Geburtsurkunde für Baby

Ich bin Patentante eines süßen kleinen Babys geworden, das hier geboren ist.

Die Mutter - ich nenne sie hier mal Susi - des Babys kommt aus dem Ausland und ist zur Zeit nur hier bei ihrer Schwester zu Besuch. Sie hat das Baby hier in Deutschland bekommen.
Die Schwester der Mutter- die nenne ich hier mal Angie - ist Deutsche (eingebürgert) und möchte das Kind gerne adoptieren, weil die Mutter im Ausland keine Möglichkeit hat, das Kind dort aufzuziehen, und ist auch bereits deswegen mit dem Jugendamt in Kontakt. Angie ist ebenfalls verheiratet, sie und ihr Mann sind im richtigen Alter, und würde von ihrer familieren Situation her sicher die Bedingungen für eine Adoption erfüllen. Beide Eltern des Babys sind derzeit hier und gegenüber dem Jugendamt auch bereit zu bestätigen, dass Angie das Kind aufziehen darf und die Vormundschaft bekommt.

Die Mutter des Babys ist verheiratet. Nun wollte das Jugendamt eine Geburtsurkunde haben. Die Mutter und der Ehemann der Mutter gingen deshalb zum Standesamt und legten ihre Unterlagen vor. Was noch fehlte, ist das Original der Heiratsurkunde. Die haben sie leider zuhause im Ausland vergessen. Vorhanden ist nur eine englische Übersetzung eines Dokuments, aus dem hervorgeht, dass sie verheiratet sind, die unser Standesamt aber nicht als Nachweis einer bestehenden Ehe anerkennt.

Nun meine Frage:

Kann das Standesamt nicht einfach eine Urkunde ausstellen, die einen Randvermerk hat, in dem drinsteht, dass der Mann der Kindsmutter - also der Mann von Susi - Anspruch erhebt der Vater zu sein und Susi ihn als Vater betrachtet, aber eine Ehe der beiden durch die vorliegenden Unterlagen derzeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann? Genügt das nicht? Oder eben eine Geburtsurkunde, bei der der Name des Vaters (vorläufig) offen bleibt?
Oder - wozu braucht das Kind überhaupt eine Geburtsurkunde?
die Mutter ist schließlich bekannt, hat ein Besuchervisum, hat hier entbunden.

Unterhaltsansprüche werden nicht erhoben. Angie und ihr Mann wollen auch kein Pflegegeld haben. Den deutschen Staat kostet das Baby nicht mehr als ein ganz normales deutsches Baby (es wird hier aufwachsen, eine gute Ausbildung bekommen und unsere Renten zahlen.)

Die Entbindungskosten hat Angie selbst bezahlt, so dass auch da keine Kosten auf die deutsche Solidargemeinschaft zukommen. Angie möchte allerdings "Elterngeld" beantragen, denn derzeit ist sie noch berufstätig und muss ihren Job aufgeben um für das Kind zu sorgen. Das Baby soll selbstverständlich auch bei der Krankenkasse angemeldet werden, und Kindergeld möchte sie nach Möglichkeit auch, da sie ja de fakto ein Kind aufzieht. Kann sein, dass man fürs Elterngeld und die Krankenkasse eine Geburtsurkunde braucht.

Aber muss das Standesamt nicht eine Geburtsurkunde ausstellen, auch wenn sie aus Sicht der Behörde "unvollständig" ist und das Amt "Zweifel an der Vaterschaft" hat?

Wäre schön, wenn jemand, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, uns dazu was mitteilen könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus.

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ich hab jetzt nur einen teil gelesen... bin unterwegs.

da die original heiratsurkunde fehlt, gelten sie z.zt. als nicht verheiratet. somit kann der "ehemann" NUR eine evtl. vaterschaftsanerkennung machen und damit eine geburtsurkunde des kindes erhalten. sie gelten dann als nichtverheiratete eltern und das sorgerecht würde erstmal nur bei der mutter liegen.

eine englische übersetzung reicht in deutschland nicht. es muss die original urkunde (egal ob ehe- oder geburtsurkunde) vorliegen. dazu noch von einem staatlich anerkannten übersetzer (aus deutschland) übersetzt werden.

und in deutschland bekommt jedes kind eine geburtsurkunde. das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun. egal ob man die eltern kennt oder nicht.

du hast doch auch eine urkunde und einen paß!?

zu dem rest kann ich gerade auf die schnelle nichts schreiben.

vg

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Vielen Dank für die Info.
Ja, die Mutter hat einen Pass und ein gültiges Visa und der Ehemann und Vater auch.

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Huhu,

ist das ernstgemeint mit den Fragen?

Das Standesamt wird definitiv keine Urkunde ausstellen, wenn nicht alle Unterlagen vorhanden sind. Ich würde euch raten, euch an das Konsulat des Heimatlandes der Mutter zu wenden, um die Urkunde zu bekommen. Rechtlich gesehen ist der Ehemann der Vater des Kindes und da die Mutter verheiratet ist, kannst du diesen Umstand nicht weglügen, wäre auch Urkundenfälschung, wenn ihr das irgendwie hinbekommen würdet.

KK und Elterngeldstelle werden auch nichts befürworten solange keine Geburtsurkunde vorhanden ist, geschweige denn bevor das Kind adoptiert wurde.

Lg

P.s. so einfach wie sich das alle beteiligten vorgestellt haben, wird es denke ich nicht

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Hier will keiner was weglügen. Wie kommst du darauf?
Der Ehemann ist der Vater aber er kann das dem Standesamt halt derzeit nicht glaubhaft machen.

Er kann allerdings monentan nicht beweisen, dass er der Ehemann ist

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hallo! eben rechtlich NICHT!!

sie kònnen keine urkunden vorlegen, die besagen, dass sie verheiratet sind.

somit gilt die ehe z. zt. in deutschland nicht.

und leider kann ein konsulat nicht immer helfen. bei den türken z.b. geht es prima. bei den slavischen ländern überhaupt nicht.

da ich auf dem standesamt arbeite, weiß ich ganz gut, wie schwierig es für die beteiligten und vorallem die eltern wird.

vg

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