13. Gehalt während Elterngeld

Ich habe da mal eine Frage zu der ich im www keine Antwort gefunden habe.

Mein Kleiner ist im August geboren und ich bin seit Oktober in Elternzeit nach dem Mutterschutz.

Jetzt habe ich noch 13. Gehalt bekommen.

Muss ich das jetzt beim Amt angebe und wird mir das vom Elterngeld abgezogen (also muß ich das Elterngeld für den Monat zurückzahlen (weil 13. Gehalt höher als Elterngeld))?
Oder kann ich das alles behalten?

Vielen Dank für eine aussagekräftige Antwort

liebe Grüße
Tricksi

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Hallo,

also soweit ich weiß ist das 13. Gehalt eine Sonderleistung vom AG und Sonderleistungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) werden bei Elterngeld nicht berücksichtigt. Aber 100% kann es dich nicht sagen.

LG

Ina

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Nein musst du nicht. Ich bekomme im jan auch noch meine jahresprämie für 2012 und die wird nicht angerechnet. Es sei den ich würde dann wieder arbeiten was ich natürlich nicht mache :)

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Ich habe im Sommer meine Leistungsprämie fürs Jahr 2011 bekommen.

Ich habe den Gehaltszettel mit einem Vermerk, dass ich keiner Tätigkeit während der Elternzeit nachgegangen bin an die Elterngeldstelle geschickt.

Habe zur Antwort bekommen, dass diese Einmalzahlungen nicht für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes herangezogen werden und somit auch die Zahlung während des Bezugszeitraumes anrechnungsfrei bleibt.

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Hi,

Du hast ja schon die richtigen Antworten bekommen. Es wird nicht angerechnet, da es für die Zeit gezählt wird, wo du noch gearbeitet hast. Ergo müsste es eher noch elterngelderhohend angerechnet werden, als gegengerechnet. Wir bekommen es auch anteilig weniger für jeden vollen Monat Elternzeit...

Lg smily