzw. falls nicht verheiratet, deinem Lebenspartner mit dem Du lebst, berechnet wird.
Aber wichtig ist, das Du dich mind. 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit dort meldest. Dann steht dir Arbeitslosengeld 1 zu auch trotz selbiger Kündigung.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße
Jeanette mit Merlin (20 Wochen und 4 Tage)
in welcher Stadt wohnt ihr?? Hamburg? Also wenn ihr n einer größeren Stadt wohnt, kann man sich auch an die Kindergartenaufsichtsbehörde wenden und fragen ob eine neue Krippe eröffnet, dann sind ja Plätze frei