Hallo
hab schon versucht über die Suchfunktion schlau zu werden, konnte aber leider die Antwort auf meine Frage nicht finden
Und zwar:
Wir wollen vorauss. ganz klassisch Elternzeit machen: ich Monat 1. -12. und mein Freund Monat 13. und 14. Dazu hab ich auch schon Elternzeit beantragt soweit alles klar.
Falls wir früher einen Krabbelstubenplatz bekämen würde ich in Monat 12. schon wieder arbeiten gehen und mein Freund Monat 12. bis 14. machen, sozusagen die Eingewöhnung begleitend.
Nun zu meinen Fragen:
1. Er muss sich doch jetzt nicht schon festlegen? Ich würde gerne jetzt für mich Elterngeld beantragen für Monat 1. - 12. und dann die Sache mit seiner Elternzeit und seinem Elterngeld später beantragen. Das müsste doch gehen oder? Da ist ja eine Spalte wo man eintragen kann "Ich werde voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt Elterngeld beantragen."
2. Da ist bei dem Elterngeldantrag eine "Arbeitgeberbescheinigung" dabei, muss ich die meiner Personalabteilung vorlegen damit die die Ausfüllen?
3. Und dann muss ich noch auf das Schreiben von der Krankenkasse warten, weil da noch irgendwas mit dabei ist was ich dem Elterngeldantrag beilegen muss?
Sorry, normalerweise bin ich gut in so Bürokratiekram, aber hier blick ich echt nicht mehr durch
LG Leelou (mit schlafendem Baby im Laufstall
)
Brauche Hilfe bei ausfüllen des Elterngeldantrages
Hallo,
zu1. kann ich nichts sagen, da würde ich bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen. Die helfen eigentlich immer unkompliziert weiter.
2. Ja musst du vorlegen, die sollen das ausfüllen und dir wieder zurück schicken.
3. Ja da kommt ein Schreiben von der KK die zum Antrag dazu muss. Da steht drauf wie viel Mutterschaftsgeld du bekommst, das wird ja beim EG in Abzug gebracht.
LG
Hallo,
also erst einmal: ElternGELD und ElterZEIT sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Elterngeld kann dein Freund auch noch später beantragen für seine 2 Monate.
Allerdings bei der Elternzeit muss man sich für die ersten 24 monate festlegen. Wenn er also seine ElternZEIT noch nciht beim AG angemeldet hat und keinen kulanten AG hat kann dieser einfach nein sagen und dein Freund keine ElternZEIT nehmen.
lg, verena
Ich dachte Elternzeit meldet man 7 Wochen vor Beginn an. Also ich innerhalb von 1 Woche nach Geburt und er dann entsprechend 7 Wochen bevor er die beginnt.... ???? Er hat es bisher bei seinem AG nur mündlich angekündigt
LG Leelou
http://www.dbv-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/pdf/Elternzeit_planen.pdf
hier steht es auch, schau mal rein. beide Elternteile müssen sich eigentlich für die Elternzeit der ersten 24 monate festlegen, wie sie die verteilen.