Guten Morgen ihr Lieben, eigentlich bin ich ja nur stille Mitleserin aber heute benötige ich dringend euren Rat.
Ich bin bis zur Geburt unserer Tochter (also bis zum MuSchu) arbeiten gegangen und erhalte nun Elterngeld. Der Mutterschutz ging bis Anfang diesen Monats, sodass ich diesen Monat bereits anteiliges Elterngeld erhalte. Nun zahlt mein Chef in diesem Monat Leistungsprämien aus und ich frage mich wie sich das bei mir verhält und finde nur widersprüchliche Angaben darüber.
Bei der Berechnung des Elterngeldes wurde diese Prämie (schon letztes Jahr erhalten) genau wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht berücksichtigt weil es ja eine Sonderzahlung ist und als solche auf der Abrechnung ausgewiesen wurde.
Wird sie mir denn nun als Einnahme gewertet und mindert das Elterngeld?
Bin ratlos...
Mal an die Elterngeld-Experten....;-)
Nein es mindert das Elterngeld nicht. Kann es auch gar nicht, denn dieses Geld findet ja auch keine Berücksichtigung bei der Ermittlung deines elterngeldanspruchs.
Ja, das denke ich ja auch. Und alles andere wäre ja auch recht frech. Aber die Recherche im Internet diesbezüglich war halt sehr widersprüchlich.
Rückfrage beim Bundesamt für Familie ergab dass sie es auch nicht verbindlich wissen uns es wohl Unterschiede bezüglich der Handhabung in den verschiedenen Bundesländern gibt.
Die Bearbeiterin bei der Elterngeldstelle meinte zunächst dass es nicht angerechnet wird, eben aus dem Grund den du auch genannt hast. War sich dann jedoch auch nicht mehr ganz sicher, da es ja schon ein Geldzufluss und damit Einkommen im Bezugszeitraum ist.
Also wenn sie etwas davon abziehen würden, was ich nicht glaube, eben weil es sich bei der sondervergütung um Zahlungen handelt, die für die Berechnung keine Berücksichtigung finden und somit dürfte im umkehrschluss auch nichts abgezogen werden... Um auf den Ausgang zu kommen. Wenn dann passiert erst etwas nach dem Ablauf des Elterngeldbezuges. Ich habe in Teilzeit gearbeitet und musste alle gehaltsabrechnungen einreichen. Mein Bescheid ist auch noch nicht entgültig, aber aus einem anderen Grund. Bei mir waren während des Bezuges zwei sondervergütungen drauf. Wir bekommen zwei mal im Jahr ein halbes Gehalt.