Partnermonate für Studenten?

Ich bin mir gerade unsicher, ob uns als Studenten 12 oder auch 14 Monate Elterngeld zustehen? Die ersten 12 würde ich nehmen und die anderen 2 mein Freund. Aber geht das überhaupt, wenn wir Studenten sind? Falls ja, muss mein Freund dann einen extra Antrag stellen?

Ich hoffe die Studenten unter euch können mir da weiterhelfen.

Liebste Grüße

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Das geht. Das geht sogar als Rentner ;-)Freund muss extra Anlage ausfüllen. In Niedersachsen ist die beim Antrag dabei.

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Nein, das geht auch bei Rentnern nicht,

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natürlich! Mein Mann ist Retner und er bekommt Elterngeld!

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Wenn ihr beide keinen Einkommensverlust habt, stehen euch die Partnermonate nicht zu, dann müsst ihr euch die 12 aufteilen.

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Was meinst du mit Einkommensverlust? Wir beziehen beide Bafög. Haben also kein Einkommen im herkömmlichen Sinn.

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Dann habt ihr nur Anspruch auf insgesamt 12 Monate.

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Ich bin Auszubildende (in Babypause) und mein Freund Student, wir hatten vor der Geburt keine eigenen Einkünfte. Ich habe den Elterngeldantrag zuerst so ausgefüllt, dass ich 12 und mein Freund 2 Monate Geld bekommen soll. Ein paar Tage später kam ein Brief mit einem neuen blanko Antrag und die Nachricht, dass uns nur 12 Monate zustehen :-[

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Mein Mann ist Student und hat die ersten beiden Monate 300€ elterngeld erhalten.

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Bekommt dein Mann Bafög, oder hat er vielleicht sogar einen Nebenjob?

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Kann er ja auch problemlos, wenn er kein Einkommen hatte. Aber wenn du auch kein Einkommen hattest, dann erhältst du nur 10 Monate und kein Mutterschaftsgeld!

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Hallo,

Ihr könnt beide zusammen 14 Monate Elterzeit beziehen. Wenn Ihr keinen Nebenjob habt, bekommt Ihr den Mindestsatz von 300 €.

http://www.studentenkind.de/elterngeld.php

http://www.kind-und-studium.de/Finanzielle_Hilfen/Elterngeld_und_Elternzeit.html

Während der Elternzeit könnt Ihr normal weiterstudieren, wenn Ihr kein Urlaubssemester genommen habt.

LG
Lilly

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Da sieht man wie großer Mist diese Quellen sind, denn sie haben keinen Anspruch auf 14 Monate, wenn keine Einkommensminderung vorliegt, siehe dazu §4 BBEG:
"(2) Elterngeld wird in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Die Eltern haben insgesamt Anspruch auf zwölf Monatsbeträge. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge, wenn für zwei Monate eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt. Die Eltern können die jeweiligen Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen."
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html

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Kommt nun darauf an, ob einer der beiden zumindest in einem Nebenjob tätig war.

http://www.familienservice.uni-erlangen.de/beratung/beratung-und-information-fuer-studierende-eltern/finanzielle-unterstuetzung/elterngeld/Elterngeld.pdf

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