Kraneknversicherung in der Elternzeit

Huhu,

eine Frage die sicher schon oft gstellt wurde, sorry!

Hab einen festen Arbeitsvertag, bin jetzt schon im Mutterschutz wo ich zur ersten Frage komme:

Wann zahlt die KK das Geld? Bin jetzt schon 3 Wochen im Schutz und habe immernoch nix gehört bzw bekommen, bin bei der IKK?!!!!!!!!!!

So und zweite Frage, habe zwei Jahre Elternzeit angegeben, lasse das Geld aber nur auf 12 Monate auszahlen, und möchte dann im " Elternzeitjahr Teilzeit gehen.

Bin ich die gesamte Zeit normal versichert oder muzss ich bei meinem Mann rein?
Wir saind jeder bei einer anderen KK

Danke und GLG#winke

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Hallo
Am besten Du rufst mal an ich habe nach 3Tagen das Formular bekomm hab aber angerufen weil mein Sohn 2Wochen früher kam
Und beim 2. Sobald du keine Einkünfte hast gilt eine FamilieVersicherung über dein Mann
Da musst Du aber auch lieber Nachfrage wie es sich verhält

Lg

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"Und beim 2. Sobald du keine Einkünfte hast gilt eine FamilieVersicherung über dein Mann" Was für ein Unsinn.

In Elternzeit und bei Elterngeldzahlung ist man beitragsfrei selber versichert, wenn man vorher pflichtversichert war!

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Hast du denn den Antrag auf Mutterschaftsgeld schon eingereicht?

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Also ich musste einen Antrag plus Bescheinigung von meiner FÄ bei der KK einreichen, danach kam das Geld recht schnell.

Während der Elternzeit bist du beitragsfrei weiterversichert. WEnn du wieder Teilzeit arbeiten gehts, meine ich zahlst du normal vom Gehalt wieder krankenkassenbeitrag.

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Hi,

also du bekommst um den Beginn des Muschu von deiner FÄ einen gelben Schein ähnlich einer Krankschreibung. Den musst du auf der Rückseite noch ausfüllen.Nachdem ich den Schein bei der KK(IKK Classic) abgegeben hatte, hab ich innerhalb von ca 1 Woche die Antwort bekommen das alles ok ist und ca 2-3 Tage später war das Geld auf dem Konto. Die haben das auch alles mit dem AG geklärt und dessen Anteil war auch sofort da.

Gezahlt wurde bei mir das gesamte Geld was mir bis zum errechneten Geburtstermin zustand. Das Geld was nach der Geburt kommt musst du durch Einreichen der Geburtsurkunde deines Krümels nachweisen und dann kommt das auch sehr schnell.

Du bleibst generell in der Elternzeit weiterhin bei der KK pflichtversichert.
Sobald du aber Geld (außer Elterngeld/Muschu-Geld) beziehst, was ja bei einer Teilzeitbeschäftigung ist, musst du natürlich deine Beiträge bezahlen.

VG
urmeline

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Wie du versichert bist hängt von mehreren Faktoren ab.
Bist Du gesetzlich Pflichtversichert, bist du normalerweise beitragsfrei versichert, weiß aber nicht, wie das berücksichtigt wird, wenn du Teilzeit arbeiten gehst.
Bist Du freiwillig gesetzlich versichert ( weil über BBG), dann rutschst Du in die Familienversicherung von deinem Mann. Ist dieser jedoch privat versichert musst du die Krankenkasse während der Elternzeit bezahlen.
Dabei werden deine Einnahmen (Elterngeld zahlt nicht) zur Berechnung der Beitragshöhe genommen. Hast du keinen Verdienst wird das Gehalt deines Mannes angerechnet.

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Wenn sie freiwillig gesetzlich versichert ist und ihr Mann ist ebenfalls gesetzlichen versichert, dann bleibt sie ebenfalls beitragsfrei während der Elternzeit und ist weiterhin selbst versichert und nicht in der Familienversicherung.
LG Claudia

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"Dabei werden deine Einnahmen (Elterngeld zahlt nicht) zur Berechnung der Beitragshöhe genommen. Hast du keinen Verdienst wird das Gehalt deines Mannes angerechnet. " Ist der Mann in der PKV wird immer sein EInkommen mit angerechnet!

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"Wann zahlt die KK das Geld? Bin jetzt schon 3 Wochen im Schutz und habe immernoch nix gehört bzw bekommen, bin bei der IKK?!!!!!!!!!!"
HAst du denn den Antrag bzw. die Bescheinigung von Hebamme oder Frauenarzt dort abgegeben?

"Wann zahlt die KK das Geld? Bin jetzt schon 3 Wochen im Schutz und habe immernoch nix gehört bzw bekommen, bin bei der IKK?!!!!!!!!!!"
Wenn du jetzt pflichtversichert bist, bist du die ganze Zeit normal versichert.