Elterngeld - BAB kein Einkommen?

Hallo :-)

Ich habe heute meinen Elterngeldbescheid erhalten und bin doch sehr erstaunt, dass in den 12 Monaten vor der Geburt mein BAB gar nicht als Einkommen eingerechnet wurde. Jetzt soll ich nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommen, BAB fällt allerdings nach Beendigung des Mutterschutzes weg und ehrlich gesagt fühle ich mich gerade total verarscht.
Ist das den rechtens? Ich bilde mir ein gelesen zu haben, dass Berufsausbildungsbeihilfe als Einkommen zählt und bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden muss.

War oder ist wer von euch in derselben Situation? Wie seid ihr vorgegangen?

LG Py-chan

1

Vom BAB habe ich keine Ahnung, aber es ist eine staatliche Leistung. Wenn jemand Arbeitslosengeld bezieht, dann werden die Monate auch automatisch mit 0 bewertet in denen dieses Geld bezogen wurde, obwohl man ja ein "Einkommen" hatte, aber eben vom Staat selber. Aus meiner Sicht ist es so korrekt, wie es in deinem Bescheid steht.

2

DAs ist vollkommen korrekt, denn Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, wird also nur aus steuerpflichtigem Einkommen berechnet, aber das ist BAB nicht, also wird das nicht mit herangezogen zur Berechnung.

3

BAB gilt bei der Berechnung des Elterngeldes nicht als Einkommen.

Deswegen gibt es auch keine Vorgehensweise, wie dagegen anzugehen ist.

Jules

4

Danke für eure Antworten, auch wenn es sehr ärgerlich ist :-(