2. Kind + Elterngeld

Hi!

Ich schreibe mal hier, weil vielleicht hat ja jemand hier die gleiche Situation...

Meine Tochter ist 9 Monate alt. Sie ist September letztes Jahr geboren. Ich bekomme Elterngeld. Zum Jahresende 2012 lief aber mein Arbeitsvertrag aus.

Wir wollen einen kurzen Altersabstand bei den Kindern. Wie ist das mit Elterngeld beim 2. Kind? Ich habe gelesen, wenn weniger als 12 Monate zwischen den Kindern liegen, bleibt die Höhe des Elterngeldes gleich. Das wird bei mir nicht der Fall sein. Aber was ist, wenn bspw. 18 Monate dazwischen liegen? Ich werde nach Ablauf vom Elterngeld nicht arbeiten gehen. Habe also kein Einkommen. Bekomme ich dann 'nur' den Mindestbetrag von 300 € (+75€ für 2 Kinder U3)? Oder wird es berechnet nach 6 Monate mit xy€ Elterngeld + 6 Monate mit 0€ Einkommen, geteilt durch 12 Monate und davon dann ein Prozentsatz?

Ist nur reines Interesse, weil ich da durch Zufall im Internet drauf gestoßen bin... Dachte immer, ich bekomme nur den Mindestbetrag. In einem Forum stand was, dass das so funktioniert wie in meinem Beispiel.

Danke für ein paar Hinweise!

wewo mit familiengebetteter Räuberprinzessin neben sich <3

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Richtig, es wird anteilig gerechnet. Wenn du nach den 12 Monaten Elterngeld 6 Monate lang nicht arbeitest und dann dein zweites Kind geboren wird, berechnet sich das zweite Elterngeld nach diesen 6 Monaten ohne Einkommen und den letzten 6 Monaten vor der Geburt des ersten Kindes.

Grundsätzlich heißt das: die letzten 12 Monate vor der Geburt zählen, evtl. Elterngeldmonate in diesem Zeitraum werden ausgenommen und stattdessen entsprechend viele Monate vorher berücksichtigt.

LG
Christiane

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>>> Das Elterngeld soll einer Familie während der ersten Lebensmonate ihres neugeborenen Kindes einen zeitlich begrenzten Schonraum bieten. Daher kompensiert es zu einem gewissen Teil das wegfallende Erwerbseinkommen desjenigen, der sich nach der Geburt persönlich um sein Kind kümmert. <<<

http://www.elterngeld.net

Nachdem der Arbeitsvertrag der TE ausgelaufen ist, gibt es ja eigentlich kein Erwerbseinkommen und deswegen hätte ich gesagt es gibt nur die 300€ (und den Geschwisterbeitrag).

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Ist der Arbeitsvertrag so relevant? Ich könnte ja auch ohne Elterngeldbezug in Elternzeit sein. Müsste doch die gleiche Voraussetzung sein?

Ich glaube, ich muss da mal anrufen und nachfragen...

Danke für eure Antworten! :-)