Hallo Mädels,
meine Elternzeit geht langsam zu Ende.. Und irgendwie sind wir noch nicht wirklich bereit unseren Kleinen in die Krippe zu geben. Wir versuchen auch schon wieder erneut schwanger zu werden, da wir uns einen kurzen Altersabstand wünschen
Angenommen, ich würde in Absprache mit meinem AG meine Elternzeit verlängern. Und in der Zwischenzeit wieder schwanger werden. Welcher Elterngeldanspruch bestünde dann?
Bis Nov 2013 erhalte ich noch 60% Elterngeld. Mir ist klar, das ich in der Verlängerung der Elternzeit, zb. um 1 Jahr keinen Elterngeldanspruch habe. In der Zeit würden wir von Ersparnissen bzw. dem Geld meines Mannes leben.
Welcher Elterngeldanspruch besteht bei Geburt eines 2. Kindes, innerhalb der verlängerten Elternzeit?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
LG
sweetbeat
Frage zu Elterngeld, Verlängerung und dann erneute SS?
Hallo,
ich hoffe ich schreibe das jetzt verständlich genug...
Während dem ersten Lebensjahr vom Kind hast du ja Elterngeldanspruch. Wenn ich dieser Zeit ein weiteres Kind geboren wird erhältst du das Elterngeld in gleicher Höhe.
Wenn aber das erste Jahr rum ist wird jeder weitere Monat mit 0 € Einkommen angerechnet.
Für die Berechnung des Elterngeldes brauchst du ja das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate.
Mal angenommen du wirst jetzt direkt schwanger dann würde dein Baby im März kommen. Das bedeutet fürs Elterngeld:
Einkommen:
Dezember: 0 €
Januar: 0 €
Februar: 0 €
März: 0 €
Die restlichen 8 Monate resultieren aus deinem Gehalt vor der Geburt des ersten Kindes.
Ich hatte leider Pech und hatte mehr als 12 Monate Einkommensfreie Zeit und somit erhalte ich nur den Mindestsatz von 300€ + Geschwisterbonus bis zum 3. Geburtstag meines "Großen".
Lg Lene
Mh, ok. Das ist schade. Ich hatte gehofft, das die verlängerte Elternzeit nicht als Erwerbszeit zählt und man dann evtl den gleichen Anspruch hat wie zum ersten Kind.
Darf ich fragen wie hoch der Geschwisterbonus ausfallen würde? Zusätzlich bekäme man dann ja auch noch 100€ Betreuungsgeld für das 1. Kind, richtig?
Der Geschwisterbonus ist 75 € bis zum dritten Geburtstag.
Mit dem Betreuungsgeld kenne ich mich nicht wirklich aus. Unser Sohn geht in den Kindergarten seit er zwei ist.
Im Internet steht das hier:
Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an die Eltern, also an Mütter und Väter, die sich in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes zu Hause in Vollzeit der Erziehung widmen. Es ist für Eltern gedacht, die ganz bewusst keinen Krippenplatz, also keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen wollen.
§ 16 Abs. 4 SGB VIII besagt:
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
Wir bekommen es also nicht.
Aber das ist auch gar nicht schlimm. Gianluca fühlt sich im Kindergarten richtig wohl, geht gerne hin und der Umgang mit gleichaltrigen Kindern ist uns wichtig.
Wegen dem finanziellen hättest du noch die Möglichkeit, deine verbleibenden Elterngeldmonate zu splitten, so kommst du auf die doppelte Anzahl monate (natürlich nur noch 50% deines jetzigen Elterngeldes) Elterngeld. Vielleicht hilft euch das wenigstens in der Zeit bisschen.
zu dem anderen hat meine Vorschreiberin ja alles wunderbar erklärt
lg, verena
Habe von meinem jetzigen Elterngeld schon immer etwas zurückgelegt. Ist ja vom Effekt das gleiche wie splitten zu lassen.
Wie hätte sich das ganze eigentlich verhalten, hätte ich von Anfang an 2 Jahre mit Splittung des Elterngeldes beantragt und wäre in der Zeit wieder schwanger geworden?
Dann hätte ich ja 20Monate 30% bezogen. Wäre es dann genauso, oder würde mir in dem Fall bei erneuter SS das gleiche Elterngeld zustehen? Weil ich ja durchgehend Geld bekommen hätte..? Verstehst du was ich meine?
Kann das zwar nicht mehr ändern, wäre aber interessant zu wissen.
Das verhält sich genauso, wie wenn du garnkein Geld im 2. Jahr bekämst. Der Bezugsraum des Elterngeldes ist wichtig. Das 2. Jahr ist nur Auszahlungzeitraum.
Aber wie kommst du denn auf 60% bzw. dann 30%? Elterngeld sind mind. 65 % des eigentlichen Verdienstes...