hallo,
eigentlich gehöre ich hier noch nicht her, aber ich denke die chance jemanden zu finden der mir mit meinem problem weiterhelfen kann ist hier höher.
ich werde nach der geburt und dem mutterschutz sehr wahrscheinlich ein weiteres beschäftigungsverbot bekommen. ich verstehe das so, dass ich (wenn der fall so eintritt) kein elterngeld bzw elternzeit beantragen kann/muss. stimmt das? mein gehalt würde dann ja erstmal über die KK laufen. wie wird das der KK mitgeteilt? passiert das automatisch oder gibt es da auch formulare? zu zeit sieht es voraussichtlich so aus, dass ich 6-9 monate im beschäftigungsverbot bleibe (maximal ein jahr, was ich aber nicht hoffe).
mein patner würde gerne in elternzeit gehen. wenn mann den mutterschutz abzieht wären ja noch ca 10 1/2 monate übrig von den 14. wenn die unwahrscheinliche situation eintritt, dass ich kein beschäftigungsverbot mehr habe (und somit in elternzeit wäre) und ich nach ca 6 monaten wieder arbeiten, wären noch ca 4 1/2 monate übrig für meinen patner. diese möchte er aber nicht direkt nach der geburt nehmen, sondern eher in dem zeitraum in dem ich wieder arbeiten gehe. wann muss er das denn dann beantragen? nach der geburt kann er ja noch nicht wissen wie alles so läuft. kann er dann auch elternzeit/eltergeld einreichen wenn das baby mehrer monate alt ist?
für eure hilfe wäre ich sehr dankbar!
liebe grüße
Beschäftigungsverbot nach der Geburt und Elternzeit Vater. Kennt sich jemand aus?
Ich hab noch nie gehört, dass man nach Entbindung ein Beschäftigungsverbot hat... warum auch?
Sorry ich weiß, beantwortet deine Frage nicht...
Elternzeit muss man bis 7 Wochen vor Antritt beantragen, sollte also kein Problem sein
Auch stillende Mütter können ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Hmm... aber wie will man das wirklich kontrollieren? Ich hab 19 Monate gestillt, Milch kommt heute noch...
Aber du hast schon recht, wenn man mit Gefahrengut umgehen muss...
Ist bitte keine Kritik an die TE! Ich gönne es ihr!
Huhu :)
Also ein Beschäftigungsverbot nach Entbindung habe ich auch noch nicht gehört, aber wenn das bei dir so ist, um so besser für dich, da du ja vermutlich volles Gehalt bekommst oder? Zumindest habe ich meines während er Schwangerschaft bekommen.
Der Papa muss mind. 7 Wochen vorher die Elternzeit beim Arbgeitgeber beantragen. Allerdings meine ich, dass dein Mann zwar Recht auf Elternzeit hat, der Arbeitgeber mit entscheiden kann, wann er diese Zeit nehmen darf...
hallo,
ja ich bekomme im beschäftigungsverbot volles gehalt, allerdings verliere ich nach der geburt auch meinen kündigungsschutz (bzw 4 monate danach). somit hat es nicht nur vorteile, aber es ist halt so wie es ist. da sowas nicht häufig ist, weiß ich leider nicht wie das alles mit der krankenkasse usw zu regeln ist. ob das alles automatisch läuft, ob ich denen einfach 8 wochen nach der geburt die bescheinigung über das BV zusende... ?
das mit dem arbeitgeber von meinem patner ist geklärt.
danke
MH...normalerweise macht das doch eigentlich der Arbeitgeber mit dem Beschäftigungsverbot oder? Zumindest in der Schwangerschaft....denn er spricht es ja auch aus...
Ich würde an deiner Stelle mal bei der KK anrufen, denke die können dir da mehr drüber sagen.
Hier gabs shconmal einen Fall einer Userin bezügl. BV Nach der Geburt..
Aber du vermischt ElternZEIT mit ElternGELD! ElternZEIT hat jeder von euch Anspruch auf 3 Jahre!
ElternGELD nur 14 MOnate insgesamt. Wobei mind. 2 Partnermonate sind.
Elterngeld brauchst du nicht beantragen, da du ja keinen Lohnausfall hast im BV (das Geld kommt trotzdem vom AG, außer halt das mutterschutzgeld)
Elternzeit muss dein Partner mind. 7 maximal 8 Wochen vor Beginn bei seinem AG anmelden.
Elterngeld dann bei der Elterngeldstelle.
lg, verena
danke für deine antwort.
somit spielt der anspruch auf elternZEIT wohl keine rolle für uns, da nicht geplant ist, dass einer von uns 3 jahre zuhause bleibt und der zeitraum in dem in mein patner zuhause bleiben würde im ersten lebensjahr, bzw nicht wesentlich darüberhinaus liegen würde.
der mutterschutz wird doch von den 14 monaten abgezogen oder? somit würden im maiximal fall (wenn alles halbwegs nach plan läuft) für meinen patner 10,5 monate übrig bleiben? er würde gerne 4-6 monate nehmen.
liebe grüße
Ja, der Muttershcutz ist , soweit ich weiss, automatisch die Elterngeldmonate der Mutter. Da es aber nur 8 Wochen sind, blieben doch ca. 12 Monate übrig. Wie kommst du denn auf 10,5?
Ja, dein Partner kann soviele Elterngeldmonate nehmen, die sollten allerdings innerhalb der ersten 14 Lebensmonate sein wegen des Elterngeldes.
Es geht bei dir ums Stillen, richtig? Hier gab es schon einmal eine Userin, bei der das so war. Das BV nach der Geburt bekommst du nur mit dem Attest des Frauenarztest, dass du auch stillst. Dieser untersucht dich dann regelmäßig daraufhin und verlängert somit das BV.
In Elternzeit gehst du, aber du bekommst kein Elterngeld. Elterngeld ist weniger als das Geld des BV.
Hörst du nach 6 Monaten mit stillen auf, endet automatisch auch dein BV. Dann kannst du noch die verbliebenen Monate Elterngeld bekommen (je nachdem wieviel dein Mann schon hat sind das dann eben zwischen 2 und 6 Monaten). Auch dann bist du noch in Elternzeit.
Hallo,
sie darf eben NICHT in Etlernzeit gehen! Sie bekommt für ihre volle Stelle das volle Gehalt. In Elternzeit darf man nur bis zu 30 Std. /Woche arbeiten. andernfalls hat man keine Elternzeit und sie bekäme auch nicht ihr Gehalt im BV.
lg, verena
Stimmt, daran hatte ich jetzt garnicht gedacht.