Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen, da ich eine spezielle Frage habe zum Elterngeld. Leider ist heute Mittwoch und in der Elterngeldstelle ist telefonisch niemand zu erreichen. Daher frage ich mal hier in die Runde.
Also die Rahmenbedngungen:
Unser Sohn wurde am 06.03.2013 geboren. Ich habe Elterngeld beantragt und beziehe es auch für 12 Monate (12 weil ich selbstständig bin und keinen Mutterschutz hatte). Geplant war eigentlich das der Papa keine Elternzeit nimmt, da es sein Job nicht hergibt. Dennoch hatte ich mal vorsichtshalber im Antrag angegeben, das er evt. den 13. und 14. Lebensmonat Elterngeld beantragen wird, man weiss ja nie.
So nun muss er leider den Führerschein für einen Monat abgeben.
Nun haben wir uns gedacht, dass es besser ist den Monat Elternzeit zu nehmen und anstatt seinen ganzen Urlaub zu verballern, da er eh schon ziemlich fertig ist.
Und damit es dem Arbeitgeber nicht so schadet, eben über Weihnachten und die restlichen Feiertage, sie machen auch noch zu zwischen Wiehnachten und Neujahr. Daher ist es sinnvoll es ja ab 06.12. bis 05.01. zu machen. Der 6. wegen dem Geburtstermin, ich meine mal gelesen zu haben das es so sinnvoller ist, oder?
Jetzt meine Frage kann man diesen Partnermonat einfach so umwandeln, obwohl man eben vorher angekreuzt hatte das man eventuell den 13. und 14. Lebensmonat nimmt.
Und wenn ja geht das eben auch so kurzfristig?
Theoretisch hätte er 4 Monate Zeit den Führerschein abzugeben, das würde genau noch bis zum 06.03. passen, wo ja der 13. Lebensmonat beginnt. Aber eben auch im Sinne für das Arbeitsverhältnis wäre es schon so kurzfristig besser.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich hoffe ich habe alle wichtigen Infos zusammen getragen.
Danke schoneinmal für Eure Mühen.
Viele Grüße
Jane
Elterngeld Partnermonat kurzfristig beantragen
Sollte gehen - Änderungen müssen 7 Wochen vorher beantragt werden.
Hallo!
Ich glaube, 1x kann man den Zeitraum ändern.
Aber um den Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen 2 Monate Elternzeit in Anspruch genommen werden. Nicht am Stück, aber in den 14 Lebensmonaten.
LG Claudia
Also 7 Wochen vorher beim Amt??? Na dann sind wir ja zu spät dran. Sind ja nur noch 3 Wochen.
Und nur das ich das richtig verstehe. Er MUSS 2 Monate nehmen und kann nicht auf einen Monat verzichten??? Was ist denn das für ein Schmarrn? Das heisst die wollen unbedingt mehr Geld ausgeben oder was? Sollen sie doch froh sein wenn einer freiwillig verzichtet. Das kann nur wieder deutsche Rechtssprechung sein. Das ist so unwirklich, das kann ich mir mal wieder nicht vorstellen. Weil wenn das so ist funktioniert es nicht bei uns. 2 Monate (auch gestückelt) kann ern niemals nehmen.
Nee, sieben Wochen vorher beim AG, aber der wird in Anbetracht der Umstände sicher mit sich reden lassen, dass dein Mann auch schon in drei Wochen in Elternzeit gehen könnte.
Bei der Elterngeldstelle kannst du bis zu drei Monate rückwirkend Elterngeld beantragen.
Dein zweiter Absatz stimmt aber leider so zu 100%. Um den 13. und 14. Monat Elterngeldbezug zu bekommen, müssen beide Partner MINDESTENS zwei Monate in Elternzeit sein und Elterngeld beziehen.
Liebe Grüße
Ja der AG ist froh drum, dass er das so machen will.
Aber ich bin schockiert das er nicht einfach einen Monat nehmen kann. Oh man das muss man nicht kapieren.
Danke für eure Antworten.