Alg.1 , Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Hallo

ich hoffe mir kann hier wer helfen. ich weiß nicht so recht ob ich hier sicher bin

Also wir wollen im November loslegen mit Baby Nr.3 und ich bin derzeit auf Arbeitssuche und bekomme dementsprechend arbeitslosengeld.

jetzt wollte ich gerne mal wissen ob wer weiß wie das abläuft wenn ich ss werde bekomme ich trotzdem weiter geld? Natürlich bewerbe ich mich weiterhin und bemühe mich einen job zu bekommen (und wenn es nur für ein halbes jahr sein sollte)

Das Elterngeld würde sich ja im Falle des Nicht arbeiten gehen auf den mindestsatz von 300€/Jahr halten. Oder ehe ich das Falsch?

Gibt es überhaupt Mutterschaftsgeld wenn man arbeitslos ist? Wie ist man in dieser Zeit versichert?

Danke schon mal für die Antworten

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Hallo,

erstmal drück ich dir die Daumen, dass du schnell eine Stelle findest!

Du bekommst wenn du schwanger bist weiterhin ALG 1, da du ja trotzdem weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Elterngeld den Mindestsatz von 300€ aber monatlich, nicht im Jahr:-)

Beim Mutterschaftsgeld bin ich mir nicht sicher, ich meine du bekommst es von der KK in höhe deines ALG. Aber das weiß ich nicht genau, da kann dir jemand anders bestimmt besser antworten.

lg, verena

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Ich weiß, das ist nicht die Frage, aber wenn du dir erst nen Job suchst, dann n Jahr arbeitest und dann ein Kind bekommst, stellen sich diese Fragen gar nicht.
Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen bewusst ein 3.(!) Kind ansetzen zu wollen bei dieser Grundlage.
Aber gut, hilft dir nicht, musste ich aber los werden!

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Wir wollen eben jetzt noch ein Kind und nicht erst in einem Jahr!
Ich glaub das bleibt auch jedem selbst überlassen wann er Kinder möchte.

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Wie gesagt, ich wollte es nur los werden.
Wenn man so etwas postet, muss man mit Gegenwind rechnen.

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Drittes Kind, arbeitssuchend.....#schock
Sorry, aber DAS kann ich nicht nachvollziehen #contra

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Wieso kannst du DAS nicht nachvoll ziehen?

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Das fragst du ernsthaft???? #kratz#augen

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Hallöchen.

Muss erstmal sagen, dass ich deinen Kinderwunsch nachvollzehen kann, unabhängig von deiner persönlichen Situation. Dies muss jeder für sich selbst entscheiden!

Zum Thema Mutterschaftsgeld kann ich dir sagen, dass du dieses nicht erhalten wirst, da du ( zur Zeit, ja nicht ) im Beschäftigungsverhältnis stehst. Dies ändert sich natürlich, wenn du wieder arbeitest.

Im Bezug auf Elterngeld, dies errechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung, was du an Einkünfte hattest.
Davon wird dann ein Prozentsatz von 65% oder 67% vom Erwerbseinkommen gezahlt. Mind.300 € / max.1800 € monatlich. Bis zu 100% bei geringem Einkommen unter 1000 €.

Ich wünsch Dir alles Gute. #winke

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Danke für die liebe Antwort :-D

Am wichtigsten ist das ich versichert bin. Das Geld ist eher Nebensache ;-)

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Bei ALG1 bekommst du dein Geld und bist auch versichert. Aber es kommt ja darauf an, ob du, wenn du schwanger bist, noch Alg1 oder ALg2(Hartz4) beziehst. Bei Alg2 kommt es darauf an ob du verheiratet bist, wenn nicht zählt ihr trotzdem als Bedarfsgemeinschaft, wenn dein Partner zu viel verdient, (so ist es in meinem Fall), dann kann es sein du du selber die Krankenversicherung zahlen muss. Kann man nicht so generell sagen.

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Hallo
Ich kann dir gerade ganz aktuell berichten denn ich war in der gleichen Situation.

Alg1 hab ich während der ss ganz normal weiter bekommen. Dann hab ich Mutterschaftsgeld in der gleichen Höhe wie das Alg bekommen. Und klar Elterngeld liegt nun jetzt halt bei 300euro

Und ich war beim Arbeitsamt und ich musste keine Bewerbungen nachweisen und bekam auch keine weiteren Vorschläge denn die Dame sagte auch mich wird schwanger sowieso niemand einstellen.

Wünsche dir alles gute

Liebe grüße Sonja