Hallo zusammen!
Ich überlege gerade hin und her, ob ich wie ursprünglich geplant ab dem 1. Geburtstag meines Sohns in Teilzeit in Elternzeit zu meinem Job zurückkehren soll. Die Rahmenbedingungen haben sich inzwischen stark geändert, wir sind umgezogen und ich hätte einen sehr langen Anfahrtsweg. Ich bin mir einfach nicht sicher, ob das im Alltag gut zu meistern ist.
Daher frage ich mich, ob ich theoretisch von der Teilzeit wieder auf 0 Stunden reduzieren könnte, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Es würde meine Entscheidung sehr erleichtern, wenn ich mich im Notfall wieder umentscheiden könnte. Kennt sich jemand von euch damit aus?
Danke und LG
Teilzeit in Elternzeit rückgängig machen
Ich glaube der Arbeitgeber muss einer Änderung zustimmen. Ich bin in einer ähnlichen Situation, allerdings von Vollzeit runter auf Teilzeit. Aber ohne Zustimmung meines Arbeitgebers kann ich nur kündigen...
Hey,
bist du denn noch in Elternzeit? Vollzeit in Elternzeit geht ja meines Wissens gar nicht? In Elternzeit hat man ja mehr "Rechte", daher hatte ich gehofft, dass ich mich noch mal umentscheiden darf...
Noch bin ich in Elternzeit, aber ich müsste in dreiMonaten wieder in Vollzeit ran. Ich habe meiner Chefin bereits gesagt, dass ich nur in Teilzeit arbeiten könne, weil so lange niemand mein Kind betreut. Deshalb die Überlegung die Elternzeit zu verlängern, dafür aber in drei Monaten dann in Teilzeit. Soweit ich aber weiß, muss da der AG zustimmen.
Hi,
weiß dein AG denn schon Bescheid das du nach einem Jahr wieder kommen willst?
Ich mein, hast du es ihm schon schriftlich mitgeteilt, oder ist das nur eine Überlegung deinerseits gewesen bisher?
Ich habe das mit meinem Chef damals unverbindlich besprochen, wobei er inzwischen wohl eher nicht damit rechnet, dass ich noch mal wiederkomme, da er weiß, dass wir umgezogen sind. Schriftlich beantragt habe ich noch nichts. Ich habe es so abgespeichert, dass ich das bis 7 Wochen vor dem Teilzeit-Beginn machen kann?
Genau, müsstest du, wenn du das nicht beantragst, dann bleibst du einfach komplett in Elternzeit, also gar kein Problem bei dir!
Hallo.
Du musst ihm nichts "mitteilen" du musst eine Bewerbung schreiben. Wenn du Teilzeitkräfte anfängst zu arbeiten (in der elternzeit) ist das ein ein anderer Vertrag wie dein normaler arbeitsvertrag. Wenn du dann wieder aufhören willst musst du den Vertrag kündigen mit allen Kündigungs fristen. Das hat dann aber keine Auswirkungen auf deinen ursprünglichen Vertrag der ja noch aus Eis liegt wegen der elternzeit
Entschuldige, du schreibst Blödsinn.
Was für ein Unsinn, natürlich müsste man das nach dem BEEG nur beantragen und hat einen Anspruch bei einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern.
Bewerbungen muss man keine Schrieben, denn der Chef kann eh nicht ohne weiteres ablehnen.
Und nein, das ist kein komplett neuer Vertrag, der alte gilt weiter, nur die Stundenzahl ist in Elternzeit reduziert!
Soweit ich informiert bin,brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Oder hast du Teilzeitunter Vorbehalt zugesagt? Wenn aber triftige Gründe vorliegen,die du deinem Arbeitgeber frühzeitig mitteilst mit deinem Antrag,dürfte es klappen.
Zumindest war es bei mir so. Habe mit offenen Karten gespielt und mich frühzeitig(!) mit ihm in Verbindung gesetzt,sodass er noch Zeit hatte,umzuplanen und mir somit keine Steine in den Weg gelegt hat.
Wenn du eh noch nichts schriftlich beantragt hast ist ja alles kein Problem
lg, verena
Ich glaube, ich hab mich blöd ausgedrückt
Ich würde gerne ab dem 1. Geburtstag meines Sohnes in Teilzeit wieder anfangen. Das müsste ich dann in den nächsten Wochen offiziell meinem AG mitteilen. Ich frage mich aber, ob es noch möglich ist, wieder auf 0 Stunden zu gehen, wenn ich nach ein paar Wochen Teilzeittätigkeit feststelle, dass die Belastung zu groß ist.
Hoffe jetzt ist es klarer, was ich meine
Das geht - glaub ich - nicht wirklich. Dein Arbeitgeber muss ja auch planen können und kann nicht nach Wunschkonzert spielen (nicht negativ gemeint!).
Vor allem stellt sich dann die Frage,wie du dir das praktisch vorstellst? Nach 2 Wochen merkst du,dass es nicht klappt. Wie lange machst du es dann trotzdem noch so weiter,bis dein AG eine andere Lösung hat? AG kann ja überhaupt nicht planen?
Stelle ich mir schwierig vor. Ich denke,da musst du dich schon im voraus entscheiden oder ggf kündigen.
Wenn ich mich in den AG hinein versetze,wäre mir das wahrscheinlich zu unsicher.
Ja, kannst du, du darfst zweimal ohne Zustimmung des AG deine Arbeitszeit verringern in Elternzeit. Und das geht natürlich auch auf komplett zurück.
Hattest du denn fest ab dem ersten Geburtstag Teilzeit beantragt und das auch genehmigt bekommen`?
Das klingt super, auf so was hatte ich gehofft! Kannst du mir sagen, mit welcher Vorwarnzeit ich zurück auf 0 Stunden gehen kann? Auch 7 Wochen?
Hast du zufällig eine Quelle, aus der diese Regelung hervorgeht? Ich kann mir vorstellen, dass mein AG nicht amused ist, wenn ich diese Option ziehen sollte...
Bisher habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt und bin komplett zu Hause. Mein Sohn wird im August ein Jahr alt. Ich hatte es so abgespeichert, dass ich bis 7 Wochen vor seinem ersten Geburtstag bekannt geben kann, dass ich dann ich Teilzeit wieder einsteige?
Du hast KEINEN Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung UNTER 15 Stunden. Darauf MUSS sich der Arbeitgeber nicht einlassen.
Und bei Herunterstufung der Stunden musst du das -je nach Betriebsgröße - 2 Monate vorher melden!
Hallo,
ich habe in der Teilzeit in Elternzeit gearbeitet und bekam einen Zusatz zu meinem normalen Arbeitsvertrag darüber, den ich auch unterschreiben musste. Das war dann quasi fest und hätte nur noch mit Zustimmng des AG wieder geändert werden können.
Aber vorher hätte ich jederzeit nochmal was andres sagen können