Elterngeld/Berufsverbot 2.Kind

Hallo ihr Lieben

Ich hätte mal eine Frage.
Und zwar hätten wir gern noch ein zweites Kind.
Meine Tochter kam am 30.03.14 auf die Welt.
Ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet und würde gern wissen wann der richtige Zeitpunkt für ein zweites Baby ist? So das wir finanziell nichts verschenken(bitte nicht falsch verstehen,das 2 Kind wäre ein Wunschkind).
Da ich in einem Beruf arbeite ,wo ich ein Berufsverbot bekomme ,würde ich gern wissen ob ich ,wenn ich im Anschluss an die 2 jährige Elternzeit wieder schwanger werde ,wieder mein Gehalt bekomme wie in dem Berufsverbot bei meinem 1 Kind.
Ist irgendwie kompliziert #gruebel

Euch noch einen schönen Tag

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Ich denke du meinst eher BESCHÄFTIGUNGSverbot denn in einem BERUFSverbot bekommst du garnichts;-)

Da nach deiner Elternzeit ja dein ganz normaler Arbeitsvertrag wieder auflebt bekämst natürlich im Falle des BV auch dein ganz normales Gehalt wieder.

Lg, verena

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Ja ich meinte Beschäftigungsverbot anstatt Berufsverbot. Sorry.

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Wenn du in der EZ wieder schwanger wirst, ist es völlig egal ob du gesplittet hast oder nicht. Zur Berechnung werden nur monate des Bezugszeitraums (12 Monate) berücksichtig. Alle Monate vor der Geburt, wo du kein EG bekommen hast, werden mit 0€ gerechnet.

Du solltest aber aufjedenfall die EZ vorzeitig zum MuSchu kündigen um den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu

bekommen.
Normalerweise wird beim BV ja der Durchschnitt der letzten drei Monate genommen. Wie das in dem Fall wäre keine Ahnung, vermutlich dann dein "alter" Lohn.

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Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. Hast du auch nur 2 J Elternzeit genommen?
Ich denke, du müsstest nach der Elternzeit wenigstens auf der Arbeit erscheinen, um offiziell die Stelle wieder angetreten zu haben bevor du wieder ein BV bekommen kannst, oder??
Wenn du die Stelle dann vertraglich wieder als VZ-Stelle beginnst, bekommst du wieder das selbe Gehalt.. oder?

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Die gleiche Frage hab ich mir auch gestellt. Es ist bei mir so wie bei dir. Ich hab mein Elterngeld auch auf 2 Jahre gesplittet, habe allerdings 3 Jahre Elternzeit genommen und auch einen Beruf wo ich auch wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen würde. Wir spielen seid geraumer zeit auch mit dem Gedanken ein zweites Kind zu bekommen. Der Alters abstand zu unserm Sohn sollte nicht zu groß sein. Ich habe bei der Elterngeldkasse angerufen und gefragt wie man berechnet wird. Weil ich wollte innerhalb meiner Elternzeit das zweite mal schwanger werden. Der nette Herr von der Elerngeldkasse hat es leider sehr kompliziert erklärt. Es gibt da wohl auch unterschiede ob man sein Elterngeld gesplittet hat oder nicht. Dann wird man anders berechnet. Bei uns ist es so das Baby Nummer 2 bis zum 19. September 2015 geboren werden müsste damit ich nach meinem alten Lohn berechnet werde und keine finanziellen Einbußen hätte.

Ich würde einfach bei der Elterngeldkasse anrufen und fragen. Vielleicht hast du ja mehr Glück und jemanden da der das verständlicher erklärt als bei mir ;-) :-)

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Lieber nicht die Elterngeldstelle fragen, sieht man ja was für Infos du bekommen hast...

es spielt keine Rolle ob du dein Elterngeld gesplittet hast oder nicht. Zur Berechnung werden 12 Monate vorm Mutterschutz herangezogen. Nur Monate mit ElterngeldBEZUG (das sind die ersten 12 Lebensmonate) werden ausgeklammert und ersetzt.

Lg, verena