nochmal Frage zur Zeit nach dem Elterngeld

Hallo #winke
ihr scheint euch gut auszukennen. deshalb hätte ich da eine Frage. ich habe Zwillinge bekommen und mein Vertrag läuft in der Elternzeit aus. habe hier jetzt gelesen, ich kann mich erst arbeitslos/arbeitssuchend melden, wenn ein Betreuungsplatz gewährleistet ist??? bei Zweien in einer Großstadt ist das sehr schwierig. ich kann erst Arbeit suchen, wenn ich eine Betreuung habe, aber wovon soll ich denn die Betreuung bezahlen, wenn ich kein ALG bekomme? bzw. ist das für eine Vollzeitbetreuung für beide zu wenig. ich könnte also einen betreuten Teilzeitplatz gewährleisten, aber um diesen bezahlen zu können müsste ich das volle ALG bekommen. es handelt sich dabei um die Übergangszeit, wenn ich wieder Arbeit habe wird das bei Zwillinge zwar eine Nullrunde, aber ich komme zumindest nicht ins Minus. aber ich kann ja nicht sagen, wie lange die Arbeitssuche dauern wird und die Beträuungsplätze müssen solange ja voll gezahlt werden!!!
irgendwie wird man ja dann nahezu dazu gedrängt 3 Jahre zu Hause zu bleiben, dann gibt es sogar noch Betreuungsgeld, nach den 3 Jahren werden die Betreuungskosten im Kindergarten deutlich günstiger, aber die Chancen auf dem Arbeitsmarkt ja immer schlechter, je länger man aus dem Beruf ist #kratz
oder hab ich hier jetzt was falsch verstanden?

Danke für eure Hilfe!

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Hallo,

Nur arbeitssuchend ohne den Bezug von Leistungen könntest du dich auch ohne Kinderbetreuung melden, macht aber wenig Sinn.

Arbeitslos mit Leistungsbezug kannst du dich zu dem Zeitpunkt melden, wenn du eine gesicherte Kinderbetreuung von min. 15 Stunden pro Woche zuzüglich evtl. Fahrzeiten hast.
Je geringer du dich zur Verfügung stellen kannst, umso weniger Alg I bekommst du: wenn dein Alg I aus einer 40 h- Woche berechnet wird, bekommst du bei einer Verfügbarkeit von 20 h/Woche nur noch 50% deines Alg I.
Leider ist dies ein Teufelskreis, der auch bekannt ist.
Solltest du durch die AA an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, könnten die Kinderbetreuungskosten durch die AA erstattet werden.

Bei uns im Landkreis gibt's die Möglichkeit, dass bei Geringverdienern ein Teil der Kinderbetreuungskosten durch das LRA übernommen werden. Evtl. mal beim Jugendamt nachfragen.

Ohne Kinderbetreuung bleibt alternativ noch die Beantragung von AlgII. Dieses kannst du beziehen ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, bis die Kids 3 Jahre sind. Dies ist natürlich vom restlichen Familieneinkommen (z. B. EK Ehemann) und weiteren Faktoren (z. B. Miete) abhängig. Das Jobcenter hat auch die Möglichkeit der Übernahme von Kinderbetreuungskosten als Zuschuss, auch wenn man noch nicht arbeitet.
Mit deinem Schlußsatz hast du leider recht: umso länger man raus ist, umso schwieriger wird es.

Evtl. kannst du auch mal bei Beratungsstellen wie Donum Vitae, pro familia oder so nachfragen, die können u. U. auch wegen Kinderbetreuung usw. beraten.

LG Steffi

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Bei uns sind Kinderbetreuungskosten nach Einkommen gestaffelt.

Wenn du sicher weisst, dass du z.b. august den Krippenplatz hast kannst du dich auch vorher beim Arbeitsamt melden für ab August.

Weil du von Schwierigkeiten bei Zwillingen sprichst: nach Tagesmutter ausschau halten.

Was mir negativ auffällt: du hast einen Partner, wieso dchreibst du ständig dass DU für die Kinderbetreuungskosten aufkommen musst??!! Ihr mit euerm gemeinsamen Familieneinkommen seid verantwortlich dafür.

Ach ja, wenn du dich jezzt schon nach nem Job umschaust brauchst du ja eventuell kein ALG 1

Lg, verena

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Hallo, wenn Du kein Einkommen hast, zahlst Su auch nichts für den Bezreuungsplatz. Laut VK gibt es aber einen Partner, der fiür die Kinder aufkommen sollte. Deshalb sind die Kinderbetreuungskosten auch dessen "Problem". Warum sollte das Finden von Betreuungsplätzen für Zwillinge in der Großstadt schwieriger als auf dem Land sein? Bei Euch habt ihr genauso einen Rechtsanspruch und mehr als eine Kita. Du wirst die Kinder dich sicher schon an 10-20 Kitas persönlich angemeldet haben und vor allem bereits Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen haben, oder? Nur Geld bekommen und nichts dafür machen geht natürlich nicht (außer im ALG II Bezug).
Liebe Grüße Andrea

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Danke für eure Antworten! Ich war gestern einfach etwas überrumpelt, als ich von dem notwendigen Betreuungsnachweis gelesen habe. Es geht hier nicht um unsere Existenz und Alg2 steht nicht zur Diskussion. aber ich finde es erschreckend, dass sich eine Arbeitssuche dann meinerseits für die Familie nicht lohnt wenn ich währenddessen schon meine Kinder vollzeit fremdbetreuen lassen muss. Dass mein Partner auch mit zuständig ist, ist klar ;-). Aber wenn wir besser dran sind wenn ich bis zum 3. Lebensjahr zu Hause bleibe,wie wenn ich Arbeit suche und für 1 Jahr Alg1 in Anspruch nehme, stellt sich mir die Frage, warum ich überhaupt Arbeit suchen soll. hört sich an, wie ein Hobby, was finanziert werden soll... Am besten wäre, wenn ich während der Elternzeit noch was finde, dann erübrigt sich das eh alles. Es ist auch verständlich, dass man die Leistung in dem Umfang erhält in welchem man Arbeit sucht, aber gleich ein Betreuungsnachweis? Vielleicht habe ich die Definition auch falsch verstanden und eine Bestätigung über eine erstmal familiär gewährleistete Betreuung z.B. durch Großeltern ist auch ausreichend. Sehe nämlich auch keinen Sinn darin meine Kinder bereits abzugeben solange ich noch zu Hause bin und suche. Werde nächste Woche gleich mal anrufen und fragen, was unter einem Vollzeitbetreuungsnachweis zu verstehen ist. Danke an alle!

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Wer die Betreuung für deine Kinder übernimmt, spielt für die AA oder das JC keine Rolle, es muss nur ein Nachweis vorgelegt werden.
Wenn die Kids von einer Betreuungseinrichtung/ Tagesmutter betreut werden, muss von diesen ein Nachweis vorgelegt werden.
Wenn du deine Kinder privat betreuen lässt, egal ob Großeltern, Nachbarn oder Freunde/ Verwandtschaft, reicht auch von diesen ein entsprechender schriftlicher Nachweis über die Betreuungszeiten. Ob dies während der Arbeitssuche tatsächlich so ist, bleibt Dir überlassen, kann ja keiner prüfen.

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Denk bitte auch daran, dass mit Vertragsende auch deine Elternzeit zuende ist und du dann nicht mehr beitragsfrei krankenversichert bist bzw. nur so lang wie du Elterngeld bekommst!

lg, verena