Hallo!!!
Hoffe Ihr könnt mir helfen. Mein Mann möchte beruflich gerne in eine andere Stadt ziehen (Ist aber noch nicht sicher wann und auch dann erst nach seiner Probezeit also dieses Jahr wohl nicht mehr) nur ich möchte mich trotzdem mal informieren wie es für mich aussieht. Ich bin im Moment in Elternzeit noch bis Feb 2017 aber bekomme nur bis Feb 2016 Elterngeld. Nun meine Frage: Falls die Betreuung für meinen kleinen geregelt ist müsste auch ich wieder für ein paar Stunden arbeiten gehen. Darf man sich einfach in der Elternzeit woanders Bewerbung? Wie läuft das mit meinem alten Job an muss ich erst kündigen oder sagen das ich mich bewerben will weil ich umziehen? Hoffe ja das es vlt in der Stadt wo wir hinziehen auch in das Unternehmen rein kommen kann (Dann weiß ich das ich das mit meinem Chef klären kann) aber falls es doch nicht geht möchte ich gerne wissen wie ich es machen kann? Hoffe es weiß jemand Bescheid oder war vlt selber in der Situation und kann mir berichten. Danke euch
In Elternzeit neue Bewerben!!!
Bewerben kannst du dich immer, vorstellen kannst du dich immer, selbst wenn du im festen job bist und nicht in Elternzeit.
Wenn du aber bei einem neuen Arbeitgeber anfangen willst , musst du natürlich auf kurz oder lang kündigen :)
Sie braucht erstmal nicht kündigen, da man Teilzeit in Elternzeit arbeiten darf!
Sie muss den Arbeitgeber aber über den Zweitjob informieren! Und steuerlich günstig ist das auch nicht unbedingt!
Natürlich, du darfst ja auch 30Std/Woche während der Elternzeit arbeiten und das auch in einem anderen Betrieb.
Also falls das mit dem Umzug steht, bewirb dich ruhig und klär es vorab mit deinem alten AG ab, denn ihn musst du fragen, wenn du woanders arbeiten möchtest.
lg, verena
Ich war in einer ähnlichen Situation. Mein Mann hat eine Stelle 600km weit weg angenommen und ich wusste schon, dass ich nach der Elternzeit nicht in den alten Betrieb zurück kommen würde. Hab aber erstmal nichts gesagt.
Kündigen kannst du jederzeit, das hat keinerlei Auswirkungen auf Elterngeld und Elternzeit. Wenn du dich nach der Elternzeit aber arbeitslos melden willst, würde ich schon etwas früher kündigen. Ich kenne mich nicht gut aus, aber die beim Arbeitsamt haben mir gesagt, es gibt sowas wie eine "Sperrfrist", wenn man selbst kündigt. Dann kann es sein, dass man 3 Monate lang erstmal kein Arbeitslosengeld bekommt. Aber in so Fällen wie bei dir und mir, wäre das wohl ein Sonderfall und in der Regel würde die "Sperrfrist" da nicht gelten. Aber man weiß ja nie, daher würde ich spät. 3 Monate vor Ende kündigen.
Was aber entscheidend ist: Wenn du nicht rechtzeitig kündigst und einen neuen Job anfängst ohne den anderen gekündigt zu haben, dann hast du offiziell 2 Jobs und wirst mit dem 2. Job in Steuerklasse 6 eingestuft, was nicht wirklich günstig ist. Daher würde ich, je nachdem wie lange deine Kündigungsfrist ist, nicht zu lange warten. Oder zumindest schon mal mit dem Chef über eine Stelle im gleichen Unternehmen sprechen.
LG, Sahaa
Sie kann sich auch IN der Elternzeit und ALG1 erhalten.
UND: steuerlich ist es überhaupt nicht teurer woanders in Elternzeit zu arbeiten! Man sollte nur so clever sein, seinen Hauptjob auf die s
Sorry!
Der Hauütjob, der ruht, sollte natürlich auf der schlechten Steuerklasse laufen!