Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.
Ich bin noch Studentin, werde mein Studium aber noch vor der Geburt meiner Tochter abschließen. Dann gehe ich ein Jahr in Elternzeit und beziehe den Mindestsatz von 300 € Elterngeld. Nach diesem Jahr will ich anfangen zu arbeiten. Muss ich mich nun für dieses Jahr arbeitslos melden? Steht mir dann auch Arbeitslosengeld oder sowas zu? Wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Und ist das eventuell wichtig für spätere Rentenbezüge?? Wäre toll wenn sich jemand auskennt.
Liebe Grüße
Arbeitslos melden in Elternzeit?
Huhu!
Da du ja nicht gearbeitet hast, hast du leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 sondern höchstens auf Hartz4 (kommt darauf an, wieviel dein Mann oder Partner verdient)... Alledings gehen die Zeiten, in denen du in Elternzeit bist wie auch dein Studium mit in die Rentenkasse ein.
LG
Hallo,
weisst Du jetzt bereits, wann Du Dein Studium abschliesst und Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst? Dann solltest Du Dich arbeitssuchend melden. Wieviel Zeit liegt denn zwischen Ende des Studiums und ET? ALGI kannst Du im Mutterschutz und Deiner freiwilligen Hausfrauzeit nicht beziehen.
LG Andrea
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Zwischen Abgabe meiner Masterarbeit und Entbindung liegen nur ein paar Tage. nach einem Jahr gehe ich dann ins Referendariat, ich bin also nicht wirklich arbeitssuchend...
Die Frage ist halt, ob ich verpflichtet bin, mich nach dem Studium erstmal arbeitslos zu melden obwohl ich dann in Elternzeit sein werde.
Dass mir kein weiteres staatliches Geld zusteht, habe ich mir schon fast gedacht. Darauf kommt es mir aber auch nicht vorrangig an.
Nein das musst Du nicht, Du bist ja nicht arbeitslos sondern in Elternzeit. Du bist über den Elterngeldbezug Krankenbersichert und in die Rentenkasse wird auch eingezahlt. Auch danach müstest Du dich nicht arbeitslos melden das ist jedem selber überlassen ob man dieses "Angebot" warnimmt.
Ob dir Unterstützung in irgendeiner Art zusteht kann man so nicht sagen das hängt von deiner/eurer Gesamtsituation ab.
So ganz blicke ich nicht durch, Du bekommst ja jetzt das Elterngeld und im Anschluss an die Zeit kannst Du sich wenn Du eine Betreuung hast Arbeitslos melden. Ob Du dann Arbeitslosengeld oder Harz4 bekommst klärst Du am besten jetzt schon telefonisch ab. Mir wurde gesagt das man mit der Elternzeit einen Anspruch erwirbt.
Es klingt etwas so als würdest Du dich jetzt schon Arbeitslos melden wollen, das ist natürlich nicht möglich wenn Du nicht gleich einsteigen möchstest. Du kannst dich aber Arbeitssuchend melden (würde ich erst dann tun wenn das ganze wirklich aktueller wird) Solltest Du dich aus irgendwelchen Gründen jetzt schon Harz4 beantragen müssen wird das Elterngeld soweit ich weiß voll auf dieses angerechnet bzw. komplett abgezogen.
Arbeitslos melden musst Du dich natürlich im Anschlus auf die Elternzeit nicht aber wie sieht es nach dem Jahr sonst mit der Krankenversicherung aus?
huhu!
alg 1 steht dir nur zu, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst und vorher gearbeitet hast, also stünde dir alg II zu, dabei wird dein partner und dein kind mit eingerechnet. am besten, du lässt dich dort beraten!
während der elternzeit zahlt man den deutschen durchschnitt in die rente ein (bei mir mehr, als wenn ich arbeite ) ich weiss nicht, wie es ist, wenn du alg II bekommst, dann sicher nicht.
lg julia
Du musst dich nicht arbritslos oder arbeitssuchend melden, es sei denn, du möchtest hartz 4 beantragen (wenn dein partner nicht zu viel verdient).
Was die anderen bzgl der Krankenversicherung geschrieben haben, ist allerdings falsch. Wenn du vor der geburt nicht gearbeitet hast,musst du dich selbst versichern. Da du dann kein student mehr bist, ist das leider relativ teuer. Eine Möglichkeit wäre eventuell, dich nochmal für ein anderes studium einzuschreiben, um in der studentischen Krankenversicherung bleiben zu können.
Vielen Dank