Bald ist es soweit, die Elternzeit ist vorbei und ich werde wieder arbeiten. So wie es ausschaut werde ich meine Tochter dann noch abends, nachts und morgens stillen. Tagsüber isst sie Brei, Brot etc.
Eine Freundin gab mir jetzt den Tipp bei meinem Arbeitgeber Stillzeiten zu beantragen. Sie hätte das bis zum zweiten Geburtstag ihres Sohnes gemacht und musste dann jeden Tag eine Stunde weniger arbeiten.
Mich hat das etwas verwundert, an sich kenne ich die Regelung, dass man fürs Stillen freigestellt wird. Ich dachte aber eher diese wäre nur für kleinere Säuglinge gedacht, die voll gestillt werden und nicht für Kleinkinder. Denn um ehrlich zu sein, kollidieren unsere Stillzeiten ja garnicht zwingend mit den Arbeitszeiten, müsste nur etwas früher aufstehen.
Wer hat mit dem Thema Erfahrungen gemacht und weiß Bescheid?
Stillzeit beim Arbeitgeber beantragen
Ich habe das genauso wie deine Freundin gemacht, habe aber in der Zeit dann meist abgepumpt und habe dann jeden Tag eine Schulstunde mehr als ich arbeiten musste, bezahlt bekommen.
Eigentlich hätte ich jeden Tag eine Stunde weniger arbeiten müssen fürs gleich Geld, aber da es keine Vertretung gab, habe ich dann eben mehr Geld erhalten.
Im MuSchuG steht, dass der Arbeitgeber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde zum Stillen oder Abpumpen die Stillende freizustellen hat. Da geht niemand nach Hause. Der AG muss der AN auch einen Raum bieten, in dem sie entweder stillen oder abpumpen kann. Sollte die AN abpumpen, muss ein Kühlschrank zur Verfügung gestellt werden. Das ist unabhängig vom Alter des Kindes.
Da eure Stillzeiten außerhalb deiner Arbeitszeit liegen, brauchst du dir darüber doch gar keine Gedanken machen. Du kannst natürlich mit deinem AG reden, dass du vielleicht eine Stunde später anfängst, das ist dann eine Sache zwischen euch.
LG Py-chan